LuxairTours - Friday

95 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Einleitung Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge für Pauschalreisen (ge- mäß Artikel L.225-2 des luxemburgischen Verbraucherge- setzes), die von LuxairTours organisiert und für die Zeit nach dem 1. Juli 2019 gebucht wurden. Im Folgenden gelten folgende Begriffsbestimmungen: • „der Reiseveranstalter“ oder „LuxairTours“ bezeichnet die folgende juristische Person: Luxair, Société Luxembourgeoise de Navigation Aérienne S.A., Société Anonyme RCS Luxembourg B.4109 Geschäftssitz: 25 rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Postanschrift: L-2987 Luxembourg Telefon: (+352) 2456 1 • „Der Reisende“ oder „der Kunde“ bezeichnet die phy­ sische Person, die einen Pauschalreisevertrag mit LuxairTours abschließt, abschließen will oder abge- schlossen hat. • „Der Vermittler“ oder „das Reisebüro“ bezeichnet das Reisebüro, mit dessen Hilfe der Reisende den Pauschal- reisevertrag mit LuxairTours abschließt, abschließen will oder abgeschlossen hat. 2. Vorvertragliche Informationen​ 2.1 Information Vor Abschluss des Pauschalreisevertrages teilen der Reise- veranstalter sowie der Reisevermittler dem Reisenden die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen so- wie die im Folgenden genannten Informationen mit, sofern und soweit sie auf die fragliche Pauschalreise zu- treffen: 1. Die Kontaktinformationen des Reiseveranstalters und des Reisevermittlers; 2. die Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen: a) Bestimmungsort(e), Reiseroute und Aufenthaltsdauer mitden jeweiligenDatenund, soferneineUnterbringung inbegriffen ist, Zahl der inbegriffenen Übernachtungen; b) Transportmittel, ihre Merkmale und Klasse; Ort, Tag und Zeit der Abreise und Rückreise, Dauer und Orte von Zwischenstationen sowie Anschlussverbindungen; wenn eine genaue Zeitangabe noch nicht möglich ist, wird der Reisende rechtzeitig über die ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise informiert; c) Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls touristische Einstufung der Unterbringung nach den Regeln des je- weiligen Bestimmungslandes; d) Mahlzeiten; e) Besichtigungen, Ausflüge oder sonstige im vereinbar- tenGesamtpreisderPauschalreise inbegriffeneLeistungen; f) sofern dies nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht, die Angabe, ob gegebenenfalls Reiseleistungen für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht werden und wenn dies der Fall ist, sofern möglich, die ungefähre Gruppengröße; g) sofern die Nutzung anderer touristischer Leistungen durch den Reisenden von einer wirksamen mündlichen Kommunikation abhängt, die Sprache, in der diese Leis- tungen erbracht werden; h) die Angabe, ob die Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, und auf Ver- langen des Reisenden genaue Informationen zur Eig- nung der Reise unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Reisenden; 3.denGesamtpreisderPauschalreiseeinschließlichSteuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten oder, wenn sich diese Kosten im Voraus nicht bestimmen lassen, Angabe der Art von Mehrkosten, für die der Reisende unter Umständen noch aufkommen muss; 4. die Zahlungsmodalitäten, einschließlich des Betrages oder Prozentsatzes vom Gesamtpreis, der als Anzahlung zu leisten ist, und des Zeitplans für die Zahlung des Rest- betrages oder der finanziellen Sicherheiten, die vom Rei- senden zu zahlen oder zu leisten sind; 5. die für die Durchführung der Pauschalreise erforder­ liche Mindestteilnehmerzahl mit Angabe der Rücktritts- frist, falls diese Zahl nicht erreicht wird; 6. allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestim- mungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für dieErlangungvonVisaundgesundheitlichenFormalitäten; 7. Angaben darüber, dass der Reisende den Vertrag ge- gen die Zahlung der herkömmlichen Rücktrittsgebühren beenden kann; 8. Angaben über eine Reiserücktrittsversicherung oder Beistandsversicherung des Reisenden. 