éischtklasseg Ënnerwee - Summer 2022

234 Ende der Reise geltend gemacht werden und am Sitz des Reiseveranstalters eingehen. 8.2. Ansprüche des Reisekunden im Zusammenhang mit der Buchung und dem Verlauf der Reise verfallen zwei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. 9. Ausschluss bei Störungen durch den Reisekunden BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. behält sich das Recht vor, den Vertrag unmittelbar und unverzüglich zu kündigen, wenn der Reisekunde während der Reise schwerwie- gende Störungen verursacht und/oder nicht mit dem Busfahrer und/oder dem Reiseleiter und/oder dem Reisebegleiter kooperiert. 10. Pauschalreisen 10.1 Unterstützung Der Reiseveranstalter muss dem Reiseteilnehmer in Notfällen beistehen, indem er ihm entweder eine Notrufnummer oder die Kontaktdaten eines Ansprech- partners vor Ort angibt. 10.2. Devisen und Pass-, Visa-Formalitäten 10.2.1. Die Reiseteilnehmer werden gebeten, bei Reisen außerhalb der Mitgliedsländer der Eurozone die ver- schiedenen Währungen der zu bereisenden Länder mit sich zu führen. 10.2.2. Informationen über die Einreiseformalitäten für reisende Kunden in die Länder, die Teil der Reise sind, sind bei den Reisebüros auf der Grundlage der vom Rei- seteilnehmer angegebenen Nationalitäten zu erfragen. 10.2.3. Der Reisekunde ist persönlich für die Einhaltung der Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Der Reisekunde verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz von aktuellen Ausweispapieren und gültigen Papieren für den Grenzübertritt anzutreten. Ist dies nicht der Fall, gehen alle Kosten, die dem Reiseveranstalter aus diesem Grund entstehen, zu Lasten des Reisekunden. Der Kunde wird gebeten, auf die Gültigkeit seines Reisepasses oder Personalausweises zu achten. 10.3. Gepäck Bei Busreisen darf jeder Reiseteilnehmer einen Koffer und eine Tasche mit sich führen. 10.4. Impfungen und Gesundheitsvorschriften Der Reisekunde wird gebeten, sich bei seinem Hausarzt oder bei den staatlichen Gesundheitsbehörden über obligatorische oder empfohlene Präventionsmaßnah- men wie Impfungen und Prophylaxe zu informieren. Der Reiseveranstalter haftet nicht für diesbezügliche Versäumnisse des Reisekunden. Vor Reisebeginn muss der Reisekunde die Gültigkeit seiner Europäischen Krankenversicherungskarte über- prüfen. 10.5. Spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemielage in Europa 10.5.1. Für sämtliche Busreisen werden folgende beson- deren Maßnahmen verlangt, bevor alle Reiseteilnehmer ab zwölf Jahren in den Bus einsteigen dürfen: Vollständige und gültige Covid-19 Impfung oder Nach- weis der Genesung von Covid-19. Die Impf-/Heilungsnachweise werden vor dem Betreten des Busses vom Fahrer über die App COVIDcheck.lu überprüft. Zusätzlich zu den Impf-/Heilungsnachweisen muss der Reiseteilnehmer bei der Dokumentenkontrolle einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen. 10.5.2. Im Falle ungültiger Dokumente wird dem Teilnehmer das Einsteigen in den Bus verweigert. Dem Reiseteilnehmer wird in diesem speziellen Fall keine Entschädigung gewährt. 10.5.3. Kann die Reise infolge fehlender persöhnlicher Vorraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzufüh- ren ist. (z.B. fehlende Impfung) 10.5.4. BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. übernimmt keine Haftung für Änderungen und neue Gesundheitsmaß- nahmen, die von den zuständigen Behörden des oder der verschiedenen Reiseziele eingeführt werden. 11. Fahrradreisen 11.1. Das Fahrrad muss sich bei Antritt der Reise in einem einwandfreien Zustand befinden. Im Falle einer Panne oder eines technischen Zwischenfalls ist der Reiseteilnehmer allein für seine Ausrüstung verantwort- lich. Im Falle eines Defekts der Ausrüstung kann der Reisebegleiter den Reiseteilnehmer auffordern, die Gruppe zu verlassen, wenn der Reiseteilnehmer die Gruppe aufhält. In diesem Fall kann der Reiseteilnehmer keine Rückerstattung von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. verlangen. 11.2. Aus logistischen Gründen kann BUS-Tours Luxem- bourg S.à r.l. verlangen, dass das persönliche Fahrrad des Reiseteilnehmers 24 Stunden vor Reisebeginn an einem der Standorte der Busreisepartner von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. abgestellt wird. 11.3. Der Reiseveranstalter kann verlangen, dass Fahr- radtaschen oder andere Zubehörteile entfernt werden, wenn sie das Verladen des Fahrrads in den Anhänger des Buspartners nicht ermöglichen. 11.4. Tandems, Fahrradanhänger, Kindersitze und Lastenfahrräder sind nicht erlaubt. 11.5. Das Tragen eines Helms während dem Fahrrad- fahren ist Pflicht. 11.6. Zusatz Bikootrip Reisen Die folgenden Punkte gelten nur für Bikootrip E-Bike Reisen. 11.6.1. Dem Reiseteilnehmer wird für die Dauer der Reise ein Elektrofahrrad sowie ein Helm zur Verfügung gestellt (Helm auf Anfrage bei Buchung). 11.6.2. Das Elektrofahrrad des Reiseveranstalters ist ein Modell in Einheitsgröße, das für Personen mit einer Körpergröße von mindestens 1,55 m bis maximal 1,90 m geeignet ist. Der Reiseveranstalter verfügt über einige Fahrräder für Personen, die kleiner als 1,55 m sind (Mindestgröße 1,50 m). Diese Fahrräder sind auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit erhältlich. 