LuxairTours • Excellence • 2022

141 In diesen Fällen werden wir sicherstellen, dass diese Übermittlungen entweder: • für die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und Luxair oder für die Durchführung von vorver- traglichen Maßnahmen, die auf Ihr Verlangen getroffen werden, erforderlich sind; oder • für den Abschluss oder die Erfüllung eines Ver- trags erforderlich sind, der in Ihrem Interesse zwischen Luxair und dem Datenempfänger ge- schlossen wurde; oder • für die Feststellung, Ausübung oder Verteidi- gung von Rechtsansprüchen erforderlich sind; oder • Datenübermittlungsvereinbarungen unterlie- gen, die auf den üblichen von der Europäischen Kommission verabschiedeten Datenschutzbe- stimmungen oder einer anderen rechtskonfor- men Lösung basieren. 6. Wie lange bewahren wir Ihre Daten auf? Ihre personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die in diesen Daten- schutzgrundsätzen beschriebenen Zwecke oder für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen und für die Beilegung von Streitigkeiten erforder- lich ist. Die Aufbewahrungsfristen von Luxair berücksichti- gen Gesetze und Vorschriften, die eine bestimmte Aufbewahrungsfrist für bestimmte Kategorien von Daten vorschreiben, sowie DSGVO-Empfehlungen in Bezug auf bestimmte Arten der Datenverarbei- tung. Diese Aufbewahrungsfristen betragen bis zu 10 Jahre. Wir können Ihre Daten auch archi­ vieren, bis die maximalen gesetzlichen Fristen ab- gelaufen sind (bis zu 30 Jahre), soweit dies für die Feststellung, die Geltendmachung oder die Vertei- digung von Rechtsansprüchen notwendig ist. Die im Rahmen des Kampfes gegen die Ausbrei- tung der COVID-19-Epidemie gesammelten Daten werden sicher und für maximal 14 Tage nach dem Flug gespeichert. 7. Anfragen zu Ihren personenbezogenen Daten Sie haben das Recht, von Luxair zu verlangen, dass Sie auf Ihre Daten zugreifen und diese berichtigen können. Bitte beachten Sie: Wenn Sie um Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten ersuchen, dürfen wir Sie angesichts der Tatsache, dass Luxair große Mengen an Informationen verarbei- tet, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auffordern, vor Bereitstellung der Informationen durch uns anzugeben, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich Ihr Zugriffsersu- chen bezieht. Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch das Recht, zu verlangen, dass Ihre personen- bezogenen Daten gelöscht oder deren Verarbei- tung beschränkt wird, oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, so- wie das Recht, die Datenübertragbarkeit Ihrer per- sonenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer perso- nenbezogenen Daten einverstanden erklärt haben, können Sie diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Auch können Sie kostenfrei der weiteren Verarbei- tung Ihrer personenbezogenen Daten für Marke- tingzwecke widersprechen. Bitte lassen Sie uns bei allen Anfragen, die sich auf Ihre personenbezogenen Daten beziehen, folgendes zukommen: • Ihren Namen und Ihre Postanschrift • eine Fotokopie Ihres Passes oder Personalaus- weises, damit wir Ihre Identität überprüfen können • Angabe des Grundes für Ihr Ersuchen: Recht auf Zugriff, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschränkung oder Übertragbarkeit oder gege- benenfalls Widerruf Ihrer Einverständnis­ erklärung • IhreUnterschrift und das Datum Ihres Ersuchens • Angabe aller für die Buchung verwendeten (frü- heren und aktuellen) E-Mail-Adressen • gegebenenfalls Angabe der Buchungsnummer und der Reisetermine Diese Angaben und Unterlagen sind an die folgen- de Anschrift zu senden: Luxair S.A. – Data Protection Officer 25 Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Luxemburg Postanschrift: L-2987 Luxembourg Alternativ können Sie die folgende E-Mail-Adresse verwenden: data.protection@luxairgroup.lu Luxair wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage einlei- ten, sobald wir alle oben genannten Informatio- nen erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass: • sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert, wenn Informationen fehlen, und • Luxair sich in dem gesetzlich zulässigen Umfang das Recht vorbehält, für die Bearbeitung Ihrer Anfrage eine Verwaltungspauschale von 10 EUR in Rechnung zu stellen. Wenn Sie sich über die Art und Weise, wie Luxair mit Ihren personenbezogenen Daten umgegangen ist, beschweren möchten, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Luxemburg wenden: Nationale Kommission für den Datenschutz 1, avenue du Rock’n’Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Rei- seleistungen handelt es sich um eine Pauschalrei- se im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch neh- men, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen LUXAIR S.A. handelnd unter der Marke LuxairTours, trägt die volle Verantwor- tung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen LUXAIR S.A. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Infor- mationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnum- mer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Rei- sebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise inner­ halb einer angemessenen Frist und unter Um- ständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht wer- den, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pau- schalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pau- schalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reise­ veranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und er- halten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheb- lich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, habendieRei- senden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außerge- wöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschal- reise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Be- stimmungsort schwerwiegende Sicherheitspro- bleme bestehen, die die Pauschalreise voraus- sichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Be- ginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rück­ trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesent­ liche Bestandteile der Pauschalreise nicht verein- barungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrun- gen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preismin­ derung und/oder Schadenersatz, wenn die Reise- leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß er- bracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermitt- lers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rück- beförderung der Reisenden gewährleistet. LUXAIR S.A. hat eine Insolvenzabsicherung mit Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg (BCEE) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder ge- gebenenfalls die zuständige Behörde (Ministère de l’Economie, Direction générale PME, 19-21 Boulevard Royal L-2449 Luxembourg, tel. (+352) 247 74 700, e-mail: travel@eco.etat.lu ) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von LUXAIR S.A. verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: http://data.legilux.public.lu/eli/etat/leg/ loi/2018/04/25/a308/jo .

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