Neptun Cruises - Kreuzfahrten 2020-2021
Reisebedingungen 1. Anmeldung, Reisebestätigung Mit der Buchung/Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an und bestätigt dem Veranstalter die Annahme der Reisebedingungen. 2. Bezahlung 2.1 Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 25% (mindestens aber € 350) pro Person zu leisten. 2.2 Der Restbetrag ist bis sechs Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 2.3 Bei einer kurzfristigen Anmeldung, d.h. Weniger als 40 Tage vor Reise- beginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. 2.4 Aus den Programm- oder Katalog hinweisen können sich für einzelne Leistungen (z.B. für Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. 2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht ent- sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstal- ter berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzu- treten und den Kunden mit Rücktrittkosten (siehe 6.) zu belasten. 3. Reiseunterlagen Die Reiseunterlagen liegen nach Bezahlung in der Regel 8 Tage vor Reise- beginn im Reisebüro zur Abholung bereit. 4. Leistungen und Nebenabreden Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog (Stand bei Drucklegung im Oktober 2019) bzw. Aus den darauf be- zogenen Angaben in der Reisebestätigung. Diese werden ggf. ergänzt durch die entsprechenden Passagen der Reisebedingungen. Vorbehalten sind die Änderung der Kabinennummer in der gleichen Kabinenkategorie, Druckfeh- ler und Zwischenverkauf. Mindestteilnehmerzahl Die Reisen werden, falls nicht anders angegeben, nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei Nichterreichen der Mindestteil- nehmerzahl werden die Gäste spätestens 60 Tage vor Reisebeginn schriftlich über die Stornierung der Reise informiert. Neptun Cruises Luxembourg hält sich das Recht vor, eine Reise auch bei Nichterreichen der Mindestteilneh- merzahl, jedoch ohne Reisebegleitung durchzuführen. 5. Leistungs- und Preisänderungen 5.1 Leistungsänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Fahrtrou- ten, Flugzeiten, usw.) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von NEPTUN CRUISES nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt- zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. NEPTUN CRUISES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5.2 Preisänderungen NEPTUN CRUISES behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung getätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, darunter auch die Treibstoff- bzw. Kerosinkosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Sicherheits-, Flughafen und Einreisege- bühren in einem Zielgebiet sowie zusätzlich anfallende Steuern oder einer Änderung der Wechselkurse usw., in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Falle einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisever- trag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NEPTUN CRUISES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich dem Veranstalter gegenüber schrift- lich geltend zu machen. 6. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden, Ersatzteilnehmer 6.1 Umbuchung Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Teilnehmernamens, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Um- buchung) , so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden (siehe 6.2). Der Veranstalter muss dem Kunden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktrittergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen wird eine Bearbei- tungsgebühr von € 50 pro gebuchte Person erhoben. 6.2 Rücktritt Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück- zutreten. Der Rücktritt ist dem Veranstalter gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise in einem Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei NEPTUN CRUISES. Bei Rücktritt oder Nichtantritt verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Ab- hängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und mögli- chen anderweitigen Aufwendungen pauschaliert. Bei Stornierung der Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Die folgenden Stornogebühren pro Person werden dem Kunden in Rechnung gestellt: AIDA CRUISES bis 50 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises (mindestens 50 € p.P.) ab 49 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises ab 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises ab 14 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises A-ROSA FLUSSKREUZFAHRTEN bis 31 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises ab 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises ab 24 bis 18 Tage vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises ab 17 bis 11 Tage vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises ab 10 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises CROISIEUROPE (Flusskreuzfahrten in Europa) bis 61 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises (mindestens 50 € p.P.) ab 60 bis 51 Tage vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises ab 50 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises ab 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises ab 19 bis 3 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises ab 2 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises CROISIEUROPE FLEUVES DU MONDE (RV AFRICAN DREAM / RV ZIMBABWEAN DREAM) bis 91 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises (mindestens 90 € p.P.) ab 90 bis 61 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises ab 60 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises ab 30 bis 20 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises ab 19 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises CROISIMER (MS Belle de l‘Adriatique) bis 91 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises (mindestens 50 € p.P.) ab 90 bis 51 Tage vor Reisebeginn: 45% des Reisepreises ab 50 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises ab 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises ab 19 bis 3 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises ab 2 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises 148
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