LuxairTours • Happy Summer • Winter 2022 / 2023

130 Reiseversicherungen Parken Parkplatz am Flughafen: Das Parken am Flughafen Luxemburg kann zu einem Vorzugstarif zu den Pauschalreisen hinzugebucht werden. Sie haben die Wahl zwischen den Parkhäusern A/B (Parkhäuser auf den Ebenen -3/-4 vor dem Terminal), E/F (Außenparkplätze in der Nähe des Terminals) und M (günstiges Parkhaus mit Shuttleservice). Jedes Parkhaus hat einen anderen Preis pro Tag und die verfügbaren Parkplätze sind begrenzt. Sie können Ihren Parkplatz direkt nach der Buchung der Pauschalreise oder zu einem späteren Zeitpunkt (je nach Verfügbarkeit bis zu einem Tag vor Abflug) auf der Website luxairtours.lu oder bei Ihrem Reisebüro hinzufügen. Versicherungen Luxair S. A. bietet Ihnen, in Zusammenarbeit mit LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances, folgende Versicherungsmodelle an, die innerhalb einer Buchung nur für alle Teilnehmer abgeschlossen werden kann. Diese können optional zu Ihrer Reise bis maximal 2 Wochen nach Buchung hinzugebucht werden, vorausgesetzt, dass zwischen Buchung der Versicherung und Reiseantritt mehr als 30 Tage liegen. Bei kurzfristigen Buchungen (Reiseantritt innerhalb von 30 Tagen) kann die Reiseversicherung nur gleichzeitig mit der Buchung abgeschlossen werden. Sie haben die Möglichkeit, unten genannte Versicherungen über Ihr Reisebüro oder telefonisch über das LuxairTours Customer Service Center unter 00352 /2456-1 hinzuzubuchen. Reiserücktrittsversicherung “Pauschalreisen“ Eine Reiserücktrittsversicherung ist buchbar in Kombination mit LuxairTours "Pauschalreisen“. Die Versicherungsprämie beträgt jeweils 5 % des Reisepreises. Reiseversicherung (ohne Rücktritt) Eine Reiseversicherung ist buchbar in Kombination mit LuxairTours "Pauschalreisen“ sowie für Aufenthalte ohne Bodenleistungen (individuell organisierter Aufenthalt). Versicherungsprämie* Prämie: 1,50 pro Tag (inklusive Anreise- und Abreisetag)/Person für alle Pauschalreisen sowie für Aufenthalte ohne Bodenleistungen (individuell organisierter Aufenthalt) Die Versicherungen sind für alle Buchungen (Pauschalreise und Freiaufenthalt) mit einer Maximaldauer von 3 Monaten (92 Tagen) erhältlich. Diese zeitliche Begrenzung gilt für alle angebotenen Versicherungen (Reiserücktrittsversicherung und Reiseversicherung). Diese allgemeinen Bedingungen der Versicherungen sind auf unserer Internetseite www.luxairtours.lu veröffentlicht und können dort heruntergeladen oder bei Ihrem Reisebüro angefragt werden. Sie haben ausdrücklich bei Ihrer Buchung im Reisebüro, via Internet oder Customer Service Center erklärt, dass Sie über diese Bedingungen informiert worden sind. Wir bitten Sie, diese Dokumente durchzulesen, um genauere Informationen über das Vorgehen im Schadensfall zu bekommen. Sollte Ihnen der Umfang der Versicherung ungenügend erscheinen, raten wir zum Abschluss einer Zusatzversicherung. Alle Schadensmeldungen sind unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances, L-2095 Luxembourg einzureichen. Zu Ihrer Sicherheit Die EU-Sicherheitsbestimmungen auf Flughäfen gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten. Verbotene Gegenstände an Bord der Flugzeuge Laut EU-Verordnung 68/2004 dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Flugzeuges mitgenommen werden: • Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich Gewehre, Feuerwaffen sowie andere Waffenarten oder Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können • Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Messer, messerähnliche Objekte undWerkzeuge, wenn diese als Waffen verwendet werden können • Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich