LuxairTours - Happy Summer- Sommer 2020

241 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die entsprechenden Bedingungen finden Sie in dieser Broschüre. Die allgemeinen Bedingungen dieser Versicherungen sind auf unserer Website www.luxairtours.lu einsehbar, von der sie heruntergeladen werden können, oder auf Anfrage von Ihrem Reisebüro erhältlich. Weitere Anga- ben finden Sie auch in dieser Broschüre. Vor dem Kauf eines Versicherungsschutzes empfehlen wir Ihnen, die vollständigen Geschäftsbedingungen zu lesen. Wenn Ihnen ein Betrag nicht ausreichend erscheint, empfehlen wir Ihnen, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen oder sich für eine andere Absicherung zu entscheiden. Alle Versicherungsfälle und Forderungen sind direkt an die Firma LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d'Assurances, L-2095 Luxemburg, wie in den Bedingun- gen beschrieben, zu richten. Unsere Empfehlungen: Für Freiaufenthalte empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Versicherung. LuxairTours bietet Ihnen zwei Versi- cherungspakete, die spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung erworben werden können, sofern die Abreise mehr als 30 Tage nach diesem Datum erfolgt. Bei kurzfristigen Anmeldungen (mindestens 30 Tage vor dem Abreisedatum) muss die Reiseversicherung am Tag der Buchung abgeschlossen werden. Denken Sie bei jeder Reise an Ihre Europäische Kranken- versicherungskarte (Sozialversicherungskarte) oder ein vorübergehendes Ersatzzertifikat (wird auf Ihre Anfrage durch Ihre Krankenkasse ausgestellt) und die Mitglieds- karte für Ihre Krankenversicherung! Anmerkung: Alle Bedingungen müssen in der Broschüre wiedergegeben und auf der Website verfügbar sein. XVIII. Visa, Pässe und Gesundheitsformalitäten Allgemeine Informationen zu Pässen und Visa sowie In- formationen zu möglichen Gesundheitsformalitäten des Bestimmungslandes finden Sie in dieser Broschüre unter der Rubrik „Wichtige Hinweise“ oder auf unserer Websei- te: www.luxairtours.lu. Wir empfehlen unseren Reisenden dringend, diese recht- zeitig vor der Abreise zu Rate zu ziehen, um alle erforder- lichen Schritte durchzuführen. Die von LuxairTours bereitgestellten Informationen sind rein informativ und entsprechen dem geltenden Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bitten daher die Reisenden ausdrücklich, die offiziellen Websites der einzelnen Be- stimmungsländer zu konsultieren und alle relevanten Informationen bei den Behörden ihres Wohnsitzlandes, den Behörden des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und den Behörden des Ziellandes einzuholen. Der Reiseveranstalter lehnt jede Verantwortung ab, wenn der Reisende in Bezug auf Reisepässe, Visa, Gesundheits- formalitäten oder andere Reisedokumente nicht seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Reisenden tragen bei Nichteinhaltung der Formalitäten selbst die Folgen, zum Beispiel dass die Beförderung oder die Einreise in das Hoheitsgebiet im Fall unzureichender Reisedokumente rechtmäßig verweigert werden kann. Beim Auftreten eines politischen oder gesundheitsge- fährdenden Ereignisses (vor oder nach der Unterschrift des Reisevertrages), das Unannehmlichkeiten oder eine Gefahr für den Reisenden darstellen kann, darf Luxair- Tours den Abflug des Kunden der Bedingung unterlegen, dass dieser vor Abreise ein Dokument unterschreibt, das die Kenntnisnahme zu den mit seinem Aufenthalt ver- bundenen Risiken bestätigt. LuxairTours ist es weiterhin erlaubt, den Aufenthalt des Reisenden zu stornieren, wenn die Risiken zu groß sind (außergewöhnliche und nicht vermeidbare Umstände). XIX. Minderjährige Der Reiseveranstalter informiert den Kunden, dass Min- derjährige (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nur in Begleitung einer volljährigen Person (Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) angemeldet werden können, die während der gesamten Dauer der Reise die Verantwortung für den Minderjährigen übernimmt (die „Begleitperson“). Ist die Begleitperson eine andere Person als die Eltern des Minderjährigen (oder der gesetzliche Vertreter mit elter- licher Gewalt), muss die Begleitperson eine schriftliche Genehmigung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters einholen, in der die Bedingungen dargelegt werden, unter denen die Begleitperson den Minderjährigen während der Dauer der Pauschalreise in seiner Obhut hat und für ihn die Verantwortung trägt. Diese Genehmigung wird in dem für diesen Zweck vorgesehenen Formular des Reiseveranstalters erteilt. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass diese Genehmigung die Begleitperson nichtdavonbefreit,alleanderenDokumentemitzuführen (erforderlichenfalls die von den zuständigen Behörden im Wohnsitzland des Minderjährigen erteilte Erlaubnis, das Gebiet zu verlassen, geeignete Identitätsdokumente, Impfausweis usw.), die im Bestimmungsland benötigt werden. Diese Erlaubnis muss mit der Buchungsanfrage gesendet werden. Eine unzulässige Erlaubnis oder Aushändigung kann zur Stornierung der Buchung oder des Reisevertra- ges führen. Diese Stornierung gilt als durch den Kunden verursacht und berechtigt nicht zu einem Schadenersatz. Jede Stornierung oder Annullierung der Pauschalreise des Begleiters führt automatisch zur Stornierung oder Annullierung der Reise des Minderjährigen. Der Reiseveranstalter haftet in keinem Fall für irgendwel- che Taten oder Schäden, die durch den Minderjährigen während der Reise verursacht werden. XX. LUXiClub​ 1. Philosophie Der LUXiClub begrüßt die Kinder von LuxairTours-Kunden mit einem abwechslungsreichen und angepassten Un- terhaltungsprogramm, im Rahmen des Mini-Clubs (4-7 Jahre),desMaxi-Clubs (8-12 Jahre)undder Junior-Anima- tion (13 -16 Jahre), in deutscher und französischer Spra- che. Zwischen Mitte Juni und Mitte September wird das Animationsprogramm des Mini-Clubs und des Maxi-Clubs auch auf Luxemburgisch angeboten. Von Anfang Juli bis Ende August wird die Animation für Junioren im Alter von 13 bis 16 Jahren von einem engagierten Animateur des Animationsteams des Hotels durchgeführt. 2. Öffnungszeiten Der LUXiClub ist nur in Hotels zugänglich, in denen das Angebot im Rahmen der Hotelbeschreibung in der Bro- schüre erwähnt wird. Der LUXiClub für 4-7-Jährige ist normalerweise während der Sommersaison geöffnet. Der LUXiClub für Kinder von 8-12 Jahren ist normaler- weise von Mitte Juni bis Mitte September geöffnet und der LUXiClub für 13-16 jährige von Anfang Juli bis Ende August. Der LUXiClub ist am Vormittag und Nachmittag geöffnet. Der Zeitplan kann je nach Hotel variieren. 3. Personal Die von LuxairTours eingestellten LuxiClub-Animateure erhalten eine angemessene Ausbildung und verfügen über professionelle Erfahrung, die für die Betreuung und Aufsicht von Kindern geeignet ist. Sie betreuen Kinder in ihrer Muttersprache (Deutsch, Französisch und von Mitte Juni bis Mitte September auch auf Luxemburgisch). Aus Sicherheitsgründen wurde eine Mindestanzahl von Animateuren entsprechend der Anzahl der Kinder festge- legt. Ebenso ist der LUXiClub je nach verfügbarem Platz in jedem Hotel auf eine maximale Anzahl von Kindern begrenzt. Der Zugang zum LUXiClub unterliegt der strikten Einhal- tung der unten genannten Regeln. Der Zugang kann vor Ort aus einem der oben genannten Gründe jedoch verweigert werden. 4. Betreuung Das Animationsprogramm ist vielfältig (z.B. sportliche Aktivitäten, kreative Aktivitäten, Show und Mini-Disco) und wird an die Altersgruppe der Kinder angepasst. Die Aktivitäten finden ausschließlich im Hotel statt. 5. Erforderliche Formalitäten - Anmeldung: Die Anmeldung im LUXiClub erfolgt vor Ort über ein For- mular, das mit allen erforderlichen Informationen aus- gefüllt wird, insbesondere in Bezug auf die Gesundheit des Kindes (siehe Punkt 10.6). Die Anmeldung setzt die Annahme der LUXiClub-Regeln voraus, die dem Anmel- deformular beigefügt sind. Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter des Kindes kön- nen die Teilnahme an einer der Aktivitäten ablehnen. In diesem Fall kann der Eintritt in den LUXiClub für den ganzen Tag oder für die gesamte Dauer des Aufenthalts verweigert werden. - Tägliche Teilnahme: Ein Kind, das am LUXiClub teilnimmt, muss von einem Elternteil oder seinem gesetzlichen Vertreter begleitet werden, der die Ankunftszeit des Kindes in einer dafür vorgesehenen Liste mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Kinder, die ohne Begleitung erscheinen, dürfen nicht am LUXiClub teilnehmen. Innerhalb des LUXiClubs muss das Kind ein persönliches Identifikationsarmband mit der Information tragen, ob das Kind ein Schwimmer oder Nichtschwimmer ist. Jedes Mal, wenn das Kind den LUXiClub verlässt, muss dies durch die Unterschrift eines Elternteils oder des gesetzlichen Vertreters neben dem entsprechenden Zeitpunkt bestätigt werden. 