2.2 Bereitstellung Die vorvertraglichen Informationen werden dem Reisen- den anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder über das Reisebüro und/oder das Callcenter und/oder die Webseite von LuxairTours bereitgestellt. www.luxairtours.lu 2.3 Änderungen Die vorvertraglichen Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil des Pauschalreisevertrages und können nicht geändert werden, es sei denn, der Reisende wird vor Ver- tragsabschluss klar, verständlich und deutlich über die Änderungen dieser Informationen informiert und akzep- tiert diese. 3. Vertrag​ 3.1 Verpflichtung Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag abschließt, - verpflichtet sich, dem Reiseveranstalter und/oder Händ- ler alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stel- len, die den Inhalt des Vertrages, die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder den Reisever- lauf oder den Aufenthalt beeinflussen könnten, - sichert zu, dass alle personenbezogenen Daten hinsicht- lich der Personen, für die er den Vertrag abschließt, wahrheitsgetreu und korrekt auf allen Dokumenten an- gegeben werden (Handynummer, Identität, Alter usw.); - garantiert die ordnungsgemäße Erfüllung der vertrag­ lichen Verpflichtungen (einschließlich der Zahlung) durch die Personen, für die er den Vertrag abschließt (Familienmitglieder, Freunde usw.). 3.2 Bereitstellung Bei Abschluss des Pauschalreisevertrages oder ohne un- gebührliche Verzögerung nach dessen Abschluss stellt der Reiseveranstalter oder Reisevermittler dem Reisenden eine Kopie oder Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung (z.B: per E-Mail, ein Papierdokument oder PDF-Datei). Der Reisende ist berechtigt, eine Papierkopie anzufordern, wenn der Ver- trag ingleichzeitigerphysischerAnwesenheitderParteien geschlossen wurde. 3.3 Information Der Vertrag oder seine Bestätigung enthält alle vorver- traglichen Informationen sowie die folgenden Informati- onen, sofernund soweit sie fürdie fraglichePauschalreise gelten: 1. besondere Vorgaben des Reisenden, die der Reisever- anstalter akzeptiert hat; 2. den Hinweis, dass der Reiseveranstalter - gemäß Artikel L. 225-11 des luxemburgischen Verbrau­ chergesetzes für die ordnungsgemäße Erbringung aller imVertragenthaltenenReiseleistungenverantwortlich ist; - gemäß Artikel L. 225-14 des luxemburgischen Verbrau- chergesetzes zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet; 3. den Namen und die Kontaktdaten der Einrichtung, die den Insolvenzschutz bietet, sowie gegebenenfalls den Namen und die Kontaktdaten der durch den Staat Luxem- burg zu diesem Zweck benannten zuständigen Behörde; 4. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer des Vertreters des Reisever- anstalters vor Ort, einer Kontaktstelle oder eines anderen Dienstes, an die sich der Reisende wenden kann, um mit dem Reiseveranstalter rasch in Verbindung zu treten und effizient mit ihm zu kommunizieren, um von ihm Unter- stützung zu verlangen, wenn der Reisende in Schwierig- keiten ist, oder um sich wegen während der Durchfüh- rung der Pauschalreise festgestellter Vertragswidrigkeiten zu beschweren; 5. die Information, dass der Reisende jegliche Vertrags- widrigkeit, die er während der Durchführung der Pau- schalreise bemerkt, im Einklang mit Artikel L. 225-11 Ab- satz 2 des luxemburgischen Verbrauchergesetzes melden muss; 6. Informationen über das Recht des Reisenden, den Ver- trag auf einen anderen Reisenden gemäß Artikel L. 225-7 des luxemburgischen Verbrauchergesetzes zu übertragen; 7. Informationen zu bestehenden internen Beschwerde- verfahren und zu alternativen Streitbeilegungsverfahren (AS)gemäßBuch IVdes luxemburgischenVerbraucherge- setzes und gegebenenfalls zu der AS-Stelle, der der Unter- nehmer unterliegt, und zur Online-Beilegung verbrau- cherrechtlicher Streitigkeiten. 