Neptun Cruises - 35. PäischtCroisière 2020

Die Partner der PäischtCroisière REISEBEDINGUNGEN Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Sicherheits-, Flug­ hafen- und Einreisegebühren in einem Zielgebiet oder einer Änderung der Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% oder im Falle einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich dem Veranstalter gegenüber, schriftlich, gel- tend zu machen. Alle Angaben in diesem Katalog unterliegen zusätzlich den allgemeinen Reisebedingungen von MSC Cruises. 5. Haftung : 5.1 Flüge : Soweit NEPTUNCRUISES vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet NEPTUNCRUISES nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von NEPTUNCRUISES zurückzuführen sind. Soweit NEPTUNCRUISES die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, richtet sich bei grenzüberschreitender Luftbeförderung die Haftung nach den anwendbaren Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr.2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. NEPTUNCRUISES ist berechtigt, die Flugroute und/oder die Fluggesellschaft und/oder die Flugzeiten zu ändern. Im Übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung. Der Reiseveranstalter als Zwischenagent zwischen Kunde und einzelnen Leistungsträgern haftet nicht für deren fehlerhaftes Verhalten. 5.2 Fremdleistungen: NEPTUNCRUISES haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich vermittelt werden, z.B. Ausflüge und Leistungen, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung ausgeschrieben sind. 6. Gewährleistung : Weist die Reise aus Sicht des Kunden Mängel auf, so ist die Reiseleitung unverzüglich darüber zu informieren. 7. Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung : Ansprüche wegen nicht vertragsge- mäßer Erbringung der Reise muss der Reisende innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich bei seinem Reisebüro geltend machen. 8. Gerichtsstand : Zuständiger Gerichtsort ist Luxemburg. Alle Angaben (Reise­ verlauf/Leistungsumfang/Preise) entsprechen dem Stand bei Drucklegung im August 2019. Veranstalter : NEPTUNCRUISES Luxemburg. Laut Gesetz vom 14.06.94 verlangt der Gesetzgeber eine Garantie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Diese Garantie wird für NEPTUNCRUISES S.A. durch Amlin Europe NV abgesichert. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen hat der Veranstalter bei der Versicherungsgesellschaft „lalux / L-Leudelange”, eine Versicherung abgeschlossen, welche die finanziellen Folgen der professionellen und zivilen Verantwortlichkeit absichert. 1. Abschluss des Reisevertrages : Mit der Reiseanmeldung bestätigt der Kunde dem Reisebüro/Veranstalter die Annahme der Reisebedingungen. Der Reisevertrag tritt durch die vom Reisebüro/Veranstalter schriftlich getätigte Bestätigung der Buchung und des Reisepreises in Kraft. 2. Zahlung : Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 25% (mind. aber 375€) pro Erwachsenen (+150€ bei Fluganreise pro Person) vom Kunden an das Reisebüro / an den Veranstalter zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen. 3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson. 3.1 Rücktritt : Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück- treten. Der Kunde wird gebeten den Rücktritt schriftlich zu erklären. Sollte der Kunde durch irgendwelche Umstände gezwungen sein, seine Reise zu stornieren, beträgt die Stornogebühr : • bis zum 31.12.19 : 10% des Reisepreises • vom 01.01. bis 28.01.20 : 25% des Reisepreises • vom 29.01. bis 25.02.20 : 35% des Reisepreises • vom 26.02. bis 31.03.20: 50% des Reisepreises • vom 01.04. bis 04.05.20 : 75% des Reisepreises • vom 05.05.20 bis zum Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises. Das Eingangsdatum der Stornierungserklärung beim Veranstalter ist maßgeblich für die Berechnung der anfallenden Gebühren. Ist ein Flugticket bereits ausgestellt worden, entstehen unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn 100% Stornogebühren. Diese sind vom Kunden zu ersetzen, da Neptun Cruises diese Kosten der Fluglinie in jedem Fall zu erstatten hat. 3.2 Umbuchungen : Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Veranstalter bis 90 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 50€ pro gebuchte Person erheben. Ab 90 Tage vor Reiseantritt gelten die in 3.1 aufgeführten Stornogebühren. 3.3 Ersatzperson : Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er sowie die ersetzte Person als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Für die durch den Eintritt einer Ersatzperson entstehenden Mehrkosten wird eine Bearbeitungsgebühr von 50€ erhoben. Sollte die Reederei zusätzliche Gebühren verlangen, werden diese an den Kunden weitergegeben (siehe 3.2). Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den beson- deren Anforderungen im Bezug auf die Reise nicht genügt oder wenn gesetz- liche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 4. Leistungs- und Preisänderungen oder Abweichungen einzelner Reise-leistungen, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. NEPTUNCRUISES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs-änderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. NEPTUN CRUISES behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung getätigten Preise im

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