LuxairTours -Happy Summer Bestseller Sommer 2020

56 Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Kunde wird vor dem endgültigen Abschluss des Ver- trages schriftlich oder durch ein Kommunikationsmittel, das gleichwertige Garantien bietet, über den Preis infor- miert. Falsch angegebene Preise werden im Rahmen der Bestä- tigung oder der Rechnung korrigiert. Der Kunde kann je- doch den Vertrag so schnell wie möglich widerrufen, wenn er die Preisänderung nicht akzeptiert. Die in dieser Broschüre veröffentlichten Preisspannen werden zum Zeitpunkt der Drucklegung ohne Rücksicht auf Sonderangebote festgelegt, die jederzeit niedrigere Preise als die in dieser Broschüre angebotenen Preisspan- nen beinhalten können. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, ist der Preis nicht revidierbar, außer in den Fällen, die in der Preisrevisions- klausel gemäß Artikel X in den vorliegenden Geschäftsbe- dingungen vorgesehen sind. 8.3 Online-Rechner Für alle unsere Hotels können die Echtzeitpreise über den LuxairTours-Preisrechner abgerufen werden: calculator.luxairtours.lu . Die Preisangaben des Rechners werden zum Zeitpunkt der Anfrage in Echtzeit zur Verfügung gestellt. LuxairTours verfolgt das Ziel, jederzeit den besten Preis anzubieten. Abhängig von verschiedenen Parametern, wie zum Bei- spiel zeitlich und mengenmäßig limitierten Sonderaktio- nen, kann der zu einem bestimmten Zeitpunkt angegebene PreisgegenübereinemspäterangegebenenPreisvariieren. 8.4 Preisrevisionsklausel​ 8.4.1 Nach Abschluss des Pauschalreisevertrages können die Preise nicht mehr erhöht werden. Dennoch behält sich LuxairTours unter Anwendung des Artikels L. 225-8 des luxemburgischen Verbrauchergesetzes ausdrücklich das Recht vor, den Preis (nach oben oder nach unten) zu ändern, um Schwankungen bei folgenden Faktoren zu berücksichtigen: a) Preis für die Beförderung von Personen infolge der Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen; b) Höhe der für die vertragsgemäßen Reiseleistungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren auf Flughäfen; c) relevanteWechselkurse fürdiebetreffendePauschalreise. 8.4.2 Wenn die Preiserhöhung 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise übersteigt, hat der Reisende das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen, und die gezahlten Beträge müssen ihm spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung zurückerstattet werden. 8.4.3 Im Laufe von zwanzig Tagen vor dem geplanten Abreisedatum darf der im Vertrag festgelegte Preis nicht erhöht werden. 9. Zahlungsmodalitäten​ 9.1 Anzahlung Nach Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung von 25 % (30 % bei „First Minute“-Buchungen) des Reiseprei- ses durch den Kunden an das Reisebüro oder den Reiseve- ranstalter fällig. 9.2 Restzahlung Der Restbetrag wird 3 Wochen vor dem Abreisedatum oder nach Erhalt der Rechnung per E-Mail oder per Post bezahlt. Der Kauf einer Pauschalreise weniger als 30 Tage vor dem Abflugdatum beinhaltet die Zahlung des vollen Preises der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung. 9.3 Zahlungsfrist Bei Zahlungsverzug erlischt der Vertrag ohne vorherige AnkündigungdesReiseveranstaltersundderKunde schul- det die daraus folgenden Stornogebühren. 10. Mindestteilnehmerzahl Wenn für die Durchführung der Pauschalreise eine Min- destanzahl von Personen erforderlich ist, wird diese Zahl im Reisevertrag angegeben. Ebenso wird im Vertrag fest- gelegt, innerhalb welcher Frist der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen darf, wenn die Zahl der Reiseteilneh- mer unter der erforderlichen Anzahl liegt. Die entspre- chende Benachrichtigung erfolgt in jedem Fall spätestens i) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer mehr als 6 Tage beträgt; ii) 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer zwischen 2 und 6 Tagen beträgt; iii) 48 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer nicht mehr als 2 Tage beträgt. IndiesemFallderStornierungerfolgtdievolleRückerstat- tung der geleisteten Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung. 11. Änderung des Pauschalreisevertrages (außer dem Preis) durch den Reiseveran- stalter​ 11.1 Kleinere Änderungen Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, geringfügige Vertragsänderungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Papierdokument oder PDF- Datei) klar, verständlich und deutlich informiert. 