LuxairTours - Friday

63 Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleis- tungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen LUXAIR S.A. handelnd unter der Marke LuxairTours, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen LUXAIR S.A. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzah- lung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pau- schalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbe- förderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreise­ vertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrif- fenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Ver- bindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiser- höhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preis- senkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verrin- gern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der we- sentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnah- me des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, ha- ben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, bei- spielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegen- de Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalrei- se voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurück- treten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Be- standteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden ange- messene andere Vorkehrungen ohne Mehrkostenanzu- bieten.DerReisendekannohneZahlungeinerRücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der ver- traglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reise- veranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in ei- nigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reise­ veranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever- mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. LUXAIR S.A. hat eine Insolvenzabsicherung mit Banque et Cais- se d’Epargne de l’Etat, Luxembourg (BCEE) abgeschlos- sen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder ge- gebenenfalls die zuständige Behörde (Ministère de l’Economie, Direction générale PME, 19-21 Boulevard Royal L-2449 Luxembourg, tél.: (+352) 247 74 700 , e-mail: travel@eco.etat.lu ) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von LUXAIR S.A. ver- weigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: http://data.legilux.public.lu/eli/ etat/leg/loi/2018/ 04/25/a308/jo Premium-Paket Nutzen Sie diese Zusatzangebote, um Ihren Urlaub individueller zu gestalten! Premium-Paket Buchen Sie die exklusiven Vorteile unseres Premium-Pakets einfach zu Ihrer Reise hinzu und genießen Sie Ihren Urlaub von Anfang an. Unser Premium-Paket bietet Ihnen die Möglichkeit, aus Ihrem Urlaub von der ersten bis zur letzten Minute ein ganz besonderes Erholungserlebnis zu machen. • Zutritt zur Business Lounge am Flughafen Luxemburg • Check-in am Business-Class-Schalter am Flughafen Luxemburg • Zusätzliches Freigepäck von 23 kg pro Erwachsenen • Direkter Transfer mit Taxi oder Minibus vom Zielflughafen zum Hotel und zurück Details über Verfügbarkeit und Preise siehe auf den Einführungsseiten des jeweiligen Zielgebiets.

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