ULT Busreesen - Wanter 2022/23

146 234 Ende der Reise geltend gemacht werden und am Sitz des Reiseveranstalters eingehen. 8.2. Ansprüche des Reisekunden im Zusammenhang mit der Buchung und dem Verlauf der Reise verfallen zwei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. 9. Ausschluss bei Störungen durch den Reisekunden BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. behält sich das Recht vor, den Vertrag unmittelbar und unverzüglich zu kündigen, wenn der Reisekunde während der Reise schwerwiegende Störungen verursacht und/oder nicht mit dem Busfahrer und/oder dem Reiseleiter und/oder dem Reisebegleiter kooperiert. 10. Pauschalreisen 10.1 Unterstützung Der Reiseveranstalter muss dem Reiseteilnehmer in Notfällen beistehen, indem er ihm entweder eine Notrufnummer oder die Kontaktdaten eines Ansprechpartners vor Ort angibt. 10.2. Devisen und Pass-, Visa-Formalitäten 10.2.1. Die Reiseteilnehmer werden gebeten, bei Reisen außerhalb der Mitgliedsländer der Eurozone die verschiedenen Währungen der zu bereisenden Länder mit sich zu führen. 10.2.2. Informationen über die Einreiseformalitäten für reisende Kunden in die Länder, die Teil der Reise sind, sind bei den Reisebüros auf der Grundlage der vom Reiseteilnehmer angegebenen Nationalitäten zu erfragen. 10.2.3. Der Reisekunde ist persönlich für die Einhaltung der Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der Gesundheitsbestimmungen verantwortlich. Der Reisekunde verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz von aktuellen Ausweispapieren und gültigen Papieren für den Grenzübertritt anzutreten. Ist dies nicht der Fall, gehen alle Kosten, die dem Reiseveranstalter aus diesem Grund entstehen, zu Lasten des Reisekunden. Der Kunde wird gebeten, auf die Gültigkeit seines Reisepasses oder Personalausweises zu achten. 10.3. Gepäck Bei Busreisen darf jeder Reiseteilnehmer einen Koffer und eine Tasche mit sich führen. 10.4. Impfungen und Gesundheitsvorschriften Der Reisekunde wird gebeten, sich bei seinem Hausarzt oder bei den staatlichen Gesundheitsbehörden über obligatorische oder empfohlene Präventionsmaßnahmen wie Impfungen und Prophylaxe zu informieren. Der Reiseveranstalter haftet nicht für diesbezügliche Versäumnisse des Reisekunden. Vor Reisebeginn muss der Reisekunde die Gültigkeit seiner Europäischen Krankenversicherungskarte überprüfen. 10.5. Spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemielage in Europa 10.5.1. Für sämtliche Busreisen werden folgende besonderen Maßnahmen verlangt, bevor alle Reiseteilnehmer ab zwölf Jahren in den Bus einsteigen dürfen: Vollständige und gültige Covid-19 Impfung oder Nachweis der Genesung von Covid-19. Die Impf-/Heilungsnachweise werden vor dem Betreten des Busses vom Fahrer über die App COVIDcheck.lu überprüft. Zusätzlich zu den Impf-/Heilungsnachweisen muss der Reiseteilnehmer bei der Dokumentenkontrolle einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen. 10.5.2. Im Falle ungültiger Dokumente wird dem Teilnehmer das Einsteigen in den Bus verweigert. Dem Reiseteilnehmer wird in diesem speziellen Fall keine Entschädigung gewährt. 10.5.3. Kann die Reise infolge fehlender persöhnlicher Vorraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist. (z.B. fehlende Impfung) 10.5.4. BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. übernimmt keine Haftung für Änderungen und neue Gesundheitsmaßnahmen, die von den zuständigen Behörden des oder der verschiedenen Reiseziele eingeführt werden. 11. Fahrradreisen 11.1. Das Fahrrad muss sich bei Antritt der Reise in einem einwandfreien Zustand befinden. Im Falle einer Panne oder eines technischen Zwischenfalls ist der Reiseteilnehmer allein für seine Ausrüstung verantwortlich. Im Falle eines Defekts der Ausrüstung kann der Reisebegleiter den Reiseteilnehmer auffordern, die Gruppe zu verlassen, wenn der Reiseteilnehmer die Gruppe aufhält. In diesem Fall kann der Reiseteilnehmer keine Rückerstattung von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. verlangen. 11.2. Aus logistischen Gründen kann BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. verlangen, dass das persönliche Fahrrad des Reiseteilnehmers 24 Stunden vor Reisebeginn an einem der Standorte der Busreisepartner von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. abgestellt wird. 11.3. Der Reiseveranstalter kann verlangen, dass Fahrradtaschen oder andere Zubehörteile entfernt werden, wenn sie das Verladen des Fahrrads in den Anhänger des Buspartners nicht ermöglichen. 11.4. Tandems, Fahrradanhänger, Kindersitze und Lastenfahrräder sind nicht erlaubt. 11.5. Das Tragen eines Helms während dem Fahrradfahren ist Pflicht. 11.6. Zusatz Bikootrip Reisen Die folgenden Punkte gelten nur für Bikootrip E-Bike Reisen. 11.6.1. Dem Reiseteilnehmer wird für die Dauer der Reise ein Elektrofahrrad sowie ein Helm zur Verfügung gestellt (Helm auf Anfrage bei Buchung). 11.6.2. Das Elektrofahrrad des Reiseveranstalters ist ein Modell in Einheitsgröße, das für Personen mit einer Körpergröße von mindestens 1,55 m bis maximal 1,90 m geeignet ist. Der Reiseveranstalter verfügt über einige Fahrräder für Personen, die kleiner als 1,55 m sind (Mindestgröße 1,50 m). Diese Fahrräder sind auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit erhältlich. 