LuxairTours - Friday

59 Allgemeine Geschäftsbedingungen 7.1.2 Gegen Zahlung Gegen Zahlungder folgenden Standard-Stornogebühren: - Bis einschließlich zum 30. Tag vor dem Abreisedatum entspricht die Gebühr 25 % des Preises der Pauschalreise; - zwischen dem 29. und 10. Tag vor dem Abreisedatum entspricht die Gebühr 50 % des Preises der Pauschalreise; - zwischen dem 9. und 3. Tag vor dem Abreisedatum ent- spricht die Gebühr 75 % des Preises der Pauschalreise. - Ab dem 2. Tag vor dem Abreisedatum oder bei Nichter- scheinen entspricht die Gebühr 90 % des Preises für die Pauschalreise. 7.2 Zusätzliche Kosten Die angegebenen Prozentsätze können nicht erstattungs- fähige Gebühren enthalten, die auch keine optional vom Kunden abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung über- nimmt (bitte beachten Sie die Bedingungen der Reise- rücktrittsversicherung, die Sie abschließen möchten). 7.3 Nichtzahlung Die Nichtzahlung des Reisepreises innerhalb der vertrag­ lichen Fristen und das Nichterscheinen bei der Abreise stellen einen Rücktritt vom Vertrag dar, und es gelten die oben genannten Standard-Stornogebühren. 7.4 Außergewöhnliche Umstände Der Reisende hat das Recht, den Pauschalreisevertrag vor Beginn des Pauschalangebotes ohne Zahlung einer Stor- nogebühr zu kündigen, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am oder in der Nähe des Ziel­ ortes auftreten und einen erheblichen Einfluss auf die Ausführung der Reise oder die Beförderung von Fahrgäs- ten zum Zielort haben. In diesem Fall hat der Reisende spätestens 14 Tage nach der Stornierung Anspruch auf die volle Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, aber nicht auf eine zusätzliche Entschädigung. 8. Preis​ 8.1 Zusätzlich anfallende Kosten Im Gesamtpreis der Pauschalreise nicht enthalten sind Steuern, Gebühren und sonstige zusätzliche Kosten, die vor Vertragsschluss nicht angemessen berechnet werden können. Wenn nicht anders in der Beschreibung der Pau- schale vermerkt, sind folgende Leistungen nicht im Preis inbegriffen: - die Parkgebühren am Flughafen - die Reiseversicherung - die Reiserücktrittsversicherung - die Sitzplatzreservierung vor Abreise - die Getränke (je nach Art der gewählten Leistung ), die Mahlzeiten (je nach Art der gewählten Leistung), die Trinkgelder, Gepäckträgerservices, Internetzugang und Nutzung des Hotelsafes, früher/später Check-in/Check- out im Hotel, Ausflüge, persönliche Aufwendungen. - bestimmte Steuern: Kurtaxe, Touristensteuer oder sons- tige Steuern, die je nach Reiseziel, Hotelkategorie und Region nur vor Ort erhoben werden können. - Bestimmte Gebühren für die Gepäcksicherung müssen vor dem Check-in an einigen Flughäfen bezahlt werden. - EinigeGebühren fürdenErhalteinesVisumsbeiAnkunft an bestimmten Zielen. - Der Flughafentransfer (Hin- und Rückfahrt) 8.2 Preisspannen Für einige Hotels enthält die vorliegende Broschüre Preis- spannen, die je nach Kaufdatum des Produkts und ent- sprechend der gewünschten Aufenthaltsdauer variieren können. Der Endpreis für das gleiche Produkt kann somit variieren: Für die Festlegung des Endpreises sind die Auf- enthaltsdauer und der Zeitpunkt der Reservierung maß- gebend. Der Kunde wird vor dem endgültigen Abschluss des Ver- trages schriftlich oder durch ein Kommunikationsmittel, das gleichwertige Garantien bietet, über den Preis infor- miert. Falsch angegebene Preise werden im Rahmen der Bestä- tigung oder der Rechnung korrigiert. Der Kunde kann je- doch den Vertrag so schnell wie möglich widerrufen, wenn er die Preisänderung nicht akzeptiert. Die in dieser Broschüre veröffentlichten Preisspannen werden zum Zeitpunkt der Drucklegung ohne Rücksicht auf Sonderangebote festgelegt, die jederzeit niedrigere Preise als die in dieser Broschüre angebotenen Preisspan- nen beinhalten können. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, ist der Preis nicht revidierbar, außer in den Fällen, die in der Preisrevisions- klausel gemäß Artikel X in den vorliegenden Geschäftsbe- dingungen vorgesehen sind. 8.3 Online-Rechner Für alle unsere Hotels können die Echtzeitpreise über den LuxairTours-Preisrechner abgerufen werden: calculator. luxairtours.lu. Die Preisangaben des Rechners werden zum Zeitpunkt der Anfrage in Echtzeit zur Verfügung gestellt. LuxairTours verfolgt das Ziel, jederzeit den besten Preis anzubieten. Abhängig von verschiedenen Parametern, wie zum Bei- spiel zeitlich und mengenmäßig limitierten Sonderaktio- nen, kann der zu einem bestimmten Zeitpunkt angegebene Preis gegenüber einem später angegebenen Preis variie- ren. 8.4 Preisrevisionsklausel​ 8.4.1 Änderungen Nach Abschluss des Pauschalreisevertrages können die Preise nicht mehr erhöht werden. Dennoch behält sich LuxairTours unter Anwendung des Artikels L. 225-8 des luxemburgischen Verbrauchergesetzes ausdrücklich das Recht vor, den Preis (nach oben oder nach unten) zu än- dern, um Schwankungen bei folgenden Faktoren zu be- rücksichtigen: a) Preis für die Beförderung von Personen infolge der Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen; b) Höhe der für die vertragsgemäßen Reiseleistungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten er- hoben werden, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Lan- degebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren auf Flughäfen; c) relevanteWechselkurse fürdiebetreffendePauschalreise. 8.4.2 Preiserhöhung > 8% Wenn die Preiserhöhung 8 % des Gesamtpreises der Pau- schalreise übersteigt, hat der Reisende das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen, und die gezahlten Beträge müssen ihm spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung zurückerstattet werden. 8.4.3 Gültigkeit Im Laufe von zwanzig Tagen vor dem geplanten Abreise- datum darf der im Vertrag festgelegte Preis nicht erhöht werden. 9. Zahlungsmodalitäten​ 9.1 Anzahlung Sofern nicht anders mit dem Reisebüro vereinbart, lauten die Zahlungsbedingungen wie folgt : Nach Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung von 25 % (30 % bei „First Minute“-Buchungen) des Reisepreises durch den Kunden an das Reisebüro oder den Reiseveranstalter fällig. 9.2 Restzahlung Der Restbetrag wird 30 Tage vor dem Abreisedatum oder nach Erhalt der Rechnung per E-Mail oder per Post be- zahlt. Der Kauf einer Pauschalreise weniger als 30 Tage vor dem Abflugdatum beinhaltet die Zahlung des vollen Preises der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung. 9.3 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug erlischt der Vertrag ohne vorherige AnkündigungdesReiseveranstaltersundderKunde schul- det die daraus folgenden Stornogebühren. 10. Mindestteilnehmerzahl Wenn für die Durchführung der Pauschalreise eine Min- destanzahl von Personen erforderlich ist, wird diese Zahl im Reisevertrag angegeben. Ebenso wird im Vertrag fest- gelegt, innerhalb welcher Frist der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen darf, wenn die Zahl der Reiseteilneh- mer unter der erforderlichen Anzahl liegt. Die entspre- chende Benachrichtigung erfolgt in jedem Fall spätestens a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer mehr als 6 Tage beträgt; b) 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer zwischen 2 und 6 Tagen beträgt; c) 48 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer nicht mehr als 2 Tage beträgt. IndiesemFallderStornierungerfolgtdievolleRückerstat- tung der geleisteten Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung. 11. Änderung des Pauschalreisevertrages (außer dem Preis) durch den Reiseveran- stalter​ 11.1 Kleinere Änderungen Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, geringfügige Vertragsänderungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Papierdokument oder PDF- Datei) klar, verständlich und deutlich informiert. 