LuxairTours - Happy Summer- Sommer 2020

240 Allgemeine Geschäftsbedingungen Falsch angegebene Preise werden im Rahmen der Be- stätigung oder der Rechnung korrigiert. Der Kunde kann jedoch den Vertrag so schnell wie möglich widerrufen, wenn er die Preisänderung nicht akzeptiert. Die in dieser Broschüre veröffentlichten Preisspannen werden zum Zeitpunkt der Drucklegung ohne Rücksicht auf Sonderangebote festgelegt, die jederzeit niedrigere Preise als die in dieser Broschüre angebotenen Preisspan- nen beinhalten können. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, ist der Preis nicht revidierbar, außer in den Fällen, die in der Preisrevisions- klausel gemäß Artikel X in den vorliegenden Geschäftsbe- dingungen vorgesehen sind. 3. Online-Rechner Für alle unsere Hotels können die Echtzeitpreise über den LuxairTours-Preisrechner abgerufen werden: calculator. luxairtours.lu. Die Preisangaben des Rechners werden zum Zeitpunkt der Anfrage in Echtzeit zur Verfügung gestellt. LuxairTours verfolgt das Ziel, jederzeit den besten Preis anzubieten. Abhängig von verschiedenen Parametern, wie zum Beispiel zeitlich und mengenmäßig limitierten Sonder- aktionen, kann der zu einem bestimmten Zeitpunkt an- gegebene Preis gegenüber einem später angegebenen Preis variieren. 4. Preisrevisionsklausel​ 4.1 Nach Abschluss des Pauschalreisevertrages können die Preise nicht mehr erhöht werden. Dennoch behält sich LuxairTours unter Anwendung des Artikels L. 225-8 des luxemburgischen Verbrauchergesetzes ausdrücklich das Recht vor, den Preis (nach oben oder nach unten) zu ändern, um Schwankungen bei folgenden Faktoren zu berücksichtigen: a) Preis für die Beförderung von Personen infolge der Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen; b) Höhe der für die vertragsgemäßen Reiseleistungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren auf Flughäfen; c) relevante Wechselkurse für die betreffende Pauschal- reise. 4.2 Wenn die Preiserhöhung 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise übersteigt, hat der Reisende das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen, und die gezahlten Beträge müssen ihm spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung zurückerstattet werden. 4.3 Im Laufe von zwanzig Tagen vor dem geplanten Abreisedatum darf der im Vertrag festgelegte Preis nicht erhöht werden. VIII. Zahlungsmodalitäten​ 1. Anzahlung Nach Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung von 25 % (30 % bei „First Minute“-Buchungen) des Reise- preises durch den Kunden an das Reisebüro oder den Reiseveranstalter fällig. 2. Restzahlung Der Restbetrag wird 3 Wochen vor dem Abreisedatum oder nach Erhalt der Rechnung per E-Mail oder per Post bezahlt. Der Kauf einer Pauschalreise weniger als 30 Tage vor dem Abflugdatum beinhaltet die Zahlung des vollen Preises der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung. 3. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug erlischt der Vertrag ohne vorherige Ankündigung des Reiseveranstalters und der Kunde schuldet die daraus folgenden Stornogebühren. IX. Mindestteilnehmerzahl Wenn für die Durchführung der Pauschalreise eine Min- destanzahl von Personen erforderlich ist, wird diese Zahl im Reisevertrag angegeben. Ebenso wird im Vertrag fest- gelegt, innerhalb welcher Frist der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen darf, wenn die Zahl der Reiseteilneh- mer unter der erforderlichen Anzahl liegt. Die entspre- chende Benachrichtigung erfolgt in jedem Fall spätestens a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Rei- sen, deren Dauer mehr als 6 Tage beträgt; b) 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer zwischen 2 und 6 Tagen beträgt; c) 48 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer nicht mehr als 2 Tage beträgt. IndiesemFallderStornierungerfolgtdievolleRückerstat- tung der geleisteten Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung. X. Änderung des Pauschalreisevertrages (außer dem Preis) durch den Reisever- anstalter​ 1. Kleinere Änderungen Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, geringfügige Vertragsänderungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Reisende auf einem dauerhaften Da- tenträger (z.B. E-Mail, Papierdokument oder PDF-Datei) klar, verständlich und deutlich informiert. 