11.2 Signifikante Änderungen Wenn der Reiseveranstalter gezwungen ist, eine oder mehrere wesentliche Eigenschaften der Reise auf signifi- kante Weise zu ändern oder wenn er die besonderen An- forderungen des Reisenden nicht erfüllen kann, die er akzeptiert hat, oder wenn er vorschlägt, den Preis um mehr als 8 % zu erhöhen, informiert er den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Papier- dokument oder PDF-Datei) klar, verständlich und deutlich 1. über vorgeschlagene Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen auf den Preis; 2. darüber, dass der Reisende berechtigt ist, den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen; 3. über eine eventuell alternativ angebotene Reise sowie ihren Preis; 4. über die Frist, innerhalb derer der Reisende seine Ent- scheidung dem Reiseveranstalter mitteilen muss, und darüber, dass der Reiseveranstalter den Vertrag automa- tisch beenden kann, wenn der Reisende nicht innerhalb der Frist antwortet. 11.3 Erstattung Wenn der Reisende den Vertrag kündigt, ohne die even- tuell alternativ angebotene Pauschalreise anzunehmen oder er seine Entscheidung dem Reiseveranstalter nicht während der angegebenen Frist mitteilt, erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen, die von oder im Namen des Reisenden getätigt wurden, spätestens 14 Tage nach der Stornierung. 12. Kündigung (Stornierung) des Pauschal- reisevertrags durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag vor Beginn der Pauschalreise in folgenden Fällen kündigen: 1. Mindestteilnehmerzahl Wenn die Anzahl der für die Reise registrierten Personen geringer ist als die im Vertrag angegebene Mindestan- zahl und wenn der Reiseveranstalter die Kündigung des Vertrages innerhalb der im Vertrag festgesetzten Frist mit- geteilt, spätestens jedoch bis iv) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer mehr als 6 Tage beträgt; v) 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer zwischen 2 und 6 Tagen beträgt; vi) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer nicht mehr als 2 Tage beträgt. 2. Außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände Wenn der Reiseveranstalter aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und den Reisenden unverzüglich vor Beginn der festgelegten Frist von der Kündigung des Vertrages unterrichtet. In diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter spätestens 14 Tage nach der Kündigung dem Reisenden die geleiste- ten Zahlungen, ohne zu einer zusätzlichen Entschädigung des gegenüber dem Reisenden verpflichtet zu sein. 13. Verantwortung des Reiseveranstalters ​ 13.1 Der Reiseveranstalter ist verantwortlich für die Aus- führung der Reiseleistungen, die im Pauschalreisevertrag enthalten sind, unabhängig davon, ob diese Dienste von ihm selbst oder von anderen Reisedienstleistern ausge- führt werden sollen. 13.2 Der Reisende muss den Reiseveranstalter unverzüg- lich und unter Berücksichtigung der Umstände über jede Nichteinhaltung informieren, die während der Erbrin- gung einer im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reisel­ eistung erfolgt. In diesem Fall muss der Reisende so schnell wie möglich den Vertreter von LuxairTours kontak- tieren. Ausgenommen sind Ziele, an denen sich kein Rei- seleiter vor Ort befindet. In diesem Fall kann der Reisende Mitteilungen, Anfragen oder Beschwerden bezüglich der Ausführung der Pauschalreise an den Reisevermittler sen- den, über den die Reise gekauft wurde. Der Reisevermitt- ler übermittelt diese Nachrichten, Anfragen oder Be- schwerden unverzüglich an den Reiseveranstalter. 