11.6.3. Der Benutzer erklärt, dass das oder die zur Verfügung gestellten Fahrräder geeignet sind. Zudem hat jeder Reiseteilnehmer auf Anfrage vor der Buchung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit die Möglichkeit, das Fahrrad zu testen. 11.6.4. Der Reiseteilnehmer haftet in vollem Umfang für die ihm zur Verfügung gestellte Ausrüstung. Er verpflichtet sich, sie unter allen Umständen mit Sorgfalt zu benutzen. Das Verleihen oder Untervermieten ist strengstens untersagt. Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich der Reiseteilnehmer, der Begleitperson, dem Fahrer und/oder BUS-Tours Luxembourg s.à r.l. eventuelle Stoßeinwirkungen oder Beschädigungen am Material zu melden. 11.6.5. Es ist nur ein Reiseteilnehmer pro Fahrrad erlaubt (die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht gestattet). 11.6.6. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, das Fahrradschloss zu verschließen, wenn er das Fahrrad auf einer öffentlichen Straße abstellt. Im Falle eines Diebstahls verpflichtet sich der Reiseteilnehmer, jeden Verlust oder Diebstahl des Fahrrads oder des Zubehörs dem Reiseleiter, dem Fahrer, den Polizeibehörden und/oder BUS-Tours Luxembourg S.à r.l.zu melden. Es wird eine Kaution von 500,00 € verlangt. Wurde ein Diebstahl durch Fahrlässigkeit des Reiseteilnehmers verursacht (z. B. weil er nicht im Besitz des Schlüssels für das Fahrradschloss war), erhöht sich die Selbstbeteiligung auf das Doppelte (1000,00 €). Bei Diebstahl oder Verlust des Schlüssels für das Fahrradschloss wird eine Selbstbeteiligung von 150,00.- € verlangt. 11.6.7. Der Inhalt der Fahrradtaschen, die dem Reiseteilnehmer auf dem Gepäckträger des Fahrrads zur Verfügung gestellt werden, ist im Falle eines Diebstahls nicht versichert. Der Reiseteilnehmer ist allein für den Inhalt seiner Fahrradtaschen verantwortlich. 11.6.8. Der Reiseteilnehmer kann beantragen, mit seinem eigenen Fahrrad an der Reise teilzunehmen, sofern dieses mit elektrischer Antriebsunterstützung ausgestattet ist. 12. Finanzielle Garantie und Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters Gemäß der luxemburgischen Verbraucherschutzregelung werden die Leistungen des Reiseveranstalters finanziell von der Mutualité luxembourgeoise du tourisme, société coopérative de caution mutuelle (LBR B63569) mit Sitz in 7, rue Alcide de Gasperi, L-1615 Luxemburg, Tel. (+352) 439 444 700, garantiert. Reiseteilnehmer können sich mit dieser Einrichtung oder gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen (Ministère de l'Economie, 19-21 boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Tel. (+352) 247 74 700, E-Mail: travel@ eco.etat.lu) falls ihnen aufgrund der Insolvenz von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. oder einem einer Partner Dienstleistungen verweigert werden. Die gewerbliche Haftpflicht von BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. wird von der Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg S.A. abgedeckt (1, Place de l‘Étoile, L-1479 Luxemburg). 13. Allgemeines 13.1. Alle Angaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung im Januar 2022. Der Reiseveranstalter haftet nicht für eventuelle Druckfehler. 13.2. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Preise, Leistungen und Programme zu ändern; dies gilt auch für Änderungen, die durch eventuelle Druckfehler verursacht werden. 13.3. Der Endpreis für ein Ticket am Zielort kann unterschiedlich hoch sein. 13.4. Die Nichtigkeit einzelner Klauseln hat nicht die grundsätzliche Nichtigkeit des Reisevertrags zur Folge. 13.5. Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für Informationen in Broschüren, die von Dritten herausgegeben werden. 14. Verarbeitung personenbezogener Daten 14.1. Als für die Verarbeitung Verantwortlicher ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen für die Verarbeitung von Daten zu Zwecken, die er selbst bestimmt, einzuhalten. Der Reiseveranstalter ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten insbesondere seiner Kunden sowie potenzieller Kunden oder Partner verantwortlich. Alle Informationen zu unserer Datenschutzrichtlinie können unter folgender Website eingesehen werden: http://www.busreesen.lu/mentions-legales/politiqueconfidentialite 14.2. Gemäß dem Gesetz wird der PNR (Passenger Name Record) an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Dieser enthält den Namen des/der jeweiligen Reiseteilnehmer(s), die Reiseroute der Reiseteilnehmer, Kontaktinformationen für mindestens einen der Reiseteilnehmer sowie Ticketinformationen. 15 Zuständiger Gerichtsstand und anwendbares Recht 15.1. Für die abgeschlossenen Verträge gilt das luxemburgische Recht. 15.2 Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte im Großherzogtum Luxemburg zuständig. 16. Der Reiseveranstalter: BUS-Tours Luxembourg S.à r.l. 2, Avenue de la Gare L-1610 Luxemburg Tel : +352 35 65 75 - 204 backoffice@ult-bus.lu Umsatzsteuer-ID : LU33627331 LBR: 3262943

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