LuxairTours -Happy Summer Bestseller Sommer 2020

55 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Einführung Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge für Pauschalreisen (ge- mäß Artikel L.225-2 des luxemburgischen Verbraucherge- setzes), die von LuxairTours organisiert und für die Zeit nach dem 1. Juli 2019 gebucht wurden. Im Folgenden gelten folgende Begriffsbestimmungen: • „der Reiseveranstalter“ oder „LuxairTours“ bezeichnet die folgende juristische Person: Luxair, Société Luxembourgeoise de Navigation Aérienne S.A., Société Anonyme. RCS Luxembourg B.4109. Geschäftssitz: 25 rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach. Postanschrift: L-2987 Luxembourg Telefon: (+352) 2456 1. • „Der Reisende“ oder „der Kunde“ bezeichnet die physi- sche Person, die einen Pauschalreisevertrag mit Luxair- Toursabschließt,abschließenwilloderabgeschlossenhat. • „Der Vermittler“ oder „das Reisebüro“ bezeichnet das Reisebüro, mit dessen Hilfe der Reisende den Pauschalreisevertrag mit LuxairTours abschließt, ab- schließen will oder abgeschlossen hat. 2. Vorvertragliche Informationen​ 2.1 Vor Abschluss des Pauschalreisevertrages teilen der Reiseveranstalter sowie der Reisevermittler dem Reisen- den die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformatio- nen sowie die im Folgenden genannten Informationen mit, sofern und soweit sie auf die fragliche Pauschalreise zutreffen: 1. Die Kontaktinformationen des Reiseveranstalters und des Reisevermittlers; 2. die Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen: a) Bestimmungsort(e), Reiseroute und Aufenthaltsdauer mit den jeweiligen Daten und, sofern eine Unterbrin- gung inbegriffen ist, Zahl der inbegriffenen Übernach- tungen; b) Transportmittel, ihre Merkmale und Klasse; Ort, Tag und Zeit der Abreise und Rückreise, Dauer und Orte von Zwischenstationen sowie Anschlussverbindungen; wenn eine genaue Zeitangabe noch nicht möglich ist, wird der Reisende rechtzeitig über die ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise informiert; c) Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls touristische Einstufung der Unterbringung nach den Regeln des je- weiligen Bestimmungslandes; d) Mahlzeiten; e) Besichtigungen, Ausflüge oder sonstige im vereinbarten Gesamtpreis der Pauschalreise inbegriffene Leistungen; f) sofern dies nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht, dieAngabe,obgegebenenfallsReiseleistungen fürden Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht werden und wenn dies der Fall ist, sofern möglich, die ungefähre Gruppengröße; g) sofern die Nutzung anderer touristischer Leistungen durch den Reisenden von einer wirksamen mündlichen Kommunikation abhängt, die Sprache, in der diese Leistungen erbracht werden; h) die Angabe, ob die Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, und auf Verlangen des Reisenden genaue Informationen zur Eignung der Reise unter Berücksichtigung der Bedürf- nisse des Reisenden; 3.denGesamtpreisderPauschalreiseeinschließlichSteuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten oder, wenn sich diese Kosten im Voraus nicht bestimmen lassen, Angabe der Art von Mehrkosten, für die der Reisende unter Umständen noch aufkommen muss; 4. die Zahlungsmodalitäten, einschließlich des Betrages oder Prozentsatzes vom Gesamtpreis, der als Anzahlung zu leisten ist, und des Zeitplans für die Zahlung des Rest- betrages oder der finanziellen Sicherheiten, die vom Rei- senden zu zahlen oder zu leisten sind; 5. die für die Durchführung der Pauschalreise erforderli- che Mindestteilnehmerzahl mit Angabe der Rücktritts- frist, falls diese Zahl nicht erreicht wird; 6. allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestim- mungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für dieErlangungvonVisaundgesundheitlichenFormalitäten; 7. Angaben darüber, dass der Reisende den Vertrag ge- gen die Zahlung der herkömmlichen Rücktrittsgebühren beenden kann; 8. Angaben über eine Reiserücktrittsversicherung oder Beistandsversicherung des Reisenden. 