2. Signifikante Änderungen Wenn der Reiseveranstalter gezwungen ist, eine oder mehrere wesentliche Eigenschaften der Reise auf signi- fikante Weise zu ändern oder wenn er die besonderen Anforderungen des Reisenden nicht erfüllen kann, die er akzeptiert hat, oder wenn er vorschlägt, den Preis um mehr als 8 % zu erhöhen, informiert er den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Papier- dokument oder PDF-Datei) klar, verständlich und deutlich 2.1 über vorgeschlagene Änderungen und ihre mögli- chen Auswirkungen auf den Preis; 2.2 darüber, dass der Reisende berechtigt ist, den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen; 2.3 über eine eventuell alternativ angebotene Reise sowie ihren Preis; 2.4 über die Frist, innerhalb derer der Reisende seine Entscheidung dem Reiseveranstalter mitteilen muss, und darüber, dass der Reiseveranstalter den Vertrag automatisch beenden kann, wenn der Reisende nicht innerhalb der Frist antwortet. 3. Erstattung Wenn der Reisende den Vertrag kündigt, ohne die even- tuell alternativ angebotene Pauschalreise anzunehmen oder er seine Entscheidung dem Reiseveranstalter nicht während der angegebenen Frist mitteilt, erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen, die von oder im Namen des Reisenden getätigt wurden, spätestens 14 Tage nach der Stornierung. XI. Kündigung (Stornierung) des Pauschal- reisevertrags durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag vor Beginn der Pauschalreise in folgenden Fällen kündigen: 1. Mindestteilnehmerzahl Wenn die Anzahl der für die Reise registrierten Personen geringer ist als die im Vertrag angegebene Mindestan- zahl und wenn der Reiseveranstalter die Kündigung des Vertrages innerhalb der im Vertrag festgesetzten Frist mitgeteilt, spätestens jedoch bis a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer mehr als 6 Tage beträgt; b) 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer zwischen 2 und 6 Tagen beträgt; c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer nicht mehr als 2 Tage beträgt. 2. Außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände Wenn der Reiseveranstalter aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und den Reisenden unverzüglich vor Beginn der festgelegten Frist von der Kündigung des Vertrages unterrichtet. In diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter spätestens 14 Tage nach der Kündigung dem Reisenden die geleiste- ten Zahlungen, ohne zu einer zusätzlichen Entschädigung des gegenüber dem Reisenden verpflichtet zu sein. XII. Verantwortung des Reiseveranstalters ​ 1. Der Reiseveranstalter ist verantwortlich für die Ausfüh- rung der Reiseleistungen, die im Pauschalreisevertrag enthalten sind, unabhängig davon, ob diese Dienste von ihm selbst oder von anderen Reisedienstleistern ausge- führt werden sollen. 2. Der Reisende muss den Reiseveranstalter unverzüg- lich und unter Berücksichtigung der Umstände über jede Nichteinhaltung informieren, die während der Erbringung einer im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistung erfolgt. In diesem Fall muss der Reisende so schnell wie möglich den Vertreter von LuxairTours kontaktieren. Ausgenommen sind Ziele, an denen sich kein Reiseleiter vor Ort befindet. In diesem Fall kann der Reisende Mitteilungen, Anfragen oder Beschwerden bezüglich der Ausführung der Pauschalreise an den Reise- vermittler senden, über den die Reise gekauft wurde. Der Reisevermittler übermittelt diese Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden unverzüglich an den Reiseveranstalter. 3. Wird eine der Reiseleistungen nicht gemäß dem Pau- schalreisevertrag erbracht, so hat der Reiseveranstalter die Nichteinhaltung zu beheben, es sei denn, a) dies ist unmöglich oder b) es entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten im Hin- blick auf die Bedeutung der Nichteinhaltung und den Wert der betreffenden Reiseleistungen. Wenn der Reiseveranstalter die Nichteinhaltung nicht behebt, ist der Reisende berechtigt, gegebenenfalls eine Preisminderung und/oder Entschädigung gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu erhalten. Wenn ein wesentlicher Teil der Reiseleistungen nicht wie im Pauschalreisevertrag vorgesehen erbracht werden kann, bietet der Reiseveranstalter ohne zusätzliche Kosten andere geeignete Dienstleistungen für die Fortsetzung der Pauschalreise an. Der Reisende kann solche andere Leistungen nur verwei- gern, wenn sie nicht mit den vertraglichen