LuxairTours - Happy Summer- Sommer 2020

238 Wichtige Hinweise mer usw. der lokalen Reiseleitung bitte dem LuxairTours Begrüßungsumschlag. 8.3 Unterkunft während Rundreisen In der Regel sind Unterkünfte bei Ankunft ab 14.00 Uhr verfügbar und müssen am Abreisetag um 12.00 Uhr geräumt sein. 8.4 Reiseverlängerung Wir empfehlen Ihnen, einen Verlängerungsaufenthalt bereits vor Ihrer Abreise zu buchen. Der Aufenthalt kann an Ort und Stelle verlängert werden, sofern Rückflug und Hotelzimmer verfügbar sind. Die Umbuchung ist ausschließlich über unsere Reiseleitung/lokale Agentur zu tätigen. Die entstehenden Mehrkosten sind vor Ort zu entrichten. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes werden optional hinzugebuchte Versicherungen ebenso wie der optional hinzugebuchte Parkplatz am Flughafen in Luxemburg automatisch gegen Zahlung des entspre- chenden Betrages mitverlängert. Wird zusätzlich zur Pauschalreise ein individuell gestal- teter Aufenthalt von den Kunden gewünscht, entfällt somit das Anrecht auf den Rücktransfer zum Flughafen. Ist die erste Urlaubswoche als Pauschale gebucht und schließt sich daran ein individuell gestalteter Aufenthalt an, wird nur der Transfer vom Flughafen zum bei uns ge- buchten Hotel gewährleistet. Ist hingegen die Woche vor der gebuchten Pauschalreise als individuell gestalteter Aufenthalt vorgesehen, hat der Kunde lediglich Anrecht auf den Transfer von dem bei uns gebuchten Hotel zurück zum Flughafen. Alle weiteren Transfers sind in diesem Fall vom Kunden selbst zu organisieren. N.B.: Das Hotel für Ihren Verlängerungsaufenthalt muss aus dem selben Katalog und der selben Saison gewählt werden. 9. Einreisebestimmungen nur für Pauschalreisen Für alle Länder außerhalb der EU ist ein Reisepass zu emp- fehlen, welcher nach Rückreise noch 6 Monate gültig ist. 9.1 Deutschland EU: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis. Marokko*: Mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reisepass. Ägypten*: Mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass oder Personalausweis und ein zusätzliches, separates Passbild. Visum obligatorisch. Tunesien*: Mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Rei- sepass oder Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. Türkei*: Für die Dauer des Aufenthalts (max. 90 Tage) gültiger Reisepass oder Personalausweis. Vereinigte Arabische Emirate und Dubai*: Mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass. Bei Einreise wird Ihr Reisepass mit einem 90-Tage-Visum für mehr- malige Einreise gestempelt, das 6 Monate ab dem Stempeldatum gültig ist und zu einem Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen berechtigt. Kapverdische Inseln* : Mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass. 9.2 Belgien EU: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis. Marokko: Mehr als 3 Monate nach Einreise gültiger Rei- sepass. Tunesien: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reise- pass oder Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. Ägypten: Mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reisepass oder elektronischer Personalausweis und zwei zusätzliche, separate Passbilder. Visum obligatorisch. Kapverdische Inseln: Mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass. Turkei: Mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reise- pass oder Personalausweis. Visum obligatorisch. Alle belgischen Staatsangehörigen benötigen bereits vor der Einreise ein E-Visum (erhältlich unter: www.evisa.gov.tr ). Es ist nicht möglich, erst bei der Einreise vor Ort ein Visum zu beantragen. Das ausgedruckte E-Visum muss für alle Erwachsenen, Kinder sowie Babys erstellt werden und bei der Einreise vorgelegt werden. Vereinigte Arabische Emirate und Dubai*: Mehr als 6 Mo- nate nach Rückreise gültiger Reisepass. Bei Einreise wird Ihr Reisepass mit einem 90-Tage-Visum für mehrmalige Einreise gestempelt, das 6 Monate ab dem Stempel­ datum gültig ist und zu einem Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen berechtigt. 9.3 Frankreich EU: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis. Marokko: Mehr als 3 Monate nach Einreise gültiger Reisepass. Tunesien: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reise- pass oder Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. Ägypten: Mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reise- pass oder Personalausweis und ein zusätzliches, separates Passbild. Visum obligatorisch. Kapverdische Inseln: Mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass. Turkei: Für die Dauer des Aufenthalts (max. 90 Tage) gültiger Reisepass oder Personalausweis. Vereinigte Arabische Emirate und Dubai*: Mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass. Bei Einreise wird Ihr Reisepass mit einem 90-Tage-Visum für mehr- malige Einreise gestempelt, das 6 Monate ab dem Stempeldatum gültig ist und zu einem Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen berechtigt. 