2.2 Die vorvertraglichen Informationen werden dem Reisen- den anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder über das Reisebüro und/oder das Callcenter und/oder die Webseite von LuxairTours bereitgestellt. www.luxairtours.lu 2.3 Die vorvertraglichen Informationen sind ein wesent­ licher Bestandteil des Pauschalreisevertrages und können nicht geändert werden, es sei denn, der Reisende wird vor Vertragsabschluss klar, verständlich und deutlich über die Änderungen dieser Informationen informiert und akzeptiert diese. 3. Vertrag​ 3.1 Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag abschließt, - verpflichtet sich, dem Reiseveranstalter und / oder Händler alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, die den Inhalt des Vertrages, die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder den Reisever- lauf oder den Aufenthalt beeinflussen könnten, - sichert zu, dass alle personenbezogenen Daten hinsicht- lich der Personen, für die er den Vertrag abschließt, wahrheitsgetreu und korrekt auf allen Dokumenten an- gegeben werden (Handynummer, Identität, Alter usw.); - garantiertdieordnungsgemäßeErfüllungdervertraglichen Verpflichtungen (einschließlich der Zahlung) durch die Personen, für die er den Vertrag abschließt (Familien- mitglieder, Freunde usw.). 3.2 Bei Abschluss des Pauschalreisevertrages oder ohne ungebührliche Verzögerung nach dessen Abschluss stellt der Reiseveranstalter oder Reisevermittler dem Reisen- den eine Kopie oder Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung (z.B: per E-Mail, ein Papierdokument oder PDF-Datei). Der Reisende ist berechtigt, eine Papierkopie anzufordern, wenn der Ver- trag ingleichzeitigerphysischerAnwesenheitderParteien geschlossen wurde. 3.3 Der Vertrag oder seine Bestätigung enthält alle vor- vertraglichen Informationen sowie die folgenden Infor­ mationen, sofern und soweit sie für die fragliche Pau- schalreise gelten: 1. besondere Vorgaben des Reisenden, die der Reisever- anstalter akzeptiert hat; 2. den Hinweis, dass der Reiseveranstalter - gemäß Artikel L. 225-11 des luxemburgischen Verbrau­ chergesetzes für die ordnungsgemäße Erbringung aller imVertragenthaltenenReiseleistungenverantwortlich ist; - gemäß Artikel L. 225-14 des luxemburgischen Verbrau- chergesetzes zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet; 3. den Namen und die Kontaktdaten der Einrichtung, die den Insolvenzschutz bietet, sowie gegebenenfalls den Namen und die Kontaktdaten der durch den Staat Luxem- burg zu diesem Zweck benannten zuständigen Behörde; 4. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer des Vertreters des Reisever- anstalters vor Ort, einer Kontaktstelle oder eines anderen Dienstes, an die sich der Reisende wenden kann, um mit dem Reiseveranstalter rasch in Verbindung zu treten und effizient mit ihm zu kommunizieren, um von ihm Unter- stützung zu verlangen, wenn der Reisende in Schwierig- keiten ist, oder um sich wegen während der Durchfüh- rung der Pauschalreise festgestellter Vertragswidrigkeiten zu beschweren; 5. die Information, dass der Reisende jegliche Vertrags- widrigkeit, die er während der Durchführung der Pau- schalreise bemerkt, im Einklang mit Artikel L. 225-11 Ab- satz 2 des luxemburgischen Verbrauchergesetzes melden muss; 6. Informationen über das Recht des Reisenden, den Ver- trag auf einen anderen Reisenden gemäß Artikel L. 225-7 des luxemburgischen Verbrauchergesetzes zu übertragen; 7. Informationen zu bestehenden internen Beschwerde- verfahren und zu alternativen Streitbeilegungsverfahren (AS)gemäßBuch IVdes luxemburgischenVerbraucherge- setzes und gegebenenfalls zu der AS-Stelle, der der Unter- nehmer unterliegt, und zur Online-Beilegung verbrau- cherrechtlicher Streitigkeiten. 