LuxairTours • Excellence • Winter 2022 / 2023

71 Zu Ihrer Sicherheit Die EU-Sicherheitsbestimmungen auf Flughäfen gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten. Verbotene Gegenstände an Bord der Flugzeuge Laut EU-Verordnung 68/2004 dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Flugzeuges mitgenommen werden: • Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich Gewehre, Feuerwaffen sowie andere Waffenarten oder Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können • Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Messer, messerähnliche Objekte und Werkzeuge, wenn diese als Waffen verwendet werden können • Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich Sportausrüstungen, Kampfsportausrüstungen und andere ähnliche Gegenstände • Alle aggressiven, flüssigen, gasförmigen oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Sprengstoffe und brennbare Materialien und Erzeugnisse • Alle säurehaltigen, ätzenden und infektiösen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Substanzen chemischen, bakteriellen und toxischen Ursprungs Ausführlichere Angaben zur Liste der verbotenen Gegenstände finden Sie unter www.luxair.lu oder www.europa.eu Aufzugebendes Gepäck Um Probleme mit dem Gepäck zu vermeiden, sollten Sie: • einen Gepäckanhänger bzw. -aufkleber an jedem aufzugebenden Gepäckstück gut sichtbar - und mit Ihrem Namen oder zumindest Ihrer Telefonnummer (idealerweise Mobiltelefon) sowie Ihrer Flugnummer beschriftet - anbringen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, einen Namensanhänger bzw. -aufkleber in Ihre aufzugebenden Gepäckstücke zu legen. • jedes aufzugebende Gepäckstück mit einem Zahlen- oder Schlüssel-Schloss oder einem Koffergurt mit Zahlenschloss verschließen. • eine Bestandsaufnahme von dem Inhalt jedes aufgegebenen Gepäckstücks machen (mit Wert pro Gegenstand) und diese Liste zusammen mit Ihren Flugtickets aufbewahren. Wir haften nicht für Schäden an Gegenständen, die nicht als Gepäck aufgegeben werden dürfen, einschließlich zerbrechlichen, verderblichen oder besonders wertvollen Gegenständen wie Geld, Schlüssel, Medikamente, Juwelen, Edelmetalle, Computer, elektronische Geräte (Fotoapparate), Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Pässe und andere Identitätsausweise. Vielen Dank für Ihr Verständnis Mitnahmebeschränkung von Flüssigkeiten Laut EU-Verordnung über die Mitnahmebeschränkung von Flüssigkeiten (EU No 1546/ 2006) dürfen im Handgepäck nur noch Flüssigkeiten separat in Behältern von maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese Behälter sind in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel, der maximal 1 Liter Volumen fasst (z. B. einem Gefrierbeutel), aufzubewahren. Ausnahmen von dieser Bestimmung gelten bei Medikamenten und Lebensmitteln, die während des Fluges benötigt werden, einschließlich Babynahrung und Insulin für Diabetiker. Die benötigte Menge an Medikamenten variiert je nach Strecke und Person und kann daher gegebenenfalls auch mehr als 100 ml betragen. Es kann sein, dass ein Nachweis darüber, dass Sie diese benötigen, von Ihnen verlangt wird. Als Flüssigkeiten gemäß dieser Verordnung gelten: Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Gel (einschließlich Haar- und Duschgel), Pasten (einschließlich Zahnpasta), Cremes, Lotionen und Öle, Sprays, Inhalte von unter Druck stehenden Behältern wie Rasierschaum oder Deodorants, halbflüssige Mischungen sowie andere ähnlich zusammengesetzte Konsistenzen. Die neuen Bestimmungen begrenzen jedoch nicht die Menge an Flüssigkeiten, die Sie in den Shops hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer Fluggesellschaft der EU erwerben dürfen. N.B.: Weitere Angaben finden Sie unter www.luxair.lu oder www.europa.eu

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