9.4 Luxemburg EU: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder Personalausweis. Marokko: Mehr als 3 Monate nach Einreise gültiger Reisepass. Tunesien: Für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reise- pass oder Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. Ägypten: Mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass. Visum obligatorisch. Kapverdische Inseln: Mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass. Turkei: Für die Dauer des Aufenthalts (max. 90 Tage) gültiger Reisepass oder Personalausweis. Vereinigte Arabische Emirate und Dubai*: Mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass. Bei Einreise wird Ihr Reisepass mit einem 90-Tage-Visum für mehr- malige Einreise gestempelt, das 6 Monate ab dem Stempeldatum gültig ist und zu einem Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen berechtigt. 9.5 Warnhinweis Obenstehend finden Sie allgemeine Informationen zu den Einreiseformalitäten (Reisepässe und Visa). Diese Informationen gelten nur für touristische Reisen mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten. Ihre Richtigkeit wurde bis zum01/06/2019überprüft.Eskommthäufigvor,dass Einreiseformalitäten geändert werden. Daher empfehlen wir Ihnen eindringlich, sich selbst rechtzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen (Reisepass, Visum und eventuelle gesundheitspolizeiliche Vorschriften) Ihres Ziellandes zu informieren, die auf Ihre persönliche Situa­ tion (Staatsangehörigkeit, Alter, Status) zutreffen. Dazu empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die amtlichen Stellen IhresWohnsitzlandes zuwenden,aberauchandieBehör- den des Landes, dessen Staatsangehörige/r Sie sind, und des Ziellandes. Alternativ können Sie sich auch direkt auf den Internetseiten dieser Behörden informieren. Die Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen und alle gesundheitspolizeilichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen erfüllen, um in das Hoheitsgebiet des Ziellandes einreisen zu dürfen. Die Reisenden tragen bei Nichteinhaltung der Formalitäten selbst die Folgen, zum Beispiel dass die Beförderung oder die Einreise in das Ho- heitsgebiet im Fall unzureichender Reisedokumente rechtmäßig verweigert werden kann. Bitte überprüfen Sie auch rechtzeitig, dass die Schreibweise Ihrer Vor- und Nachnamen auf den amtlichen Dokumen- ten (Reisepass, Visum, Ausweis) mit der Schreibweise in den Reiseunterlagen übereinstimmt, damit vor der Abreise ggf. noch Änderungen vorgenommen werden können. Die obenstehenden Informationen betreffen ausschließ- lich Staatsangehörige der Länder Luxemburg, Deutsch land, Belgien und Frankreich. Wir bitten Reisende an- derer Nationalität, mit doppelter Staatsangehörigkeit und Staatenlose, sich an die zuständigen amtlichen Stellen, oder das Außenministerium oder das Konsulat des Reise- landes zu wenden, um diese Informationen zu erhalten. Um Ihnen hierbei zu helfen, haben wir auf unserer Website www.luxairtours.lu die Websites zu allen Ländern, die wir anfliegen, erfasst. Wir übernehmen kei- ne Verantwortung für die Informationen, die auf diesen Websites veröffentlicht werden. Für Minderjährige können ggf. spezielle Einreiseformali- täten gelten. Wir empfehlen Ihnen auch hier, dass Sie bei den zuständigen amtlichen Stellen rechtzeitig sämtliche erforderlichen Auskünfte einholen. Einige nützliche Internet-Links: Deutschland: http://www.auswaertiges-amt.de/ Belgien: http://diplomatie.belgium.be/fr/ Frankreich: http://www.diplomatie.gouv.fr/ Luxemburg: http://www.mae.lu/ Visa Vereinigte Arabische Emirate und Dubai Bei Einreise wird Ihr Reisepass mit einem 90-Tage-Visum für mehrmalige Einreise gestempelt, das 6 Monate ab dem Stempeldatum gültig ist und zu einem Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen berechtigt. Weitere Informationen über: https://www.mofa.gov.ae/EN/ConsularServices/Pages/ Visa-Information.aspx Visa-Gebühren für Ägypten Für unsere Kunden, die eine LuxairTours Pauschalreise (Flug & Hotel) gebucht haben, ist das Visum im Preis inbegriffen. 9.6 Kinder Für alle Länder benötigen Kinder einen eigenen Ausweis mit Lichtbild (plastifizierter Ausweis für die luxemburgi- schen Kinder) oder einen eigenen Reisepass. Jeder Min- derjährige, der ins Ausland ohne Begleitung der Eltern verreist, benötigt außer einem gültigen Personalausweis eine entsprechende Einverständniserklärung der Gemein- de des Wohnsitzes. Verreisen Sie nicht ohne Ihre Reisedokumente einschließ- lich des Versicherungsscheins, die europäische Kranken- versicherungskarte (Karte der Krankenkasse) oder eine provisorische Ersatzbescheinigung (die auf Antrag von Ihrer Krankenversicherung ausgestellt wird), das Formu- lar, das Ihnen Ihre Krankenversicherung auf Antrag aus- stellt, falls sich Ihr Reiseziel außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bzw. der Schweiz befindet sowie die Mitgliedskarte Ihrer Zusatzversicherung. 9.7 Sicherheit – unser Tipp zur Aufbewahrung der Ausweisdokumente Kopieren Sie zur Sicherheit Ihre Ausweispapiere (Perso- nalausweis, Reisepass und Reisedokumente) bevor Sie verreisen. Bewahren Sie die Kopien getrennt von den Originalen während Ihrer Reise auf. Bei Diebstahl der Reisedokumente haben Sie die Möglichkeit, sich mit diesen Kopien bei Botschaften oder Generalkonsulaten auszuweisen.

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