13.3 Wird eine der Reiseleistungen nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht, so hat der Reiseveranstal- ter die Nichteinhaltung zu beheben, es sei denn, a) dies ist unmöglich oder b) es entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten im Hin- blick auf die Bedeutung der Nichteinhaltung und den Wert der betreffenden Reiseleistungen. Wenn der Reiseveranstalter die Nichteinhaltung nicht be- hebt, ist der Reisende berechtigt, gegebenenfalls eine Preisminderung und/oder Entschädigung gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu erhalten. Wenn ein wesentlicher Teil der Reiseleistungen nicht wie im Pauschalreisevertrag vorgesehen erbracht werden kann, bietet der Reiseveranstalter ohne zusätzliche Kosten andere geeignete Dienstleistungen für die Fortsetzung der Pauschalreise an. Der Reisende kann solche andere Leistungen nur verwei- gern, wenn sie nicht mit den vertraglichen Bestimmun- gen vergleichbar sind. Wenn eine Nichtkonformität den Ablauf der Pauschalreise erheblich stört und der Reiseveranstalter keine Abhilfe schafft, kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung von Gebühren kündigen und erforderlichenfalls eine Preis- minderung, Entschädigung oder beides verlangen. Wenn es sich als unmöglich erweist, andere Dienstleis- tungen anzubieten oder wenn der Reisende die anderen angebotenen Dienstleistungen ablehnt, ist der Reisende berechtigt, im Bedarfsfall eine Preisminderung, eine Ent- schädigung oder beides, auch ohne die Kündigung des Pauschalreisevertrages, zu verlangen. Beinhaltet das Pauschalangebot die Beförderung von Fahrgästen, stellt der Reiseveranstalter dem Reisenden auch eine Rückbeförderung mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel zur Verfügung. 13.4 Wenn es aufgrund außergewöhnlicher und unver- meidbarer Umstände unmöglich ist, die Rückreise des Reisenden gemäß dem Pauschalreisevertrag zu gewähr- leisten, trägtderReiseveranstalterdieKosten fürdieerfor- derlicheUnterkunftdesReisenden fürmaximaldreiNächte. Die Begrenzung dieser Kosten gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Begleitpersonen, Schwange- re, unbegleitete Minderjährige oder Personen, die be- sondere medizinische Hilfe benötigen, sofern der Reise- veranstalter von ihren besonderen Bedürfnissen mindes- tens 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise in Kenntnis gesetzt wurde. Der Reiseveranstalter kann sich nicht auf außergewöhn­ liche und unvermeidbare Umstände berufen, um seine Haftung zu beschränken, wenn sich der Beförderer nach den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union nicht auf solche Umstände berufen kann. 14. Verpflichtung des Reiseveranstalters, Reisenden bei Schwierigkeiten zu helfen Der Reiseveranstalter gewährt dem Reisenden bei Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand, insbesondere durch Folgendes: 1. Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesund- heitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Bei- stand; 2. Unterstützung des Reisenden bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreisearrangements. Der Reiseveranstalter kann für seinen Beistand eine ange- messene Vergütung verlangen, wenn der Reisende die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbei- geführt hat. Diese Vergütung überschreitet in keinem Fall die Kosten, die dem Reiseveranstalter tatsächlich entstan- den sind. 15. Beschwerden​ 15.1 Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Beanstandun- gen, die vor Ort festgestellt werden, so schnell wie mög- lich mitzuteilen, damit der Reiseveranstalter eine zufrie- denstellende Lösung finden kann. Diese Mitteilung erfolgt über den LuxairTours Reiseleiter/Vertreter oder durch Kontaktaufnahme mit dem Reisevermittler, bei dem der Reisende die Pauschalreise erworben hat, oder durchKontaktaufnahmemitLuxairToursüberdasCallcenter. 15.2 Sollte dennoch keine befriedigende Lösung vor Ort gefunden werden, wird dem Reisenden ein Bericht über die Unregelmäßigkeit zur Verfügung gestellt, und wir bit- ten ihn, die verschiedenen Punkte seiner Beschwerde aufzulisten und diese vom LuxairTours Vertreter/Reiselei- ter oder dem Dienstleister gegenzeichnen zu lassen. Dadurch wird die Bearbeitung der Beschwerde erheblich erleichtert. Die Beschwerde ist nach der Reise entweder an das Reise- büro oder an LuxairTours zu richten: Über unser Online-Formular www.luxair.lu/contactForm , das speziellgeschaffenwurde,umdieBeschwerde sovoll- ständig wie möglich zu erfassen. 15.3 Jede Beschwerde muss schriftlich erfolgen. Um die Bearbeitung der Beschwerde zu erleichtern, bitten wir darum, den rosa Beleg des vor Ort erstellten Beschwerde- berichtes beizufügen. Jede Beschwerde muss so bald wie möglich nach dem Ende der Reise eingereicht werden. 