ULT - Reesen erliewen 2020 / 2021

86 1) Die in dieser Broschüre beschriebenen Leistungen werden Ihnen angeboten von: ULT S.A.R.L. / UNION LUXEMBOURGEOISE DE TOURISME B.P. 2602, L-1026 Luxembourg B0145806 Handelsregister Luxemburg www.ult.lu 2) Unsere Leistungen 2.1. Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Leistungen finden Sie unter „Unsere Leistungen”* in unserer Broschüre. Informationspflicht: Bei Pauschalreisen hat der Reiseveranstalter, zusätzlich zu den in Ziff. 14 ge- nannten Pflichten, die Sorgfalt, den Kunden über wesentliche Informati- onen betreffend seiner Reise (z.B. Preise, Ausflugsziele, Hotels, Transport- möglichkeiten, Kündigungsgründe, usw.) und betreffend seiner Rechte vor Abschluss des Vertrages zu unterrichten. *Unsere Abkürzungen: DZ = Doppelzimmer EZ = Einzelzimmer DZ = EZ = Doppelzimmer zur Einzelnutzung FZ = Familienzimmer HP = Halbpension VP = Vollpension APP = Appartement VLN = Verlängerungsnacht VLW = Verlängerungswoche = Leichte Wanderung = Mittlere Wanderung = Schwere Wanderung 2.2. Die Broschüre enthält ausführliche Informationen bezüglich jedes der von uns ausgesuchten Reiseziele. Unsere Reisen werden, falls nicht anders angegeben, nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl werden unsere Kunden spätestens 21 Tage vor Reisebe- ginn schriftlich von uns über die Annullierung der Reise informiert. Die Mindestteilnehmerzahl für Gruppenreisen beträgt wenn nicht an- ders angegeben 20 Personen (Vollzahler). Bei ULT-Sonderflügen / Son- derzügen sind zusätzlich die Mindestteilnehmerzahlen für die Durchfüh- rung des Fluges / Zuges wie folgt vorgesehen: Sonderflüge mit **Boeing 737-800: 120 Personen, Sonderflüge mit **Bombardier Q400: 60 Personen, Sonderflüge mit **Airbus A220: 100 Personen, Sonderzüge mit **Al Andalús: 120 Personen, Sonderzüge mit **AKE-RHEINGOLD: 200 Personen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Reise auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, jedoch ohne ULT-Reisebegleitung durchzufüh- ren. 2.3. Wichtiger Hinweis bezüglich der Busreisen Die Platzverteilung erfolgt gemäß Anmeldungsreihenfolge. Kunden, wel- che diesbezüglich besondere Wünsche haben, wird empfohlen, sich frü- hestmöglich anzumelden. Es sei allerdings bemerkt, dass alle Plätze gleich bequem sind. Im Falle eines kurzfristigen Buswechsels können Sitzplatzreservierungen evtl. nicht respektiert werden. 2.4. Sitzplatzwünsche bei Flugreisen Soweit es uns möglich ist, reservieren wir auf Linienflügen vorab Sitzplät- ze (teilweise gegen Gebühr). Sitzplatzwünsche sind jedoch immer unver- bindlich; Zusagen können jederzeit geändert oder zurückgenommen werden. Es können keine garantierten Zusagen gemacht werden. 3) Unsere Preise 3.1. Kinderermäßigung Für Kinder gelten im allgemeinen Extrabedingungen, aber nur bei Unter- kunft im Elternzimmer (Zusatzbett im Doppelzimmer). Erfragen Sie hier- über Auskunft. 3.2. Die in unserer Broschüre angegebenen Preise sind Schwankungen (Erhö- hungen sowie Minderungen) unterworfen, welche durch folgende Fakto- ren bedingt sein können: a) Transportkosten oder Kerosinzuschlag; b) Ge- bühren bezüglich der angebotenen Leistungen wie z.B. Eintrittsgebühren, Ausschiffungs- und Landegebühr; c) Visagebühren; d) Wechselkurse, wel- che für die jeweilige Reise oder den Aufenthalt anzuwenden sind. Die im Preis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren, Sicherheits- gebühren und Treibstoffzuschläge entsprechen dem Stand Oktober 2020. Sollten sich diese Gebühren bis zum Zeitpunkt der Abreise ändern, werden wir die Differenz nachbelasten. Der Veranstalter kann vor Beginn einer Reise nach Vertragsabschluss we- sentliche Änderungen am Reisevertrag vornehmen, die eine Preiserhö- hung von über 8 % des Gesamtreisepreises mit sich bringen und auf sach- lichen Gründen beruhen. Der Reisende hat in diesem Zusammenhang im Anschluss die Möglichkeiten, eine Preissenkung zu beantragen, falls diese Änderungen zu einer Leistungsminderung führen sollten, eine andere vom Reisebedingungen und allgemeine Hinweise Veranstalter angebotene Pauschalreise nach Ablauf einer angemessenen Frist anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Reisende sich dazu entscheidet, die vom Veranstalter angebotene andere Pauschalreise nicht anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten, so muss der Veran- stalter dem Reisenden den bereits gezahlten Betrag zurückerstatten. 