4. Übertragung des Pauschalreisevertra- ges auf einen anderen Reisenden ​ 4.1 Gültigkeit Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine Per- son, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen, nachdemerdenReiseveranstalteraufeinemdauerhaften Datenträger (per E-Mail, Papierdokument oder PDF- Datei) spätestens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise davon in Kenntnis gesetzt hat (für einen erwachsenen Veräußerer z.B. muss der Rechtsnachfolger notwendiger- weise ein Erwachsener sein). 4.2 Gebühren Der Reisende und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter und /oder Reisebüro für den noch ausstehenden Betrag und die durch die Über- tragung entstehenden zusätzlichen Kosten. Es handelt sich dabei um folgende Kosten: Bis zum 30. Tag vor der Abreise: 25 EUR pro Person; zwischen dem 29. und 7. Tag vor der Abreise: 75 EUR pro Person; weniger als 7 Tage vor der Abreise: die Abtretung gilt als Stornierung und es sind die Stornierungskosten anwend- bar. 4.3 Ermäßigungen Bei einer Abtretung an eine andere Person hat der neue Reisende nach Ablauf der Frist für First Minute oder Early Booking Ermäßigung keinen Anspruch mehr darauf. 5. Änderung des Pauschalreisevertrags durch den Reisenden 1. Der Pauschalreisevertrag kann innerhalb der folgenden Fristen kostenfrei geändert werden: - mehr als 33 Tage vor der Abreise: 3 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehr als 32 Tage vor der Abreise: 2 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehrals31TagevorderAbreise: 1TagabReservierungs- datum - ab30TagenoderwenigervorderAbreise:keineOption, der Pauschalreisevertrag gilt als definitiv und kann nicht mehr ohne Gebühren geändert werden. In diesem Fall finden die Stornierungsgebühren gemäß untenstehen- dem Artikel VI ihre Anwendung. 2.DerPauschalreisevertragkannwie folgtgegenGebühren geändert werden: - mehr als 30 Tage vor der Abreise und nach Ablauf der oben genannten Optionsfrist: 50 € pro Person (außer wenn der Gesamtbetrag der Buchung sich dadurch er- höht). - weniger als 30 Tage vor der Abreise: In diesem Fall fin- den die Stornierungsgebühren gemäß untenstehendem Artikel VI ihre Anwendung. 3. Wenn der Kunde bereits im Zielgebiet ist und seinen Rückflug ändern möchte, fällt eine Änderungsgebühr von 25,- EUR pro Person an (dies gilt nicht für alle Reiseziele, ausgenommen sind: Lissabon, Nizza, Venedig und alle anderen Metropolis Ziele). Damit diese Änderung mög- lich ist, muss der 1. Flugschein benutzt worden sein und die Änderungsanfrage vor Ort beim LuxairTours Reiselei- ter gestellt werden. Wenn aus dieser Änderung eine Ver- kürzung oder eine Verlängerung des Aufenthaltes resul- tiert, entstehen hierbei Stornogebühren oder zusätzliche Kosten. Weitere Informationen finden sich in den Wichti- gen Hinweisen “Pauschalreisen”. 4. Die Umbuchung berechtigt nicht zu einer Rückerstat- tung von reservierten Sitzplätzen (siehe Wichtige Hinweise, Sitzplatzreservierungen) 5. Die Änderungen beschränken sich: - Zeitlich: das neue Abreisedatum muss spätestens 6 Mo- nate nach dem ursprünglichen Abreisedatum liegen - in der Anzahl: eine einzige Änderung pro Buchung 6. Wenn Änderungen außerhalb der „First Minute“- und „Early Booking“- Fristen vorgenommen werden, verlieren diese Ermäßigungen ihre Gültigkeit. 5.1 Gebühren​ 5.1.1 Kostenfreie Änderung Der Pauschalreisevertrag kann innerhalb der folgenden Fristen kostenfrei geändert werden: - mehr als 33 Tage vor der Abreise: 3 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehr als 32 Tage vor der Abreise: 2 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehrals31TagevorderAbreise: 1TagabReservierungs- datum - ab30TagenoderwenigervorderAbreise:keineOption, der Pauschalreisevertrag gilt als definitiv und kann nicht mehr ohne Gebühren geändert werden. In diesem Fall finden die Stornierungsgebühren gemäß untenstehen- dem Artikel VI ihre Anwendung. 