11.6.3. Der Benutzer erklärt, dass das oder die zur Verfügung gestellten Fahrräder geeignet sind. Zudem hat jeder Reiseteilnehmer auf Anfrage vor der Buchung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit die Möglichkeit, das Fahrrad zu testen. 11.6.4. Der Reiseteilnehmer haftet in vollem Umfang für die ihm zur Verfügung gestellte Ausrüstung. Er verpflichtet sich, sie unter allen Umständen mit Sorgfalt zu benutzen. Das Verleihen oder Untervermieten ist strengstens untersagt. Aus Sicherheitsgründen ver- pflichtet sich der Reiseteilnehmer, der Begleitperson, dem Fahrer und/oder BUS-Tours Luxembourg s.à r.l. eventuelle Stoßeinwirkungen oder Beschädigungen am Material zu melden. 11.6.5. Es ist nur ein Reiseteilnehmer pro Fahrrad erlaubt (die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht gestattet). 11.6.6. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, das Fahrrad- schloss zu verschließen, wenn er das Fahrrad auf einer öffentlichen Straße abstellt. Im Falle eines Diebstahls verpflichtet sich der Reiseteilnehmer, jeden Verlust oder Diebstahl des Fahrrads oder des Zubehörs dem Reiseleiter, dem Fahrer, den Polizeibehörden und/oder BUS-Tours Luxembourg S.à r.l.zu melden. Es wird eine Kaution von 500,00 € verlangt. Wurde ein Diebstahl durch Fahrlässigkeit des Reiseteilnehmers verursacht (z. B. weil er nicht im Besitz des Schlüssels für das Fahr- radschloss war), erhöht sich die Selbstbeteiligung auf das Doppelte (1000,00 €). Bei Diebstahl oder Verlust des Schlüssels für das Fahrradschloss wird eine Selbstbeteili- gung von 150,00.- € verlangt. 11.6.7. Der Inhalt der Fahrradtaschen, die dem Reise- teilnehmer auf dem Gepäckträger des Fahrrads zur Verfügung gestellt werden, ist im Falle eines Diebstahls nicht versichert. Der Reiseteilnehmer ist allein für den Inhalt seiner Fahrradtaschen verantwortlich. 11.6.8. Der Reiseteilnehmer kann beantragen, mit seinem eigenen Fahrrad an der Reise teilzunehmen, sofern dieses mit elektrischer Antriebsunterstützung ausgestattet ist. 12. Finanzielle Garantie und Haftpflicht- versicherung des Reiseveranstalters Gemäß der luxemburgischen Verbraucherschutz- regelung werden die Leistungen des Reiseveranstalters finanziell von der Mutualité luxembourgeoise du tourisme, société coopérative de caution mutuelle (LBR B63569) mit Sitz in 7, rue Alcide de Gasperi, L-1615 Luxemburg, Tel. (+352) 439 444 700, garantiert. Reiseteil- nehmer können sich mit dieser Einrichtung oder gege- benenfalls mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen (Ministère de l'Economie, 19-21 boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Tel. (+352) 247 74 700 , E-Mail: travel@ eco.etat.lu ) falls ihnen aufgrund der Insolvenz von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. oder einem einer Partner Dienstleistungen verweigert werden. Die gewerbliche Haftpflicht von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. wird von der Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg S.A. abgedeckt (1, Place de l‘Étoile, L-1479 Luxemburg). 13. Allgemeines 13.1. Alle Angaben entsprechen dem Stand zum Zeit- punkt der Drucklegung im Januar 2022. Der Reisever- anstalter haftet nicht für eventuelle Druckfehler. 13.2. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Preise, Leistungen und Programme zu ändern; dies gilt auch für Änderungen, die durch eventuelle Druckfehler verursacht werden. 13.3. Der Endpreis für ein Ticket am Zielort kann unter- schiedlich hoch sein. 13.4. Die Nichtigkeit einzelner Klauseln hat nicht die grundsätzliche Nichtigkeit des Reisevertrags zur Folge. 13.5. Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für Informationen in Broschüren, die von Dritten heraus- gegeben werden. 14. Verarbeitung personenbezogener Daten 14.1. Als für die Verarbeitung Verantwortlicher ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die gesetzlichen Anforde- rungen für die Verarbeitung von Daten zu Zwecken, die er selbst bestimmt, einzuhalten. Der Reiseveranstalter ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten insbesondere seiner Kunden sowie potenzieller Kunden oder Partner verantwortlich. Alle Informationen zu unserer Datenschutzrichtlinie können unter folgender Website eingesehen werden: http://www.busreesen.lu/mentions-legales/politique- confidentialite 14.2. Gemäß dem Gesetz wird der PNR (Passenger Name Record) an die zuständigen Behörden weiter- geleitet. Dieser enthält den Namen des/der jeweiligen Reiseteilnehmer(s), die Reiseroute der Reiseteilnehmer, Kontaktinformationen für mindestens einen der Reise- teilnehmer sowie Ticketinformationen. 15 Zuständiger Gerichtsstand und anwendbares Recht 15.1. Für die abgeschlossenen Verträge gilt das luxem- burgische Recht. 15.2 Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte im Großherzogtum Luxemburg zuständig. 16. Der Reiseveranstalter: BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. 2, Avenue de la Gare L-1610 Luxemburg Tel : +352 35 65 75 - 204 backoffice@ult-bus.lu Umsatzsteuer-ID : LU33627331 LBR: 3262943

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