4) Zahlungsbedingungen Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung können Sie in bar oder mit Kreditkarte einzah- len oder überweisen. 5) Reiseunterlagen Dem Kunden werden die Reiseunterlagen rechtzeitig vor Reiseantritt, welche u.a. die Abfahrtszeiten, Zwischenstationen und Angaben bezüg- lich der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters beinhaltet, zuge- schickt. Bei Gruppenreisen werden Eintrittskarten vom Reiseleiter/Bus- fahrer ausgehändigt. Ein Ersatz ist bei Verlust nicht möglich. Der Kunde haftet bei Verlust selbst. Der Kunde ist frei die Reiseunterlagen dem Rei- severanstalter bis zum Tag der Abreise in Gewahrsam zu geben. Der Kun- de kann dem Vertreter des Reiseveranstalters (Reiseleiter, Busfahrer etc.) die Reiseunterlagen zur Aufbewahrung anvertrauen. 6) Rücktritt vomVertrag 6.1. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung Ihnen spätes- tens 95 Tage vor Abreise zugegangen ist. Ab 95 Tagen und weniger ist die Reservierung als Festbuchung anzusehen. Umbuchungen sind ge- bührenpflichtig. Falls der Vertrag den Besuch einer oder mehrerer Vorstellungen (Theater etc.) beinhaltet, muss der Kunde den gesamten Kartenpreis entrichten. Keine Rückerstattung von Skipässen bei Schlechtwetter oder geschlosse- nen Anlagen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Der Rücktritt durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. 6.2. Bei Rücktritt einer Busreise Wenn der Rücktritt vom Vertrag weniger als 33 Tage vor Reisebeginn ein- tritt, werden dem Kunden folgende Kosten verrechnet: bis 34 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50 Euro p.P. ab 33. Tag bis 15. Tag: 30 % ab 14. Tag bis 7. Tag: 60 % ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen am Anreisetag wird der volle Reisebe- trag (100 %) verrechnet. 6.3. Bei Rücktritt einer Flugreise sowie bei eigener Anreise bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50 Euro p.P. ab 59. Tag bis 45. Tag: 25 % ab 44. Tag bis 30. Tag: 50 % ab 29. Tag bis 15. Tag: 80 % ab 14. Tag bis 1. Tag: 90 % Bei Rücktritt am Anreisetag oder Nichterscheinen wird der volle Reisebe- trag (100 %) verrechnet. Ausgestellte Flugtickets und„Nur-Flug”-Buchungen: 100 % 6.4. Bei Rücktritt einer Zugreise bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50 Euro p.P. ab 59. Tag bis 45. Tag: 30 % ab 44. Tag bis 30. Tag: 60 % ab 29. Tag bis 15. Tag: 80 % ab 14. Tag oder bei Nichterscheinen am Anreisetag wird der volle Reise- betrag (100 %) verrechnet. 6.5. Falls vor Reisebeginn eine wesentliche Vertragsleistung durch ein dem Reiseveranstalter gegenüber äußeres Ereignis unmöglich wird, so hat der Kunde, welcher gebührend informiert wird, das Recht, den Vertrag inner- halb von 7 Tagen aufzulösen oder die vom Reiseveranstalter eventuell angebotene Ersatzleistung anzunehmen. Sollte sich der Kunde für Auflö- sung des Vertrages entscheiden, werden ihm alle bereits gezahlten Be- träge innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ohne Aufpreis zurücker- stattet. Bei einer minderwertigen Ersatzleistung hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Preisunterschieds. 6.6. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn vom Ver- trag zurückzutreten. Falls der Rücktritt durch den Reiseveranstalter und nicht durch den Kunden verschuldet ist, werden alle geleisteten Zahlun- gen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsauflösung an den Kunden zu- rückgezahlt. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz, wenn der Vertrag vor Ab- reise aus folgenden Gründen aufgelöst wird: • Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: der Kunde wird in diesem Falle schriftlich, innerhalb des im Reisevertrags angegebenen Zeitraums (3 Wochen vor Abreise), informiert.

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