6. Gesundheit der Kinder - Im LUXiClub werden nur Kinder akzeptiert, die an einer Gemeinschaft teilnehmen können und keine diagnostizierte, fieberhafte, infektiöse oder anstecken- de Krankheit haben. Im Falle einer diagnostizierten, fieberhaften, infektiösen oder ansteckenden Krankheit kann der Zutritt zum LUXiClub verwehrt werden. - Kinder, die eine besondere medizinische Betreuung oder die ausschließliche Unterstützung eines Dritten benötigen, werden nicht akzeptiert. - Jede Kontraindikation für die Ausübung einer Sportart oder Aktivität, jegliche Allergie (Lebensmittel oder an- dere) oder jegliche Besonderheiten in Bezug auf die Gesundheit des Kindes müssen gemeldet werden. Das Vorhandensein einer solchen Kontraindikation oder Allergie kann gegebenenfalls eine Verweigerung des Zugangs zu LUXiClub für einen (1)/mehrere Tag (e) rechtfertigen. - Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter des Kindes stimmen zu, dass jede medizinische Behandlung im Falle eines Unfalls oder Notfalls direkt von den LUXiClub-Animateuren organisiert werden kann. - Die Kosten für Konsultation oder ärztliche Untersu- chung, die gegebenenfalls erforderlich wird, sind von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter zu tragen. - Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter müssen in der Lage sein, gegebenenfalls die vollständige Gesund- heitsakte des Kindes bereitzustellen. 7. Empfehlungen Es ist ratsam, zum Wohl Ihrer Kinder folgende Artikel mit- zubringen: Sonnenschutz (Sonnencreme, Sonnenbrille, Hut), angepasste Kleidung (Badeanzug, Sportschuhe), Anti-Mücken-Produkt, Decke, Windeln, vollständige Gesundheitsakte und aufblasbare Schwimmhilfen (für Nichtschwimmer). XXI. Luftfahrtunternehmen​ 1. Zeitplan Die angegebenen Zeiten und Transportarten sind dieje- nigen, die zum Zeitpunkt der Buchung vom Beförderer mitgeteilt wurden. Die Daten, Zeiten und Orte der Abrei- se und Rückreise werden spätestens bei der Übermittlung der Reiseunterlagen definitiv mitgeteilt. Im Hinblick auf Müdigkeit und eventuelle Verzögerungen im Zusammenhang mit allen Formalitäten, die während einer Reise erledigt werden müssen (Zoll, Visum usw.) raten wir Ihnen, am Tag der Abreise und Rückreise keine anderen Verpflichtungen einzugehen. 2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen Die Fluggesellschaften können untereinander eine Ver- einbarung treffen, gemäß der ein Flug unter ihrem eige­ nen Namen angeboten, jedoch mit einem Flugzeug eines anderen Unternehmens durchgeführt wird. In diesem Fall verpflichtet sich LuxairTours, seine Kunden gemäß der Verordnung2111/2005desEuropäischenParlamentsund des Rates über die Identität des Unternehmens, das den Flug durchführt, zu informieren. 3. Haftung des Luftfahrtunternehmens Die Haftung des Luftfrachtführers gegenüber dem Flug­ gast (Verspätung, Tod, Körperverletzung) und Gepäck (Ver­ spätung, Verlust, Zerstörung) unterliegt dem Überein- kommen von Montreal vom 28. Mai 2009, die durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (in der geänderten Fassung) und den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaa- ten umgesetzt wird. Die Höhe der Entschädigung unter- liegt Beschränkungen, die je nach Fall durch das Montre- aler Übereinkommen oder ein anderes anwendbares internationales Übereinkommen vorgesehen sind. XXII. Insolvenzschutz LuxairTours gewährt eine Garantie für die Erstattung aller Zahlungen, die von Reisenden oder in deren Namen geleistet werden, soweit die betreffenden Dienstleistun- gen aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht werden können. Die für den Insolvenzschutz des Reiseveranstalters zustän- dige Stelle ist: Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg (BCEE) 1, Place de Metz, L-2954 Luxembourg Grand-Duché de Luxembourg RCS Luxembourg: B-30.775 Tél.: (+352) 4015 4169 e-mail: support.cba@bcee.lu Die vom luxemburgischen Staat benannte zuständige Behörde ist: Wirtschaftsministerium Generaldirektion PME 19-21 Boulevard Royal L-2449 Luxembourg Tél. : (+352) 247 74 700 e-mail: travel@eco.etat.lu

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