4. Reiseunterlagen​ 4.1 Rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise erhält der Reisende vom Reiseveranstalter die notwendigen Bu- chungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten Abreise- zeiten und gegebenenfalls den Fristen für das Check-in sowie zudenplanmäßigenZwischenstationen,Anschluss- verbindungen und Ankunftszeiten. 4.2 Die Reiseunterlagen sind nur zu den darin genannten Terminen gültig. 5. Übertragung des Pauschalreisevertrags auf einen anderen Reisenden ​ 5.1 Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen, nachdemerdenReiseveranstalteraufeinemdauerhaften Datenträger (per E-Mail, Papierdokument oder PDF- Datei) spätestens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise davon in Kenntnis gesetzt hat (für einen erwachsenen Veräußerer z.B. muss der Rechtsnachfolger notwendiger- weise ein Erwachsener sein). 5.2 Der Reisende und die Person, die in den Vertrag ein- tritt, haften dem Reiseveranstalter und /oder Reisebüro für den noch ausstehenden Betrag und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Kosten. Es han- delt sich dabei um folgende Kosten: Bis zum 30. Tag vor der Abreise: 25 EUR pro Person; zwischen dem 29. und 7. Tag vor der Abreise: 75 EUR pro Person; weniger als 7 Tage vor der Abreise: die Abtretung gilt als Stornierung und es sind die Stornierungskosten anwend- bar. 5.3 Bei einer Abtretung an eine andere Person hat der neue Reisende nach Ablauf der Frist für First Minute oder Early Booking Ermäßigung keinen Anspruch mehr darauf. 6. Änderung des Pauschalreisevertrags durch den Reisenden 1 . Der Pauschalreisevertrag kann innerhalb der folgenden Fristen kostenfrei geändert werden: - mehr als 33 Tage vor der Abreise: 3 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehr als 32 Tage vor der Abreise: 2 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehrals31TagevorderAbreise: 1TagabReservierungs- datum - ab30TagenoderwenigervorderAbreise:keineOption, der Pauschalreisevertrag gilt als definitiv und kann nicht mehr ohne Gebühren geändert werden. In diesem Fall finden die Stornierungsgebühren gemäß untenstehen- dem Artikel VI ihre Anwendung. 2 .DerPauschalreisevertragkannwie folgtgegenGebühren geändert werden: - mehr als 30 Tage vor der Abreise und nach Ablauf der oben genannten Optionsfrist: 50 € pro Person (außer wenn der Gesamtbetrag der Buchung sich dadurch er- höht). - weniger als 30 Tage vor der Abreise: In diesem Fall fin- den die Stornierungsgebühren gemäß untenstehendem Artikel VI ihre Anwendung. 3 . Wenn der Kunde bereits im Zielgebiet ist und seinen Rückflug ändern möchte, fällt eine Änderungsgebühr von 25,- EUR pro Person an (dies gilt nicht für alle Reiseziele, ausgenommen sind: Lissabon, Nizza, Venedig und alle anderen Metropolis Ziele). Damit diese Änderung mög- lich ist, muss der 1. Flugschein benutzt worden sein und die Änderungsanfrage vor Ort beim LuxairTours Reiseleiter gestellt werden. Wenn aus dieser Änderung eine Verkür- zung oder eine Verlängerung des Aufenthaltes resultiert, entstehen hierbei Stornogebühren oder zusätzliche Kos- ten. Weitere Informationen finden sich in den Wichtigen Hinweisen “Pauschalreisen”. 4 . Die Umbuchung berechtigt nicht zu einer Rückerstat- tung von reservierten Sitzplätzen (siehe Wichtige Hinweise, Sitzplatzreservierungen) 5 . Die Änderungen beschränken sich: - Zeitlich: das neue Abreisedatum muss spätestens 6 Monate nach dem ursprünglichen Abreisedatum liegen - in der Anzahl: eine einzige Änderung pro Buchung 6 . Wenn Änderungen außerhalb der „First Minute“- und „Early Booking“- Fristen vorgenommen werden, verlieren diese Ermäßigungen ihre Gültigkeit. 