5.1.2 Gegen Gebühren Der Pauschalreisevertrag kann wie folgt gegen Gebühren geändert werden: - mehr als 30 Tage vor der Abreise und nach Ablauf der oben genannten Optionsfrist: 50 € pro Person (außer wenn der Gesamtbetrag der Buchung sich dadurch er- höht). - weniger als 30 Tage vor der Abreise: In diesem Fall fin- den die Stornierungsgebühren gemäß untenstehendem Artikel VI ihre Anwendung. 5.2 Änderung des Rückfluges Wenn der Kunde bereits im Zielgebiet ist und seinen Rückflug ändern möchte, fällt eine Änderungsgebühr von 25,- EUR pro Person an (dies gilt nicht für alle Reiseziele, ausgenommen sind: Lissabon, Nizza, Venedig und alle anderen Metropolis Ziele). Damit diese Änderung mög- lich ist, muss der 1. Flugschein benutzt worden sein und die Änderungsanfrage vor Ort beim LuxairTours Reiselei- ter gestellt werden. Wenn aus dieser Änderung eine Ver- kürzung oder eine Verlängerung des Aufenthaltes resul- tiert, entstehen hierbei Stornogebühren oder zusätzliche Kosten. Weitere Informationen finden sich in den Wichti- gen Hinweisen “Pauschalreisen”. 5.3 Sitzplatzreservierung Die Umbuchung berechtigt nicht zu einer Rückerstattung von reservierten Sitzplätzen (siehe Wichtige Hinweise, Sitzplatzreservierungen) 5.4 Beschränkungen Die Änderungen beschränken sich: 5.4.1 Zeitlich - das neue Abreisedatummuss spätestens 6 Monate nach dem ursprünglichen Abreisedatum liegen 5.4.2 In der Anzahl - eine einzige Änderung pro Buchung 5.5 Ermäßigungen Wenn Änderungen außerhalb der „First Minute“- und „Early Booking“- Fristen vorgenommen werden, verlieren diese Ermäßigungen ihre Gültigkeit. 6. Reiseunterlagen​ 6.1 Ausstellung Rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise erhält der Rei- sende vom Reiseveranstalter die notwendigen Buchungs- belege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintritts- karten, Informationen zu den geplanten Abreisezeiten und gegebenenfalls den Fristen für das Check-in sowie zu den planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbin- dungen und Ankunftszeiten. 6.2 Gültigkeit Die Reiseunterlagen sind nur zu den darin genannten Ter- minen gültig. 7. Kündigung (Stornierung) des Pauschalreisevertrages durch den Reisenden​ 7.1 Gebühren Der Reisende hat das Recht, mittels einer schriftlichen Er- klärung den Pauschalreisevertrag zu kündigen: (für die Feststellung der Kündigungsfrist gilt das Ein- gangsdatum der Kündigung beim Reiseveranstalter, wobei der Abreisetag nicht gezählt wird): 7.1.1 Ohne Gebühren Ohne Gebühren, innerhalb einer Optionsfrist, die wie folgt festgelegt ist: - mehr als 33 Tage vor der Abreise: 3 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehr als 32 Tage vor der Abreise: 2 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehrals31TagevorderAbreise: 1TagabReservierungs- datum - ab 30 Tage vor der Abreise und weniger: Keine Option, in diesem Fall finden die Stornierungsgebühren gemäß untenstehendem Artikel VI ihre Anwendung. 7.1.2 Gegen Zahlung Gegen Zahlungder folgenden Standard-Stornogebühren: - Bis einschließlich zum 30. Tag vor dem Abreisedatum entspricht die Gebühr 25 % des Preises der Pauschalreise; - zwischen dem 29. und 10. Tag vor dem Abreisedatum entspricht die Gebühr 50 % des Preises der Pauschalreise; - zwischen dem 9. und 3. Tag vor dem Abreisedatum ent- spricht die Gebühr 75 % des Preises der Pauschalreise. - Ab dem 2. Tag vor dem Abreisedatum oder bei Nichter- scheinen entspricht die Gebühr 90 % des Preises für die Pauschalreise. 7.2 Zusätzliche Kosten Die angegebenen Prozentsätze können nicht erstattungs- fähige Gebühren enthalten, die auch keine optional vom Kunden abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung über- nimmt (bitte beachten Sie die Bedingungen der Reise- rücktrittsversicherung, die Sie abschließen möchten).

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