11.2 Signifikante Änderungen Wenn der Reiseveranstalter gezwungen ist, eine oder mehrere wesentliche Eigenschaften der Reise auf signifi- kante Weise zu ändern oder wenn er die besonderen An- forderungen des Reisenden nicht erfüllen kann, die er akzeptiert hat, oder wenn er vorschlägt, den Preis um mehr als 8 % zu erhöhen, informiert er den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Papier- dokument oder PDF-Datei) klar, verständlich und deutlich 1. über vorgeschlagene Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen auf den Preis; 2. darüber, dass der Reisende berechtigt ist, den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen; 3. über eine eventuell alternativ angebotene Reise sowie ihren Preis; 4. über die Frist, innerhalb derer der Reisende seine Ent- scheidung dem Reiseveranstalter mitteilen muss, und darüber, dass der Reiseveranstalter den Vertrag automa- tisch beenden kann, wenn der Reisende nicht innerhalb der Frist antwortet. 11.3 Erstattung Wenn der Reisende den Vertrag kündigt, ohne die even- tuell alternativ angebotene Pauschalreise anzunehmen oder er seine Entscheidung dem Reiseveranstalter nicht währendderangegebenenFristmitteilt,erstattetderRei- severanstalter alle Zahlungen, die von oder im Namen des Reisenden getätigt wurden, spätestens 14 Tage nach der Stornierung. 12. Kündigung (Stornierung) des Pauschalreisevertrags durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag vor Beginn der Pauschalreise in folgenden Fällen kündigen: 1. Mindestteilnehmerzahl Wenn die Anzahl der für die Reise registrierten Personen geringer ist als die im Vertrag angegebene Mindestan- zahl und wenn der Reiseveranstalter die Kündigung des Vertrages innerhalb der im Vertrag festgesetzten Frist mit- geteilt, spätestens jedoch bis a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer mehr als 6 Tage beträgt; b) 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer zwischen 2 und 6 Tagen beträgt; c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise im Fall von Reisen, deren Dauer nicht mehr als 2 Tage beträgt. 2. Außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände Wenn der Reiseveranstalter aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und den Reisenden unverzüglich vor Beginn der festgelegten Frist von der Kündigung des Vertrages unterrichtet. In diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter spätestens 14 Tage nach der Kündigung dem Reisenden die geleiste- ten Zahlungen, ohne zu einer zusätzlichen Entschädigung des gegenüber dem Reisenden verpflichtet zu sein. 13. Verantwortung des Reiseveranstalters ​ 13.1 Execution Der Reiseveranstalter ist verantwortlich für die Ausfüh- rung der Reiseleistungen, die im Pauschalreisevertrag enthalten sind, unabhängig davon, ob diese Dienste von ihm selbst oder von anderen Reisedienstleistern ausge- führt werden sollen. 13.2 Information Der Reisende muss den Reiseveranstalter unverzüglich und unter Berücksichtigung der Umstände über jede Nichteinhaltung informieren, die während der Erbrin- gung einer im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Rei- seleistung erfolgt. In diesem Fall muss der Reisende so schnell wie möglich den Vertreter von LuxairTours kontak- tieren. Ausgenommen sind Ziele, an denen sich kein Rei- seleiter vor Ort befindet. In diesem Fall kann der Reisende Mitteilungen, Anfragen oder Beschwerden bezüglich der Ausführung der Pauschalreise an den Reisevermittler sen- den, über den die Reise gekauft wurde. Der Reisevermitt- ler übermittelt diese Nachrichten, Anfragen oder Be- schwerden unverzüglich an den Reiseveranstalter. 13.3 Nichteinhaltung Wird eine der Reiseleistungen nicht gemäß dem Pau- schalreisevertrag erbracht, so hat der Reiseveranstalter die Nichteinhaltung zu beheben, es sei denn, a) dies ist unmöglich oder b) es entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten im Hin- blick auf die Bedeutung der Nichteinhaltung und den Wert der betreffenden Reiseleistungen. Wenn der Reiseveranstalter die Nichteinhaltung nicht be- hebt, ist der Reisende berechtigt, gegebenenfalls eine Preisminderung und/oder Entschädigung gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu erhalten. Wenn ein wesentlicher Teil der Reiseleistungen nicht wie im Pauschalreisevertrag vorgesehen erbracht werden kann, bietet der Reiseveranstalter ohne zusätzliche Kosten andere geeignete Dienstleistungen für die Fortsetzung der Pauschalreise