LuxairTours - Friday

60 Allgemeine Geschäftsbedingungen 15.4 CLLV Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Beschwerde nicht zu- frieden sind, informieren wir Sie darüber, dass Sie sich an die„CommissionLuxembourgeoisedesLitigesdeVoyages“ (CLLV) wenden können. Die CLLV ist eine luxemburgische Einrichtung, die den Auftrag hat, bei Streitigkeiten im Zu- sammenhang mit Reisen außergerichtliche Lösungen gemäß des Gesetzes zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten im Verbraucherschutzge- setz zu finden und Ihnen behilflich ist, sofern Ihre Be- schwerde in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Die CLLV ist auf der Liste der vom Wirtschaftsministerium anerkann- ten qualifizierten Einrichtungen aufgeführt. Luxair S.A. als Reiseveranstalter (LuxairTours) unterstellt sich dem Streit- beilegungsverfahren von CLLV. Weitere Informationen finden sie auf: https://www.ulc.lu/fr/Organes/Detail.as p?T=1&D=descr&ID=5. Bitte beachten Sie auch, dass die Europäische Kommission den Verbrauchern für die Online-Beilegung von Streitig- keiten aus Online-Transaktionen die Europäische Platt- form zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung stellt. Die- se Plattform steht Ihnen unter der folgenden Adresse zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . 15.5 MTV Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben und mit der Antwort auf eine Beschwerde, die Sie bei unserem Kun- denservice eingereicht haben, nicht zufrieden sind, oder wenn Sie innerhalb von 60 Tagen keine Antwort auf Ihre Beschwerde erhalten, haben Sie das Recht, den Ombuds- mann für Tourismus und Reise zu kontaktieren. Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie auf der zugehörigen Website: www.mtv.travel . 16. Preisminderung und Schadenersatz​ 16.1 Preisminderung Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preis- minderung für jeden Zeitraum, in dem eine Vertragswid- rigkeit vorlag, es sei denn, der Reiseveranstalter kann nachweisen, dass die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist. 16.2 Schadenersatz Der Reisende hat gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf angemessenen Ersatz des Schadens, den er infolge der Vertragswidrigkeit erlitten hat. Der Schadenersatz ist unverzüglich zu leisten. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Reiseveranstalter nachweist, dass die Vertrags- widrigkeit a) dem Reisenden zuzurechnen ist; b) einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag inbegriffenen Reiseleis- tungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit we- der vorhersehbar noch vermeidbar war oder c) durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände bedingt war. 16.3 Bedingungen Soweit der Umfang des Schadenersatzes oder die Bedin- gungen, unter denen ein Erbringer einer Reiseleistung, die Bestandteil einer Pauschalreise ist, Schadenersatz zu leisten hat, durch für die europäische Union verbindliche völkerrechtliche Übereinkünfte eingeschränkt werden, gelten diese Einschränkungen auch für den Reiseveran- stalter. 16.4 Beschränkung Für den Fall, dass die Verantwortung des Reiseveranstal- ters gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingun- gen festgestellt wird, ist der vom Reiseveranstalter zu zahlende Schadensersatz auf das Dreifache (3-Fache) des Gesamtpreises für die Pauschalreise begrenzt. Diese Be- schränkunggiltnicht fürKörperverletzungenoderSchäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Reiseveran- stalter verursacht wurden. 17. Personen mit eingeschränkter Mobilität Damit der Komfort und die Sicherheit von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet sind, weisen wir diesen Personenkreis darauf hin, dass eine begrenzte An- zahl von LuxairTours-Pauschalreisen an diese Personen angepasst ist. Wir bitten daher Passagiere mit einge- schränkter Mobilität, direkt mit ihrem Reisebüro oder mit demCallcentervonLuxairTours inKontakt zu treten,damit sie sich über die bestgeeigneten Hotels und die Verfüg- barkeit von Zimmern informieren können. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Informationen für die richtige Organisation Ihrer Reise (Transport von Ausrüstung, Sitz- reservierung im Flugzeug). Bei Buchung über unsere Webseite www.luxairtours.lu können wir die Verfügbar- keit eines für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu- gänglichen Zimmers in keinem Fall garantieren. 