LuxairTours - Friday

57 Wichtige Hinweise 8. Ihre Rundreise​ 8.1 Programm Der Programmablauf der Rundreisen kann wetterbe­ dingt, bedingt durch die Anzahl der Teilnehmer oder auf­ grund von erforderlichen Streckenänderungen (z. B. auf­ grund von Flugplanänderungen bei Inlandsflügen) geän­ dert werden. Der Veranstalter kann für derartige Änderungen nicht haftbar gemacht werden, und diese Änderungen begründen keinen Anspruch auf Schaden­ ersatz oder Erstattungen. 8.2 Reiseleitung Für die Rundreisen, die in LuxairTours Vakanz-Destinatio­ nen stattfinden, entnehmen Sie die Anschrift, Rufnum­ mer usw. der lokalen Reiseleitung bitte dem LuxairTours Begrüßungsumschlag. 8.3 Unterkunft während Rundreisen In der Regel sind Unterkünfte bei Ankunft ab 14.00 Uhr verfügbar und müssen am Abreisetag um 12.00 Uhr ge­ räumt sein. 8.4 Reiseverlängerung Wir empfehlen Ihnen, einen Verlängerungsaufenthalt bereits vor Ihrer Abreise zu buchen. Der Aufenthalt kann an Ort und Stelle verlängert werden, sofern Rückflug und Hotelzimmer verfügbar sind. Die Umbuchung ist aus­ schließlich über unsere Reiseleitung/lokale Agentur zu tätigen. Die entstehenden Mehrkosten sind vor Ort zu entrichten. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes wer­ den optional hinzugebuchte Versicherungen ebenso wie der optional hinzugebuchte Parkplatz am Flughafen in Luxemburg automatisch gegen Zahlung des entsprechen­ den Betrages mitverlängert. Wird zusätzlich zur Pauschalreise ein individuell gestalte­ ter Aufenthalt von den Kunden gewünscht, entfällt somit das Anrecht auf den Rücktransfer zum Flughafen. Ist die erste Urlaubswoche als Pauschale gebucht und schließt sich daran ein individuell gestalteter Aufenthalt an, wird nur der Transfer vom Flughafen zum bei uns gebuchten Hotel gewährleistet. Ist hingegen die Woche vor der ge­ buchten Pauschalreise als individuell gestalteter Aufent­ halt vorgesehen, hat der Kunde lediglich Anrecht auf den Transfer von dem bei uns gebuchten Hotel zurück zum Flughafen. Alle weiteren Transfers sind in diesem Fall vom Kunden selbst zu organisieren. N.B.: Das Hotel für Ihren Verlängerungsaufenthalt muss aus dem selben Katalog und der selben Saison gewählt werden. 9. Einreisebestimmungen nur für Pauschalreisen Für alle Länder außerhalb der EU ist ein Reisepass zu emp­ fehlen, welcher nach Rückreise noch 6 Monate gültig ist. 9.1 Deutschland EU: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis. Marokko: Mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reisepass. Ägypten: Mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass oder Personalausweis und ein zusätzliches, separates Passbild. Visum obligatorisch. Tunesien:Mehrals6MonatenachEinreisegültigerReise­ pass oder Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. Türkei: Für die Dauer des Aufenthalts (max. 90 Tage) gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kapverdische Inseln: Mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass. 9.2 Belgien EU: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis. Marokko: Mehr als 3 Monate nach Einreise gültiger Reise­ pass. Tunesien: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reise­ pass oder Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. Ägypten: Mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reise­ pass oder elektronischer Personalausweis und zwei zu­ sätzliche, separate Passbilder. Visum obligatorisch. Kapverdische Inseln: Mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass. Turkei: Mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reise­ pass oder Personalausweis. 9.3 Frankreich EU: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis. Marokko : Für die Dauer des Aufenthalts auf marokkani­ schem Staatsgebiet gültiger Reisepass. Tunesien: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reise­ pass oder Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. Ägypten: Mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reise­ pass oder Personalausweis. Visum obligatorisch. Kapverdische Inseln: Mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass. Turkei: Für die Dauer des Aufenthalts (max. 90 Tage) gültiger Reisepass oder Personalausweis. 