LuxairTours - Friday

106 lalux Assurances 1.3 Ausschlüsse Ausgeschlossen sind Schäden, Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle infolge: a. der Fahrlässigkeit des Versicherten; b. desEinflussesvonRauschmitteln,BeruhigungsmittelnodervonMedikamentendienichtvoneinem zugelassenen Arzt verschrieben wurden; c. depressiven Zuständen, sowie mentalen Krankheiten oder Nervenkrankheiten, außer bei einem erstmaligen Auftreten; d. gewollten Schwangerschaftsabbrüchen, ausser in Fällen von medizinischer Notwendigkeit; e. derZahlungsunfähigkeitdesVersichertenoderderEinleitungeinesSchuldenbereinigungsverfahrensgegenden Versicherten; f. von Verspätungen, bedingt durch vorhersehbare, übliche und sich regelmäßig wiederholende Verkehrsbehin- derungen; g.streik,Massenunruhen,Volksbewegungen,TerroraktesowiebewussteNichtbeachtungvonoffiziellenVerboten, h. jeglicherGrunddereineStornierung zurFolgehatundbereitsbeiZeichnungdesVersicherungsvertragsbekanntwar; i. von Ereignissen die sich außerhalb des vom Vertrag gedeckten Zeitraums zutragen; j. von allem was nicht ausdrücklich und formell im vorliegenden Vertrag festgelegt ist. DieAusschlüssegeltengegenüberdemVersicherten sowiegegenüberPersonen,derenGesundheitszustandUrsacheder Interventionsklage ist. III. OBLIEGENHEITEN IM SCHADENFALL Bei Eintritt eines Schadenfalls muss der Versicherte: a. dem Versicherer unverzüglich alle sachdienlichen und wahrheitsgetreuen Informationen geben und die ihm gestellten Fragen zur Ermittlung der Umstände und Festlegung des Schadensumfangs beantworten; b. alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen um Schäden vorzubeugen oder die Konsequenzen eines Schaden- falles abzumildern. c. denVeranstalterunverzüglichüberdieStornierung inKenntnis setzen sobaldeinUmstandbekanntwird,derdie Abreiseverhindernkönnte,unddieGesellschaftLALUXEMBOURGEOISE innerhalbvon5TagennachderStornie- rung schriftlich zu benachrichtigen. d. derVersichertemussdasFormular„SchadenanzeigeStornierung“mitsamteinemmedizinischenBericht(down- load unter www.luxairtours.lu) ausfüllen und beides unverzüglich an die Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE senden. e. unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen der Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE alle nützlichen Informationenzukommen lassen,sowieallesachdienlichenundwahrheitsgetreuen Informationenunddie ihm gestellten Fragen zur Ermittlung der Umstände und Festlegung des Schadensumfangs beantworten; der Versi- cherte der die Stornierung zu verantworten hat, muss sich außerdem einer ärztlichen Untersuchung bei einem von der Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE beauftragten Arzt unterziehen. Wenn der Versicherte einer unter den obigen Punkten genannten Pflichten nicht nachkommt und wenn daraus ein Schaden fürdieGesellschaftLALUXEMBOURGEOISEentsteht,hatdiesedasRecht,eineReduzierung ihrerLeistunggeltend zu machen. Die Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE kann ihren Schutz ablehnen, wenn der Versicherte eine dieser Pflichten in betrügerischer Absicht nicht erfüllt hat. Die Schadensmeldungen sind an folgende Adresse zu schicken: Adresse: LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances L-2095 LUXEMBOURG Fax: (00352) 4761 6868 E-mail: luxair@lalux.lu

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