18. Versicherungen Die LuxairTours Pauschalreisen beinhalten weder eine Reise-- noch eine Reiserücktrittsversicherung. Wir emp- fehlen jedoch ausdrücklich, solche Versicherungen abzu- schließen. Welche Gründe sprechen für den von LuxairTours angebo- tenen Versicherungsschutz? Die betreffenden Versicherungen sind speziell auf unsere Produkte und Ihren Bedarf zugeschnitten. Es stehen Ihnen starke, zuverlässige Partner mit viel Erfahrung zur Seite, die in der Lage sind, im Bedarfsfall eine koordinierte Ab- wicklung zu gewährleisten. Sie können in Ihrem Reisebüro nach Zusatzversicherun- gen fragen oder sich unter der Telefonnummer (+352) 2456-1 direkt an das Customer Service Center von Luxair- Tours wenden. Die entsprechenden Bedingungen finden Sie in dieser Broschüre. Die allgemeinen Bedingungen dieser Versicherungen sind auf unserer Website www.luxairtours.lu einsehbar, von der sie heruntergeladen werden können, oder auf Anfrage von Ihrem Reisebüro erhältlich. Weitere Anga- ben finden Sie auch in dieser Broschüre. Vor dem Kauf eines Versicherungsschutzes empfehlen wir Ihnen, die vollständigen Geschäftsbedingungen zu lesen. Wenn Ihnen ein Betrag nicht ausreichend erscheint, emp- fehlen wir Ihnen, eine zusätzliche Versicherung abzu- schließen oder sich für eine andere Absicherung zu ent- scheiden. Alle Versicherungsfälle und Forderungen sind direkt an die Firma LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d'Assurances, L-2095 Luxemburg, wie in den Bedingun- gen beschrieben, zu richten. Unsere Empfehlungen: Für Freiaufenthalte empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Versicherung. LuxairTours bietet Ihnen zwei Versi- cherungspakete, die spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung erworben werden können, sofern die Abreise mehr als 30 Tage nach diesem Datum erfolgt. Bei kurzfristigen Anmeldungen (mindestens 30 Tage vor dem Abreisedatum) muss die Reiseversicherung am Tag der Buchung abgeschlossen werden. Denken Sie bei jeder Reise an Ihre Europäische Kranken- versicherungskarte (Sozialversicherungskarte) oder ein vorübergehendes Ersatzzertifikat (wird auf Ihre Anfrage durch Ihre Krankenkasse ausgestellt) und die Mitglieds- karte für Ihre Krankenversicherung! Anmerkung: Alle Bedingungen müssen in der Broschüre wiedergegeben und auf der Website verfügbar sein. 19. Visa, Pässe und Gesundheitsformalitäten Allgemeine Informationen zu Pässen und Visa sowie Informationen zu möglichen Gesundheitsformalitäten des Bestimmungslandes finden Sie in dieser Broschüre unter der Rubrik „Wichtige Hinweise“ oder auf unserer Webseite: www.luxairtours.lu. Wir empfehlen unseren Reisenden dringend, diese recht- zeitig vor der Abreise zu Rate zu ziehen, um alle erforder- lichen Schritte durchzuführen. Die von LuxairTours bereitgestellten Informationen sind rein informativ und entsprechen dem geltenden Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. Wir bitten daher die Reisenden aus- drücklich, die offiziellen Websites der einzelnen Bestim- mungsländer zu konsultieren und alle relevanten Infor- mationen bei den Behörden ihres Wohnsitzlandes, den Behörden des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und den Behörden des Ziellandes einzuholen. Der Reiseveranstalter lehnt jede Verantwortung ab, wenn der Reisende in Bezug auf Reisepässe, Visa, Gesundheits- formalitäten oder andere Reisedokumente nicht seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Reisenden tragen bei Nichteinhaltung der Formalitäten selbst die Folgen, zum Beispiel dass die Beförderung oder die Einreise in das Hoheitsgebiet im Fall unzureichender Reisedokumente rechtmäßig verweigert werden kann. BeimAuftreteneinespolitischenodergesundheitsgefähr- denden Ereignisses (vor oder nach der Unterschrift des Reisevertrages), das Unannehmlichkeiten oder eine Ge- fahr für den Reisenden darstellen kann, darf LuxairTours den Abflug des Kunden der Bedingung unterlegen, dass dieser vor Abreise ein Dokument unterschreibt, das die Kenntnisnahme zu den mit seinem Aufenthalt verbunde- nen Risiken bestätigt. LuxairTours ist es weiterhin erlaubt, den Aufenthalt des Reisenden zu stornieren, wenn die Risiken zu groß sind (außergewöhnliche und nicht ver- meidbare Umstände). 