Sportausrüstungen, Kampfsportausrüstungen und andere ähnliche Gegenstände • Alle aggressiven, flüssigen, gasförmigen oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Sprengstoffe und brennbare Materialien und Erzeugnisse • Alle säurehaltigen, ätzenden und infektiösen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Substanzen chemischen, bakteriellen und toxischen Ursprungs Ausführlichere Angaben zur Liste der verbotenen Gegenstände finden Sie u ter www.luxair.lu oder www.europa.eu Aufzugebendes Gepäck Um Probleme mit dem Gepäck zu vermeiden, sollten Sie: • einen Gepäckanhänger bzw. -aufkleber an jedem aufzugebenden Gepäckstück gut sichtbar - und mit Ihrem Namen oder zumindest Ihrer Telefonnummer (idealerweise Mobiltelefon) sowie Ihrer Flugnummer beschriftet - anbringen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, einen Namensanhänger bzw. -aufkleber in Ih e aufzugebenden Gepäckstücke zu legen. • jedes aufzugebende Gepäckstück mit einem Zahlen- oder Schlüssel-Schloss oder einem Koffergurt mit Zahlenschloss verschließen. • eine Bestandsaufnahme von dem Inhalt jedes aufgegebenen Gepäckstücks machen (mit Wert pro Gegenstand) und diese Liste zusammen mit Ihren Flugtickets aufb wahren. Wir haften nicht für Schäden an Gegenständen, die nicht als Gepäck aufgegeben werden dürfen, einschließlich zerbrechlichen, verderblichen oder besonders wertvollen Gegenständen wie Geld, Schlüssel, Medikamente, Juwelen, Edelmetalle, Computer, elektronische Geräte (Fotoapparate), Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Pässe und andere Identitätsausweise. Vielen Dank für Ihr Verständnis Mitnahmebeschränkung von Flüssigkeiten Laut EU-Verordnung über die Mitnahmebeschränkung von Flüssigkeiten (EU No 1546/ 2006) dürfen im Handgepäck nur noch Flüssigkeiten separat in Behältern von maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese Behälter sind in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel, der maximal 1 Liter Volumen fasst (z. B. einem Gefrierbeutel), aufzubewahren. Ausnahmen von dieser Bestimmung gelten bei Medikamenten und Lebensmitteln, die während des Fluges benötigt werden, einschließlich Babynahrung und Insulin für Diabetiker. Die benötigte Menge an Medikamenten variiert je nach Strecke und Person und kann daher gegebenenfalls auch mehr als 100 ml betragen. Es kann sein, dass ein Nachweis darüber, dass Sie diese benötigen, von Ihnen verlangt wird. Als Flüssigkeiten gemäß dieser Verordnung gelten: Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Gel (einschließlich Haar- und Duschgel), Pasten (einschließlich Zahnpasta), Cremes, Lotionen und Öle, Sprays, Inhalte von unter Druck stehenden Behältern wie Rasierschaum oder Deodorants, halbflüssige Mischungen sowie andere ähnlich zusammengesetzte Konsistenzen. Die neuen Bestimmungen begrenzen jedoch nicht die Menge an Flüssigkeiten, die Sie in den Shops hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer Fluggesellschaft der EU erwerben dürfen. N.B.: Weitere Angaben finden Sie u ter www.luxair.lu oder www.europa.eu Sobald Sie das Parkhaus gebucht haben, erhalten Sie einen QR-Code, mit dem Sie auf das ausgewählte Parkhaus zugreifen können. Sollten sich die Daten oder die Abflug- und Anku ftszeiten Ihrer Flüge ändern, erhalten Sie eine E-Mail, um Ihren Parkplatz kostenlos zu stornieren und eine neue Buchung vorzunehmen, wenn Sie dies wünschen. Wenn Sie einen bereits gebuchten Parkplatz stornieren möchten, fallen Stornierungsgebühren an, wie sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, und zwar je nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Stornierung vornehmen.

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