15.4 Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind, informieren wir Sie darüber, dass Sie sich an die „Commission Luxembourgeoise des Litiges de Voya- ges“(CLLV) wenden können. Die CLLV ist eine luxemburgi- sche Einrichtung, die den Auftrag hat, bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reisen außergerichtliche Lösun- gen gemäß des Gesetzes zur außergerichtlichen Beile- gung von Verbraucherstreitigkeiten im Verbraucher- schutzgesetz zu finden und Ihnen behilflich ist, sofern Ihre Beschwerde in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Die CLLV ist auf der Liste der vom Wirtschaftsministerium aner- kannten qualifizierten Einrichtungen aufgeführt. Luxair S.A. als Reiseveranstalter (LuxairTours) unterstellt sich dem Streitbeilegungsverfahren von CLLV. Weitere Infor- mationen finden sie auf: https://www.ulc.lu/fr/Organes/Detail.asp?T=1&D=de- scr&ID=5. Bitte beachten Sie auch, dass die Europäische Kommission den Verbrauchern für die Online-Beilegung von Streitig- keiten aus Online-Transaktionen die Europäische Platt- form zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung stellt. Diese Plattform steht Ihnen unter der folgenden Adresse zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . 15.5 Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben und mit der Antwort auf eine Beschwerde, die Sie bei unse- rem Kundenservice eingereicht haben, nicht zufrieden sind, oder wenn Sie innerhalb von 60 Tagen keine Ant- wort auf Ihre Beschwerde erhalten, haben Sie das Recht, den Ombudsmann für Tourismus und Reise zu kontaktie- ren. Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie auf der zugehörigen Website: www.mtv.travel . 16. Preisminderung und Schadenersatz​ 16.1 Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem eine Ver- tragswidrigkeit vorlag, es sei denn, der Reiseveranstalter kann nachweisen, dass die Vertragswidrigkeit dem Rei- senden zuzurechnen ist. 16.2 Der Reisende hat gegen den Reiseveranstalter An- spruch auf angemessenen Ersatz des Schadens, den er infolge der Vertragswidrigkeit erlitten hat. Der Schaden- ersatz ist unverzüglich zu leisten. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Reiseveranstalter nachweist, dass die Vertrags- widrigkeit a) dem Reisenden zuzurechnen ist; b) einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag inbegriffenen Reise­ leistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrig- keit weder vorhersehbar noch vermeidbar war oder c) durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände bedingt war. 16.3 Soweit der Umfang des Schadenersatzes oder die Bedingungen, unter denen ein Erbringer einer Reiseleis- tung, die Bestandteil einer Pauschalreise ist, Schadener- satz zu leisten hat, durch für die europäische Union ver- bindliche völkerrechtliche Übereinkünfte eingeschränkt werden, gelten diese Einschränkungen auch für den Rei- severanstalter. 16.4 Für den Fall, dass die Verantwortung des Reiseveran- staltersgemäßdengesetzlichvorgeschriebenenBedingun- gen festgestellt wird, ist der vom Reiseveranstalter zu zahlende Schadensersatz auf das Dreifache (3-Fache) des Gesamtpreises für die Pauschalreise begrenzt. Diese Be- schränkunggiltnicht fürKörperverletzungenoderSchäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Reiseveran- stalter verursacht wurden. 17. Personen mit eingeschränkter Mobilität Damit der Komfort und die Sicherheit von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet sind, weisen wir diesen Personenkreis darauf hin, dass eine begrenzte An- zahl von LuxairTours-Pauschalreisen an diese Personen angepasst ist. Wir bitten daher Passagiere mit einge- schränkter Mobilität, direkt mit ihrem Reisebüro oder mit demCallcentervonLuxairTours inKontakt zu treten,damit sie sich über die bestgeeigneten Hotels und die Verfüg- barkeit von Zimmern informieren können. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Informationen für die richtige Organisation Ihrer Reise (Transport von Ausrüstung, Sitz- reservierung im Flugzeug). Bei Buchung über unsere Webseite www.luxairtours.lu können wir die Verfügbar- keit eines für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu- gänglichen Zimmers in keinem Fall garantieren.

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