9.4 Luxemburg EU: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis. Marokko : Mehr als 3 Monate nach Einreise gültiger Reisepass. Tunesien: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reise­ pass oder Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. Ägypten: Mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass. Visum obligatorisch. Kapverdische Inseln: Mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass. Turkei: Für die Dauer des Aufenthalts (max. 90 Tage) gültiger Reisepass oder Personalausweis. 9.5 Warnhinweis Obenstehend finden Sie allgemeine Informationen zu den Einreiseformalitäten (Reisepässe und Visa). Diese In­ formationen gelten nur für touristische Reisen mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten. Ihre Richtigkeit wurde bis zum01/06/2019überprüft.Eskommthäufigvor,dass Einreiseformalitäten geändert werden. Daher empfehlen wir Ihnen eindringlich, sich selbst rechtzeitig über die gel­ tenden Einreisebestimmungen (Reisepass, Visum und eventuelle gesundheitspolizeiliche Vorschriften) Ihres Ziellandeszu informieren,dieauf IhrepersönlicheSituation (Staatsangehörigkeit, Alter, Status) zutreffen. Dazu emp­ fehlenwir Ihnen, sichdirektandieamtlichenStellen Ihres Wohnsitzlandes zu wenden, aber auch an die Behörden des Landes, dessen Staatsangehörige/r Sie sind, und des Ziellandes. Alternativ können Sie sich auch direkt auf den Internetseiten dieser Behörden informieren. Die Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen und alle gesundheitspolizeilichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen erfüllen, um in das Hoheitsgebiet des Ziellandes einreisen zu dürfen. Die Reisenden tragen bei Nichteinhaltung der Formalitäten selbst die Folgen, zum Beispiel dass die Beförderung oder die Einreise in das Ho- heitsgebiet im Fall unzureichender Reisedokumente rechtmäßig verweigert werden kann. Bitte überprüfen Sie auch rechtzeitig, dass die Schreibweise Ihrer Vor- und Nachnamen auf den amtlichen Dokumen­ ten (Reisepass, Visum, Ausweis) mit der Schreibweise in den Reiseunterlagen übereinstimmt, damit vor der Abreise ggf. noch Änderungen vorgenommen werden können. Die obenstehenden Informationen betreffen ausschließ­ lich Staatsangehörige der Länder Luxemburg, Deutsch land, Belgien und Frankreich. Wir bitten Reisende ande­ rer Nationalität, mit doppelter Staatsangehörigkeit und Staatenlose, sich an die zuständigen amtlichen Stellen, oder das Außenministerium oder das Konsulat des Reise- landes zu wenden, um diese Informationen zu erhalten. Um Ihnen hierbei zu helfen, haben wir auf unserer Web­ site www.luxairtours.lu die Websites zu allen Ländern, die wir anfliegen, erfasst. Wir übernehmen keine Verantwor­ tung für die Informationen, die auf diesen Websites ver­ öffentlicht werden. Für Minderjährige können ggf. spezielle Einreiseformali­ täten gelten. Wir empfehlen Ihnen auch hier, dass Sie bei den zuständigen amtlichen Stellen rechtzeitig sämtliche erforderlichen Auskünfte einholen. Einige nützliche Internet-Links: Deutschland: http://www.auswaertiges-amt.de/ Belgien: http://diplomatie.belgium.be/fr/ Frankreich: http://www.diplomatie.gouv.fr/ Luxemburg: http://www.mae.lu/ Visa-Gebühren für Ägypten Für unsere Kunden, die eine LuxairTours Pauschalreise (Flug & Hotel) gebucht haben, ist das Visum im Preis in­ begriffen. 9.6 Kinder Für alle Länder benötigen Kinder einen eigenen Ausweis mit Lichtbild (plastifizierter Ausweis für die luxemburgi­ schen Kinder) oder einen eigenen Reisepass. Jeder Min­ derjährige, der ins Ausland ohne Begleitung der Eltern verreist, benötigt außer einem gültigen Personalausweis eineentsprechendeEinverständniserklärungderGemeinde des Wohnsitzes. Verreisen Sie nicht ohne Ihre Reisedokumente einschließ­ lich des Versicherungsscheins, die europäische Kranken­ versicherungskarte (Karte der Krankenkasse) oder eine provisorische Ersatzbescheinigung (die auf Antrag von Ihrer Krankenversicherung ausgestellt wird), das Formu­ lar, das Ihnen Ihre Krankenversicherung auf Antrag aus­ stellt, falls sich Ihr Reiseziel außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bzw. der Schweiz befindet sowie die Mitgliedskarte Ihrer Zusatzversicherung. 9.7 Sicherheit – unser Tipp zur Aufbewahrung der Aus- weisdokumente Kopieren Sie zur Sicherheit Ihre Ausweispapiere (Perso­ nalausweis, Reisepass und Reisedokumente) bevor Sie verreisen. Bewahren Sie die Kopien getrennt von den Originalen während Ihrer Reise auf. Bei Diebstahl der Reisedokumente haben Sie die Möglichkeit, sich mit die­ sen Kopien bei Botschaften oder Generalkonsulaten aus­ zuweisen.

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