Neptun Cruises - Kreuzfahrten 2020-2021

Reisebedingungen haftbar, falls der Reisende nicht die benötigten Reisedokumente vorzeigen kann. 14.2 Sonderreglement Päischtcroisière (Stand September 2019) 14.2.1 Rücktritt Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Kunde wird gebeten den Rücktritt schriftlich zu erklären. Sollte der Kunde durch irgendwelche Umstände gezwungen sein, seine Reise zu stornieren, beträgt die Stornogebühr: bis zum 31.12.19: 10% des Reisepreises vom 01.01. bis 28.01.20: 25% des Reisepreises vom 29.01. bis 25.02.20: 35% des Reisepreises vom 26.02. bis 31.03.20: 50% des Reisepreises vom 01.04. bis 04.05.20: 75% des Reisepreises vom 05.05.20 bis zum Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises. 14.2.2 Umbuchungen Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, des Teilnehmernamen oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung) , kann der Veranstalter bis 90 Tage vor Reise- antritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro gebuchte Person erheben. Ab 90 Tage vor Reiseantritt gelten die hier aufgeführten Stornogebühren. 14.2.3 Ersatzperson Siehe 6.4. 14.3 Leistungs- und Preisänderungen oder Abweichungen einzelner Reise- leistungen, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. NEPTUN CRUISES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. NEPTUN CRUISES behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung getätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Sicherheits-, Flughafen- und Einreisegebühren in einem Zielgebiet sowie zu- sätzlich anfallende Steuern oder einer Änderung der Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Falle einer erheb- lichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich dem Veranstalter gegenüber, schriftlich, geltend zu machen. Alle Angaben unterliegen zusätzlich den allgemeinen Reisebedingungen von MSC Cruises. 14.4 Haftung: 14.4.1 Flüge Soweit NEPTUN CRUISES vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet NEPTUN CRUISES nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von NEPTUN CRUISES zurückzuführen sind. Soweit NEPTUN CRUISES die Stellung eines vertragli- chen Luftfrachtführers zukommt, richtet sich die Haftung nach den anwend- baren Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes sowie den internationalen Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in den USA und nach Kanada geltenden Montrealer Ver- einbarungen. Wenn Flüge Leistungsbestandteil der Pfingstkreuzfahrt sind, ist NEPTUN CRUISES berechtigt, die Flugroute und/oder die Fluggesellschaft und/oder die Flugzeiten zu ändern. Im Übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung. Der Reiseveranstalter als Zwischenagent zwischen Kunde und einzelnen Leistungsträgern haftet nicht für deren fehlerhaftes Verhalten. 14.4.2 Fremdleistungen NEPTUN CRUISES haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen- hang mit Leistungen, die lediglich vermittelt werden, z.B. Ausflüge und Leistungen, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung ausgeschrieben sind. 15. HINWEIS ZUR KÜNDIGUNG WEGEN HÖHERER GEWALT Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Höhere Gewalt sind unabwendbare Haftung nach den anwendbaren Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes sowie den internationalen Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in den USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen. Wenn Flüge Leistungsbestandteil der in diesem Katalog aufgeführten Reisen sind, ist NEPTUN CRUISES bzw. die jeweilige Reederei berechtigt, die Flugroute und/oder die Fluggesell- schaft und/oder die Flugzeiten zu ändern. Im Übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingun- gen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung. Der Reiseveranstalter als Zwischenagent zwischen Kunde und einzelnen Leistungsträgern haftet nicht für deren fehlerhaftes Verhalten. 8.2 Fremdleistungen NEPTUN CRUISES haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich vermittelt werden, z.B. Ausflüge, Hotelaufent- halte und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung ausgeschrieben sind. 9. Gewährleistung Weist die Reise aus Sicht des Kunden Mängel auf, so ist die Reiseleitung un- verzüglich darüber zu informieren. 10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung Unabhängig von der Mängelanzeige vor Ort müssen etwaige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich beim Veranstalter NEPTUN CRUISES geltend gemacht werden. Das Ausfüllen des Fragebogens reicht in diesem Falle nicht aus, da der Fragebogen lediglich des Erhalts und der Steigerung der Kundenzufriedenheit sowie der Motivation der Belegschaft dient. Vertrag- liche Ansprüche verjähren nach sechs Monaten. 11. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften Alle in diesem Katalog angegebenen Hinweise zu den gültigen Einreise- bestimmungen gelten für Luxemburger Staatsangehörige. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweilige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist ver- pflichtet darauf hinzuweisen, falls er eine andere als die luxemburgischen Staatsbürgerschaft besitzt. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell er- forderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschrif- ten. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittkosten, gehen zu seinen Lasten. Es wird empfohlen, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig vor Reisebeginn bei den staatlichen Sanitätsbehör- den zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat zu Thrombose- u.a. Gesundheitsrisiken einzuholen. 12. Reiseversicherungen NEPTUN CRUISES empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sowie weitergehenden Reiseversicherungen zum Buchungszeitpunkt im Reisebüro. 13. Zusätzliche Reisebedingungen Alle Reisen in diesem Katalog unterliegen zusätzlich den allgemeinen Reise- bedingungen der jeweiligen Reederei bzw. des jeweiligen Veranstalters. 14. Allgemeines & Sonderreglement Pfingstkreuzfahrt 14.1 Allgemeines Der Reiseveranstalter haftet nicht für Druckfehler. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Preise, Leistungen und Programme zu ändern; das gleiche gilt bei Änderungen, die durch Druckfehler verursacht sind. Die Reedereien behalten sich Routenänderungen vor, bedingt durch höhere Gewalt und auf Grund von politischen Ereignissen, dies im Sinne der Sicher- heit der Passagiere. Sollte der Kunde in einem solchen Falle seine Reise stornieren, gelten die normalen Stornobedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksam- keit des Reisevertrages im Übrigen. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für Angaben, die in Broschüren von Dritten enthalten sind. Er ist auch nicht 150

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