Bestimmun- gen vergleichbar sind. Wenn eine Nichtkonformität den Ablauf der Pauschalreise erheblich stört und der Reiseveranstalter keine Abhilfe schafft, kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung von Gebühren kündigen und erforderlichenfalls eine Preisminderung, Entschädigung oder beides verlangen. Wenn es sich als unmöglich erweist, andere Dienstleis- tungen anzubieten oder wenn der Reisende die anderen angebotenen Dienstleistungen ablehnt, ist der Reisende berechtigt, im Bedarfsfall eine Preisminderung, eine Ent- schädigung oder beides, auch ohne die Kündigung des Pauschalreisevertrages, zu verlangen. Beinhaltet das Pauschalangebot die Beförderung von Fahrgästen, stellt der Reiseveranstalter dem Reisenden auch eine Rückbeförderung mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel zur Verfügung. 4. Wenn es aufgrund außergewöhnlicher und unver- meidbarer Umstände unmöglich ist, die Rückreise des Reisenden gemäß dem Pauschalreisevertrag zu gewähr- leisten, trägt der Reiseveranstalter die Kosten für die erforderliche Unterkunft des Reisenden für maximal drei Nächte. Die Begrenzung dieser Kosten gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Begleitpersonen, Schwan- gere, unbegleitete Minderjährige oder Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, sofern der Reiseveranstalter von ihren besonderen Bedürfnissen mindestens 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise in Kenntnis gesetzt wurde. Der Reiseveranstalter kann sich nicht auf außergewöhn- liche und unvermeidbare Umstände berufen, um seine Haftung zu beschränken, wenn sich der Beförderer nach den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Uni- on nicht auf solche Umstände berufen kann. XIII. Verpflichtung des Reiseveranstalters, Reisenden bei Schwierigkeiten zu helfen Der Reiseveranstalter gewährt dem Reisenden bei Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand, insbesondere durch Folgendes: 1. Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesund- heitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand; 2. Unterstützung des Reisenden bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreisearrangements. Der Reiseveranstalter kann für seinen Beistand eine an- gemessene Vergütung verlangen, wenn der Reisende die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt hat. Diese Vergütung überschreitet in kei- nem Fall die Kosten, die dem Reiseveranstalter tatsächlich entstanden sind. XIV. Beschwerden​ 1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Beanstan- dungen, die vor Ort festgestellt werden, so schnell wie möglich mitzuteilen, damit der Reiseveranstalter eine zu­ friedenstellende Lösung finden kann. Diese Mitteilung erfolgt über den LuxairTours Reiseleiter/Vertreter oder durch Kontaktaufnahme mit dem Reisevermittler, bei dem der Reisende die Pauschalreise erworben hat, oder durch Kontaktaufnahme mit LuxairTours über das Callcenter. 2. Sollte dennoch keine befriedigende Lösung vor Ort gefunden werden, wird dem Reisenden ein Bericht über die Unregelmäßigkeit zur Verfügung gestellt, und wir bitten ihn, die verschiedenen Punkte seiner Beschwerde aufzulisten und diese vom LuxairTours Vertreter/Reiselei- ter oder dem Dienstleister gegenzeichnen zu lassen. Dadurch wird die Bearbeitung der Beschwerde erheblich erleichtert. Die Beschwerde ist nach der Reise entweder an das Reise- büro oder an LuxairTours zu richten: Über unser Online-Formular www.luxair.lu/contactForm , das speziell geschaffen wurde, um die Beschwerde so vollständig wie möglich zu erfassen. 3. Jede Beschwerde muss schriftlich erfolgen. Um die Bearbeitung der Beschwerde zu erleichtern, bitten wir darum, den rosa Beleg des vor Ort erstellten Beschwer- deberichtes beizufügen. Jede Beschwerde muss so bald wie möglich nach dem Ende der Reise eingereicht werden. 4. Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind, informieren wir Sie darüber, dass Sie sich an die „Commission Luxembourgeoise des Litiges de Voyages“ (CLLV) wenden können. Die CLLV ist eine luxem- burgische Einrichtung, die den Auftrag hat, bei Streitig- keiten im Zusammenhang mit Reisen außergerichtliche Lösungen gemäß des Gesetzes zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten im Verbraucher- schutzgesetz zu finden und Ihnen behilflich ist, sofern Ihre Beschwerde in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Die CLLV ist auf der Liste der vom Wirtschaftsministerium anerkannten qualifizierten Einrichtungen aufgeführt. Luxair S.A. als Reiseveranstalter (LuxairTours) unterstellt sich dem Streitbeilegungsverfahren von CLLV. Weitere Informationen finden sie auf: https://www.ulc.lu/fr/ Organes/Detail.asp?T=1&D=descr&ID=5. Bitte beachten Sie auch, dass die Europäische Kommis- sion den Verbrauchern für die Online-Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Transaktionen die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung stellt. Diese Plattform steht Ihnen unter der folgenden Adresse zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . 5. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben und mit der Antwort auf eine Beschwerde, die Sie bei unserem Kundenservice eingereicht haben, nicht zufrieden sind, oder wenn Sie innerhalb von 60 Tagen keine Antwort auf Ihre Beschwerde erhalten, haben Sie das Recht, den Ombudsmann für Tourismus und Reise zu kontaktieren. Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie auf der zugehörigen Website: www.mtv.travel . XV. Preisminderung und Schadenersatz​ 1. Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem eine Ver- tragswidrigkeit vorlag, es sei denn, der Reiseveranstalter kann nachweisen, dass die Vertragswidrigkeit dem Rei- senden zuzurechnen ist. 2. Der Reisende hat gegen den Reiseveranstalter An- spruch auf angemessenen Ersatz des Schadens, den er infolge der Vertragswidrigkeit erlitten hat. Der Schaden- ersatz ist unverzüglich zu leisten. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Reiseveranstalter nachweist, dass die Vertrags- widrigkeit a) dem Reisenden zuzurechnen ist; b) einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag inbegriffenen Reise­ leistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrig- keit weder vorhersehbar noch vermeidbar war oder c) durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände bedingt war. 3. Soweit der Umfang des Schadenersatzes oder die Bedingungen, unter denen ein Erbringer einer Reiseleis- tung, die Bestandteil einer Pauschalreise ist, Schadener- satz zu leisten hat, durch für die europäische Union ver- bindliche völkerrechtliche Übereinkünfte eingeschränkt werden, gelten diese Einschränkungen auch für den Reiseveranstalter. 4. Für den Fall, dass die Verantwortung des Reiseveran- stalters gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bedin- gungen festgestellt wird, ist der vom Reiseveranstalter zu zahlende Schadensersatz auf das Dreifache (3-Fache) des Gesamtpreises für die Pauschalreise begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht für Körperverletzungen oder Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter verursacht wurden. XVI. Personen mit eingeschränkter Mobilität Damit der Komfort und die Sicherheit von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet sind, weisen wir diesen Personenkreis darauf hin, dass eine begrenzte Anzahl von LuxairTours-Pauschalreisen an diese Personen angepasst ist. Wir bitten daher Passagiere mit einge- schränkter Mobilität, direkt mit ihrem Reisebüro oder mit demCallcentervonLuxairTours inKontakt zu treten,damit sie sich über die bestgeeigneten Hotels und die Verfüg- barkeit von Zimmern informieren können. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Informationen für die richtige Organisation Ihrer Reise (Transport von Ausrüstung, Sitzreservierung im Flugzeug). Bei Buchung über unsere Webseite www.luxairtours.lu können wir die Verfügbar- keit eines für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglichen Zimmers in keinem Fall garantieren. XVII. Versicherungen Die LuxairTours Pauschalreisen beinhalten weder eine Reise- noch eine Reiserücktrittsversicherung. Wir emp- fehlen jedoch ausdrücklich, solche Versicherungen abzu- schließen. Welche Gründe sprechen für den von LuxairTours angebo- tenen Versicherungsschutz? Die betreffenden Versicherungen sind speziell auf unse- re Produkte und Ihren Bedarf zugeschnitten. Es stehen Ihnen starke, zuverlässige Partner mit viel Erfahrung zur Seite, die in der Lage sind, im Bedarfsfall eine koordinier- te Abwicklung zu gewährleisten. Sie können in Ihrem Reisebüro nach Zusatzversicherun- gen fragen oder sich unter der Telefonnummer (+352) 2456-1 direkt an das Customer Service Center von Luxair- Tours wenden.

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