20. Minderjährige Der Reiseveranstalter informiert den Kunden, dass Min- derjährige (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nur in Begleitung einer volljährigen Person (Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) angemeldet werden können, die während der gesamten Dauer der Reise die Verantwortung für den Minderjährigen übernimmt (die „Begleitperson“). Ist die Begleitperson eine andere Person als die Eltern des Min- derjährigen (oder der gesetzliche Vertreter mit elterlicher Gewalt), muss die Begleitperson eine schriftliche Geneh- migung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters einho- len, in der die Bedingungen dargelegt werden, unter de- nen die Begleitperson den Minderjährigen während der Dauer der Pauschalreise in seiner Obhut hat und für ihn die Verantwortung trägt. Diese Genehmigung wird in dem für diesen Zweck vorgesehenen Formular des Reise- veranstalters erteilt. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass diese Genehmigung die Begleitperson nicht davon befreit, alle anderen Dokumente mitzuführen (er- forderlichenfalls die von den zuständigen Behörden im Wohnsitzland des Minderjährigen erteilte Erlaubnis, das Gebiet zu verlassen, geeignete Identitätsdokumente, Impfausweis usw.), die im Bestimmungsland benötigt werden. Diese Erlaubnis muss mit der Buchungsanfrage gesendet werden. Eine unzulässige Erlaubnis oder Aushändigung kann zur Stornierung der Buchung oder des Reisevertra- ges führen. Diese Stornierung gilt als durch den Kunden verursacht und berechtigt nicht zu einem Schadenersatz. Jede Stornierung oder Annullierung der Pauschalreise des Begleiters führt automatisch zur Stornierung oder Annullierung der Reise des Minderjährigen. Der Reiseveranstalter haftet in keinem Fall für irgendwel- che Taten oder Schäden, die durch den Minderjährigen während der Reise verursacht werden. 21. LUXiClub​ 21.1 Philosophie Der LUXiClub begrüßt die Kinder von LuxairTours-Kunden mit einem abwechslungsreichen und angepassten Unter- haltungsprogramm, im Rahmen des Mini-Clubs (4-7 Jah- re),desMaxi-Clubs (8-12 Jahre)undder Junior-Animation (13 -16 Jahre), in deutscher und französischer Sprache. Zwischen Mitte Juni und Mitte September wird das Ani- mationsprogramm des Mini-Clubs und des Maxi-Clubs auch auf Luxemburgisch angeboten. Von Anfang Juli bis Ende August wird die Animation für Junioren im Alter von 13 bis 16 Jahren von einem engagierten Animateur des Animationsteams des Hotels durchgeführt. 21.2 Öffnungszeiten Der LUXiClub ist nur in Hotels zugänglich, in denen das Angebot im Rahmen der Hotelbeschreibung in der Broschüre erwähnt wird. Der LUXiClub für 4-7-Jährige ist normalerweise während der Sommersaison geöffnet. Der LUXiClub für Kinder von 8-12 Jahren ist normalerweise von Mitte Juni bis Mitte September geöffnet und der LUXiClub für 13-16 jährige von Anfang Juli bis Ende August. Der LUXiClub ist am Vormittag und Nachmittag geöffnet. Der Zeitplan kann je nach Hotel variieren. 21.3 Personal Die von LuxairTours eingestellten LuxiClub-Animateure erhalten eine angemessene Ausbildung und verfügen über professionelle Erfahrung, die für die Betreuung und Aufsicht von Kindern geeignet ist. Sie betreuen Kinder in ihrer Muttersprache (Deutsch, Französisch und von Mitte Juni bis Mitte September auch auf Luxemburgisch). Aus Sicherheitsgründen wurde eine Mindestanzahl von Animateuren entsprechend der Anzahl der Kinder festge- legt. Ebenso ist der LUXiClub je nach verfügbarem Platz in jedem Hotel auf eine maximale Anzahl von Kindern be- grenzt. Der Zugang zum LUXiClub unterliegt der strikten Einhal- tung der unten genannten Regeln. Der Zugang kann vor Ort aus einem der oben genannten Gründe jedoch ver- weigert werden. 21.4 Betreuung Das Animationsprogramm ist vielfältig (z.B. sportliche Aktivitäten, kreative Aktivitäten, Show und Mini-Disco) und wird an die Altersgruppe der Kinder angepasst. Die Aktivitäten finden ausschließlich im Hotel statt. 21.5 Erforderliche Formalitäten 1. Anmeldung: Die Anmeldung im LUXiClub erfolgt vor Ort über ein Formular, das mit allen erforderlichen Informationen aus- gefüllt wird, insbesondere in Bezug auf die Gesundheit des Kindes (siehe Punkt 10.6). Die Anmeldung setzt die AnnahmederLUXiClub-Regelnvoraus,diedemAnmelde- formular beigefügt sind. Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter des Kindes kön- nen die Teilnahme an einer der Aktivitäten ablehnen. In diesem Fall kann der Eintritt in den LUXiClub für den ganzen Tag oder für die gesamte Dauer des Aufenthalts verweigert werden. 2. Tägliche Teilnahme: Ein Kind, das am LUXiClub teilnimmt, muss von einem El- ternteil oder seinem gesetzlichen Vertreter begleitet wer- den, der die Ankunftszeit des Kindes in einer dafür vorge- sehenen Liste mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Kinder, die ohne Begleitung erscheinen, dürfen nicht am LUXiClub teilnehmen. Innerhalb des LUXiClubs muss das Kind ein persönliches Identifikationsarmband mit der In- formation tragen,obdasKindeinSchwimmeroderNicht- schwimmer ist. Jedes Mal, wenn das Kind den LUXiClub verlässt, muss dies durch die Unterschrift eines Elternteils oder des gesetzlichen Vertreters neben dem entsprechen- den Zeitpunkt bestätigt werden. 21.6 Gesundheit der Kinder 1. Im LUXiClub werden nur Kinder akzeptiert, die an einer Gemeinschaft teilnehmen können und keine diagnosti- zierte, fieberhafte, infektiöse oder ansteckende Krankheit haben. Im Falle einer diagnostizierten, fieberhaften, in- fektiösen oder ansteckenden Krankheit kann der Zutritt zum LUXiClub verwehrt werden. 2. Kinder, die eine besondere medizinische Betreuung oder die ausschließliche Unterstützung eines Dritten be- nötigen, werden nicht akzeptiert. 3. Jede Kontraindikation für die Ausübung einer Sportart oder Aktivität, jegliche Allergie (Lebensmittel oder ande- re) oder jegliche Besonderheiten in Bezug auf die Ge- sundheit des Kindes müssen gemeldet werden. Das Vor- handensein einer solchen Kontraindikation oder Allergie kann gegebenenfalls eine Verweigerung des Zugangs zu LUXiClub für einen (1)/mehrere Tag (e) rechtfertigen. 4. Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter des Kindes stimmen zu, dass jede medizinische Behandlung im Falle eines Unfalls oder Notfalls direkt von den LUXiClub- Animateuren organisiert werden kann. 5. Die Kosten für Konsultation oder ärztliche Unter­ suchung, die gegebenenfalls erforderlich wird, sind von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter zu tragen. 6. Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter müssen in der Lage sein, gegebenenfalls die vollständige Gesundheits- akte des Kindes bereitzustellen. 21.7 Empfehlungen Es ist ratsam, zum Wohl Ihrer Kinder folgende Artikel mit- zubringen: Sonnenschutz (Sonnencreme, Sonnenbrille, Hut), angepasste Kleidung (Badeanzug, Sportschuhe), Anti-Mücken-Produkt, Decke, Windeln, vollständige Ge- sundheitsakte und aufblasbare Schwimmhilfen (für Nicht- schwimmer). 22. Luftfahrtunternehmen​ 22.1 Zeitplan Die angegebenen Zeiten und Transportarten sind diejeni- gen, die zum Zeitpunkt der Buchung vom Beförderer mit- geteilt wurden. Die Daten, Zeiten und Orte der Abreise und Rückreise werden spätestens bei der Übermittlung der Reiseunterlagen definitiv mitgeteilt. Im Hinblick auf Müdigkeit und eventuelle Verzögerungen im Zusammenhang mit allen Formalitäten, die während einer Reise erledigt werden müssen (Zoll, Visum usw.) raten wir Ihnen, am Tag der Abreise und Rückreise keine anderen Verpflichtungen einzugehen. 22.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen Die Fluggesellschaften können untereinander eine Ver- einbarung treffen, gemäß der ein Flug unter ihrem eige- nen Namen angeboten, jedoch mit einem Flugzeug ei- nesanderenUnternehmensdurchgeführtwird. Indiesem Fall verpflichtet sich LuxairTours, seine Kunden gemäß der Verordnung2111/2005desEuropäischenParlamentsund des Rates über die Identität des Unternehmens, das den Flug durchführt, zu informieren. 22.3 Haftung des Luftfahrtunternehmens Die Haftung des Luftfrachtführers gegenüber dem Flug- gast (Verspätung, Tod, Körperverletzung) und Gepäck (Verspätung, Verlust, Zerstörung) unterliegt dem Über- einkommen von Montreal vom 28. Mai 2009, die durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (in der geänderten Fas- sung) und den nationalen Rechtsvorschriften der Mit- gliedstaaten umgesetzt wird. Die Höhe der Entschädi- gung unterliegt Beschränkungen, die je nach Fall durch das Montrealer Übereinkommen oder ein anderes an- wendbares internationales Übereinkommen vorgesehen sind.

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