LuxairTours • Excellence • Winter 2022 / 2023

69 gene Daten werden möglicherweise dennoch in Drittländer übermittelt. In diesen Fällen werden wir sicherstellen, dass diese Übermittlungen entweder: • für die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und Luxair oder für die Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen, die auf Ihr Verlangen getroffen werden, erforderlich sind; oder • für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags erforderlich sind, der in Ihrem Interesse zwischen Luxair und dem Datenempfänger geschlossen wurde; oder • für die Feststellung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind; oder • Datenübermittlungsvereinbarungen unterliegen, die auf den üblichen von der Europäischen Kommission verabschiedeten Datenschutzbestimmungen oder einer anderen rechtskonformen Lösung basieren. 6. Wie lange bewahren wir Ihre Daten auf? Ihre personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die in diesen Datenschutzgrundsätzen beschriebenen Zwecke oder für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen und für die Beilegung von Streitigkeiten erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen von Luxair berücksichtigen Gesetze und Vorschriften, die eine bestimmte Aufbewahrungsfrist für bestimmte Kategorien von Daten vorschreiben, sowie DSGVO-Empfehlungen in Bezug auf bestimmte Arten der Datenverarbeitung. Diese Aufbewahrungsfristen betragen bis zu 10 Jahre. Wir können Ihre Daten auch archivieren, bis die maximalen gesetzlichen Fristen abgelaufen sind (bis zu 30 Jahre), soweit dies für die Feststellung, die Geltendmachung oder die Verteidigung von Rechtsansprüchen notwendig ist. Die im Rahmen des Kampfes gegen die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie gesammelten Daten werden sicher und für maximal 14 Tage nach dem Flug gespeichert. 7. Anfragen zu Ihren personenbezogenen Daten Sie haben das Recht, von Luxair zu verlangen, dass Sie auf Ihre Daten zugreifen und diese berichtigen können. Bitte beachten Sie: Wenn Sie um Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten ersuchen, dürfen wir Sie angesichts der Tatsache, dass Luxair große Mengen an Informationen verarbeitet, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auffordern, vor Bereitstellung der Informationen durch uns anzugeben, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich Ihr Zugriffsersuchen bezieht. Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch das Recht, zu verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder deren Verarbeitung beschränkt wird, oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, sowie das Recht, die Datenübertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden erklärt haben, können Sie diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Auch können Sie kostenfrei der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Marketingzwecke widersprechen. Bitte lassen Sie uns bei allen Anfragen, die sich auf Ihre personenbezogenen Daten beziehen, Folgendes zukommen: • Ihren Namen • Ihre Postanschrift (im Falle eines per Post gestellten Antrags) • eine Fotokopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, damit wir Ihre Identität überprüfen können (im Falle eines Antrags per Post) • IhreUnterschrift und das Datum Ihres Ersuchens; • Angabe aller für die Buchung verwendeten (früheren und aktuellen) E-Mail-Adressen • gegebenenfalls Angabe der Buchungsnummer und der Reisetermine Diese Angaben und Unterlagen sind an die folgende Anschrift zu senden: Luxair S.A. – Data Protection Officer 25 Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Luxemburg Postanschrift: L-2987 Luxembourg Alternativ können Sie die folgende E-Mail-Adresse verwenden: data.protection@luxairgroup.lu Luxair wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage einleiten, sobald wir alle oben genannten Informationen erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass: • sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert, wenn Informationen fehlen, und • Luxair sich in dem gesetzlich zulässigen Umfang das Recht vorbehält, für die Bearbeitung Ihrer Anfrage eine Verwaltungspauschale von 10 EUR in Rechnung zu stellen. Wenn Sie sich über die Art und Weise, wie Luxair mit Ihren personenbezogenen Daten umgegangen ist, beschweren möchten, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Luxemburg wenden: Nationale Kommission für den Datenschutz 15, Boulevard du Jazz L-4370 Belvaux Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen LUXAIR S.A. handelnd unter der Marke LuxairTours, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen LUXAIR S.A. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, habendieReisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. LUXAIR S.A. hat eine Insolvenzabsicherung mit Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg (BCEE) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Ministère de l’Economie, Direction générale PME, 19-21 Boulevard Royal L-2449 Luxembourg, tel. (+352) 247 74 700, e-mail: travel@eco.etat.lu) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von LUXAIR S.A. verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: http://data.legilux.public.lu/eli/etat/leg/ loi/2018/04/25/a308/jo.

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