an. Der Reisende kann solche andere Leistungen nur verwei- gern, wenn sie nicht mit den vertraglichen Bestimmun- gen vergleichbar sind. Wenn eine Nichtkonformität den Ablauf der Pauschalreise erheblich stört und der Reiseveranstalter keine Abhilfe schafft, kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung von Gebühren kündigen und erforderlichenfalls eine Preis- minderung, Entschädigung oder beides verlangen. Wenn es sich als unmöglich erweist, andere Dienstleis- tungen anzubieten oder wenn der Reisende die anderen angebotenen Dienstleistungen ablehnt, ist der Reisende berechtigt, im Bedarfsfall eine Preisminderung, eine Ent- schädigung oder beides, auch ohne die Kündigung des Pauschalreisevertrages, zu verlangen. Beinhaltet das Pauschalangebot die Beförderung von Fahrgästen, stellt der Reiseveranstalter dem Reisenden auch eine Rückbeförderung mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel zur Verfügung. 13.4 Außergewöhnliche Umstände Wenn es aufgrund außergewöhnlicher und unvermeid- barer Umstände unmöglich ist, die Rückreise des Reisen- den gemäß dem Pauschalreisevertrag zu gewährleisten, trägt der Reiseveranstalter die Kosten für die erforderliche Unterkunft des Reisenden für maximal drei Nächte. Die Begrenzung dieser Kosten gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Begleitpersonen, Schwange- re, unbegleitete Minderjährige oder Personen, die be- sondere medizinische Hilfe benötigen, sofern der Reise- veranstalter von ihren besonderen Bedürfnissen mindes- tens 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise in Kenntnis gesetzt wurde. Der Reiseveranstalter kann sich nicht auf außergewöhn­ liche und unvermeidbare Umstände berufen, um seine Haftung zu beschränken, wenn sich der Beförderer nach den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Uni- on nicht auf solche Umstände berufen kann. 14. Verpflichtung des Reiseveranstalters, Reisenden bei Schwierigkeiten zu helfen Der Reiseveranstalter gewährt dem Reisenden bei Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand, insbesondere durch Folgendes: 1. Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesund- heitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Bei- stand; 2. Unterstützung des Reisenden bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreisearrangements. Der Reiseveranstalter kann für seinen Beistand eine ange- messene Vergütung verlangen, wenn der Reisende die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbei- geführt hat. Diese Vergütung überschreitet in keinem Fall die Kosten, die dem Reiseveranstalter tatsächlich entstan- den sind. 15. Beschwerden​ 15.1 Kommunikation Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Beanstandun- gen, die vor Ort festgestellt werden, so schnell wie mög- lich mitzuteilen, damit der Reiseveranstalter eine zufrie- denstellende Lösung finden kann. Diese Mitteilung er- folgt über den LuxairTours Reiseleiter/Vertreter oder durch Kontaktaufnahme mit dem Reisevermittler, bei dem der Reisende die Pauschalreise erworben hat, oder durchKontaktaufnahmemitLuxairToursüberdasCallcenter. 15.2 Kontakt Sollte dennoch keine befriedigende Lösung vor Ort ge- funden werden, wird dem Reisenden ein Bericht über die Unregelmäßigkeit zur Verfügung gestellt, und wir bitten ihn, die verschiedenen Punkte seiner Beschwerde aufzu- listen und diese vom LuxairTours Vertreter/Reiseleiter oder dem Dienstleister gegenzeichnen zu lassen. Dadurch wird die Bearbeitung der Beschwerde erheblich erleich- tert. Die Beschwerde ist nach der Reise entweder an das Reise- büro oder an LuxairTours zu richten: Über unser Online-Formular www.luxair.lu/contactForm , das speziellgeschaffenwurde,umdieBeschwerde sovoll- ständig wie möglich zu erfassen. 15.3 Mängelbericht Jede Beschwerde muss schriftlich erfolgen. Um die Bear- beitung der Beschwerde zu erleichtern, bitten wir darum, den rosaBelegdesvorOrterstelltenBeschwerdeberichtes beizufügen. Jede Beschwerde muss so bald wie möglich nach dem Ende der Reise eingereicht werden.

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