7. Kündigung (Stornierung) des Pauschal- reisevertrages durch den Reisenden​ 7.1 Der Reisende hat das Recht, mittels einer schriftlichen Erklärung den Pauschalreisevertrag zu kündigen: (für die Feststellung der Kündigungsfrist gilt das Ein- gangsdatum der Kündigung beim Reiseveranstalter, wobei der Abreisetag nicht gezählt wird): 7.1.1 Ohne Gebühren, innerhalb einer Optionsfrist, die wie folgt festgelegt ist: - mehr als 33 Tage vor der Abreise: 3 Tage ab Reser- vierungsdatum - mehr als 32 Tage vor der Abreise: 2 Tage ab Reser- vierungsdatum - mehrals31TagevorderAbreise: 1TagabReservierungs- datum - ab 30 Tage vor der Abreise und weniger: Keine Option, in diesem Fall finden die Stornierungsgebühren gemäß untenstehendem Artikel VI ihre Anwendung. 7.1.2 GegenZahlungder folgendenStandard-Stornogebühren: - Bis einschließlich zum 30. Tag vor dem Abreisedatum entspricht die Gebühr 25 % des Preises der Pauschalreise; - zwischen dem 29. und 10. Tag vor dem Abreisedatum entspricht die Gebühr 50 % des Preises der Pauschalreise; - zwischen dem 9. und 3. Tag vor dem Abreisedatum ent- spricht die Gebühr 75 % des Preises der Pauschalreise. - Ab dem 2. Tag vor dem Abreisedatum oder bei Nichter- scheinen entspricht die Gebühr 90 % des Preises für die Pauschalreise. 7.2 Die angegebenen Prozentsätze können nicht erstat- tungsfähige Gebühren enthalten, die auch keine optional vom Kunden abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung übernimmt (bitte beachten Sie die Bedingungen der Rei- serücktrittsversicherung, die Sie abschließen möchten). 7.3 Die Nichtzahlung des Reisepreises innerhalb der vertraglichen Fristen und das Nichterscheinen bei der Ab- reise stellen einen Rücktritt vom Vertrag dar, und es gel- ten die oben genannten Standard-Stornogebühren. 7.4 Der Reisende hat das Recht, den Pauschalreisevertrag vor Beginn des Pauschalangebotes ohne Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am oder in der Nähe des Ziel­ ortes auftreten und einen erheblichen Einfluss auf die Ausführung der Reise oder die Beförderung von Fahrgäs- ten zum Zielort haben. In diesem Fall hat der Reisende spätestens 14 Tage nach der Stornierung Anspruch auf die volle Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, aber nicht auf eine zusätzliche Entschädigung. 8. Preis​ 8.1 Zusätzlich anfallende Kosten Im Gesamtpreis der Pauschalreise nicht enthalten sind Steuern, Gebühren und sonstige zusätzliche Kosten, die vor Vertragsschluss nicht angemessen berechnet werden können. Wenn nicht anders in der Beschreibung der Pau- schale vermerkt, sind folgende Leistungen nicht im Preis inbegriffen: - die Parkgebühren am Flughafen - die Reiseversicherung - die Reiserücktrittsversicherung - die Sitzplatzreservierung vor Abreise - die Getränke (je nach Art der gewählten Leistung ), die Mahlzeiten (je nach Art der gewählten Leistung), die Trinkgelder, Gepäckträgerservices, Internetzugang und Nutzung des Hotelsafes, früher/später Check-in/Check- out im Hotel, Ausflüge, persönliche Aufwendungen. - bestimmte Steuern: Kurtaxe, Touristensteuer oder sons- tige Steuern, die je nach Reiseziel, Hotelkategorie und Region nur vor Ort erhoben werden können. - Bestimmte Gebühren für die Gepäcksicherung müssen vor dem Check-in an einigen Flughäfen bezahlt werden. - EinigeGebühren fürdenErhalteinesVisumsbeiAnkunft an bestimmten Zielen. - Der Flughafentransfer (Hin- und Rückfahrt) 8.2 Preisspannen Für einige Hotels enthält die vorliegende Broschüre Preis- spannen, die je nach Kaufdatum des Produkts und ent- sprechend der gewünschten Aufenthaltsdauer variieren können. Der Endpreis für das gleiche Produkt kann somit variieren: Für die Festlegung des Endpreises sind die Auf- enthaltsdauer und der Zeitpunkt der Reservierung maß- gebend.

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