LuxairTours - Happy Summer- Sommer 2020

239 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge für Pauschalreisen (ge- mäß Artikel L.225-2 des luxemburgischen Verbraucher- gesetzes), die von LuxairTours organisiert und für die Zeit nach dem 1. Juli 2019 gebucht wurden. Im Folgenden gelten folgende Begriffsbestimmungen: • „der Reiseveranstalter“ oder „LuxairTours“ bezeichnet die folgende juristische Person: Luxair, Société Luxembourgeoise de Navigation Aérienne S.A., Société Anonyme. RCS Luxembourg B.4109. Geschäftssitz: 25 rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach. Postanschrift: L-2987 Luxembourg Telefon: (+352) 2456 1. • „Der Reisende“ oder „der Kunde“ bezeichnet die physische Person, die einen Pauschalreisevertrag mit LuxairTours abschließt, abschließen will oder abge- schlossen hat. • „Der Vermittler“ oder „das Reisebüro“ bezeichnet das Reisebüro,mitdessenHilfederReisendedenPauschal- reisevertrag mit LuxairTours abschließt, abschließen will oder abgeschlossen hat. I. Vorvertragliche Informationen​ 1. Vor Abschluss des Pauschalreisevertrages teilen der Reiseveranstalter sowie der Reisevermittler dem Reisenden die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen so- wie die im Folgenden genannten Informationen mit, sofern und soweit sie auf die fragliche Pauschalreise zutreffen: 1.1 Die Kontaktinformationen des Reiseveranstalters und des Reisevermittlers; 1.2 die Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen: a) Bestimmungsort(e), Reiseroute und Aufenthaltsdauer mit den jeweiligen Daten und, sofern eine Unterbrin- gung inbegriffen ist, Zahl der inbegriffenen Übernach- tungen; b) Transportmittel, ihre Merkmale und Klasse; Ort, Tag und Zeit der Abreise und Rückreise, Dauer und Orte von Zwischenstationen sowie Anschlussverbindungen; wenn eine genaue Zeitangabe noch nicht möglich ist, wird der Reisende rechtzeitig über die ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise informiert; c) Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls touristi- sche Einstufung der Unterbringung nach den Regeln des jeweiligen Bestimmungslandes; d) Mahlzeiten; e) Besichtigungen, Ausflüge oder sonstige im verein- barten Gesamtpreis der Pauschalreise inbegriffene Leistungen; f) sofern dies nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht, die Angabe, ob gegebenenfalls Reiseleistungen für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht werden und wenn dies der Fall ist, sofern möglich, die unge- fähre Gruppengröße; g) sofern die Nutzung anderer touristischer Leistungen durch den Reisenden von einer wirksamen mündli- chen Kommunikation abhängt, die Sprache, in der diese Leistungen erbracht werden; h) die Angabe, ob die Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, und auf Verlangen des Reisenden genaue Informationen zur Eignung der Reise unter Berücksichtigung der Bedürf- nisse des Reisenden; 1.3 den Gesamtpreis der Pauschalreise einschließlich Steuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Ge- bühren, Entgelte und sonstigen Kosten oder, wenn sich diese Kosten im Voraus nicht bestimmen lassen, Angabe der Art von Mehrkosten, für die der Reisende unter Umständen noch aufkommen muss; 1.4 die Zahlungsmodalitäten, einschließlich des Betrages oder Prozentsatzes vom Gesamtpreis, der als Anzah- lung zu leisten ist, und des Zeitplans für die Zahlung des Restbetrages oder der finanziellen Sicherheiten, die vom Reisenden zu zahlen oder zu leisten sind; 1.5 die für die Durchführung der Pauschalreise erforder­ liche Mindestteilnehmerzahl mit Angabe der Rück- trittsfrist, falls diese Zahl nicht erreicht wird; 1.6 allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestim- mungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und gesundheitlichen Formalitäten; 1.7 Angaben darüber, dass der Reisende den Vertrag gegen die Zahlung der herkömmlichen Rücktrittsge- bühren beenden kann; 1.8 Angaben über eine Reiserücktrittsversicherung oder Beistandsversicherung des Reisenden. 2. Die vorvertraglichen Informationen werden dem Rei- senden anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder über das Reisebüro und/oder das Callcenter und/oder die Webseite von LuxairTours bereitgestellt. www.luxairtours.lu 3. Die vorvertraglichen Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil des Pauschalreisevertrages und können nicht geändert werden, es sei denn, der Reisende wird vor Vertragsabschluss klar, verständlich und deutlich über die Änderungen dieser Informationen informiert und akzeptiert diese. II. Vertrag​ 1. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag abschließt, - verpflichtet sich, dem Reiseveranstalter und / oder Händler alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, die den Inhalt des Vertrages, die wesentli- chen Eigenschaften der Reiseleistungen oder den Rei- severlauf oder den Aufenthalt beeinflussen könnten, - sichert zu, dass alle personenbezogenen Daten hinsicht­ lich der Personen, für die er den Vertrag abschließt, wahrheitsgetreu und korrekt auf allen Dokumenten angegeben werden (Handynummer, Identität, Alter usw.); - garantiert die ordnungsgemäße Erfüllung der vertrag- lichen Verpflichtungen (einschließlich der Zahlung) durch die Personen, für die er den Vertrag abschließt (Familienmitglieder, Freunde usw.). 2. Bei Abschluss des Pauschalreisevertrages oder ohne ungebührliche Verzögerung nach dessen Abschluss stellt der Reiseveranstalter oder Reisevermittler dem Reisen- den eine Kopie oder Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung (z.B: per E-Mail, ein Papierdokument oder PDF-Datei). Der Reisende ist berechtigt, eine Papierkopie anzufordern, wenn der Ver- trag ingleichzeitigerphysischerAnwesenheitderParteien geschlossen wurde. 3. Der Vertrag oder seine Bestätigung enthält alle vorvertraglichen Informationen sowie die folgenden Informationen, sofern und soweit sie für die fragliche Pauschalreise gelten: 3.1 besondere Vorgaben des Reisenden, die der Reisever- anstalter akzeptiert hat; 3.2 den Hinweis, dass der Reiseveranstalter - gemäß Artikel L. 225-11 des luxemburgischen Verbrau- chergesetzes fürdieordnungsgemäßeErbringungaller imVertragenthaltenenReiseleistungenverantwortlich ist; - gemäß Artikel L. 225-14 des luxemburgischen Verbrau- chergesetzes zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet; 3.3 den Namen und die Kontaktdaten der Einrichtung, die den Insolvenzschutz bietet, sowie gegebenenfalls den Namen und die Kontaktdaten der durch den Staat Luxemburg zu diesem Zweck benannten zustän- digen Behörde; 3.4 Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer des Vertreters des Reise- veranstalters vor Ort, einer Kontaktstelle oder eines anderen Dienstes, an die sich der Reisende wenden kann, um mit dem Reiseveranstalter rasch in Verbin- dung zu treten und effizient mit ihm zu kommunizie- ren, um von ihm Unterstützung zu verlangen, wenn der Reisende in Schwierigkeiten ist, oder um sich wegen während der Durchführung der Pauschalreise festgestellter Vertragswidrigkeiten zu beschweren; 3.5 die Information, dass der Reisende jegliche Vertrags- widrigkeit, die er während der Durchführung der Pau- schalreise bemerkt, im Einklang mit Artikel L. 225-11 Absatz 2 des luxemburgischen Verbrauchergesetzes melden muss; 3.6 Informationen über das Recht des Reisenden, den Vertrag auf einen anderen Reisenden gemäß Artikel L. 225-7 des luxemburgischen Verbrauchergesetzes zu übertragen; 3.7 Informationen zu bestehenden internen Beschwer- deverfahren und zu alternativen Streitbeilegungs- verfahren (AS) gemäß Buch IV des luxemburgischen Verbrauchergesetzes und gegebenenfalls zu der AS-Stelle, der der Unternehmer unterliegt, und zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitig- keiten. III. Reiseunterlagen​ 1. Rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise erhält der Rei- sende vom Reiseveranstalter die notwendigen Buchungs- belege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintritts- karten, Informationen zu den geplanten Abreisezeiten und gegebenenfalls den Fristen für das Check-in sowie zu den planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbin- dungen und Ankunftszeiten. 2. Die Reiseunterlagen sind nur zu den darin genannten Terminen gültig. IV. Übertragung des Pauschalreisevertrags auf einen anderen Reisenden ​ 1. Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, über- tragen, nachdem er den Reiseveranstalter auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail, Papierdokument oder PDF-Datei) spätestens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise davon in Kenntnis gesetzt hat (für einen erwachsenen Veräußerer z.B. muss der Rechtsnachfolger notwendigerweise ein Erwachsener sein). 2. Der Reisende und die Person, die in den Vertrag ein- tritt, haften dem Reiseveranstalter und /oder Reisebüro für den noch ausstehenden Betrag und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Kosten. Es han- delt sich dabei um folgende Kosten: Bis zum 30. Tag vor der Abreise: 25 EUR pro Person; zwischen dem 29. und 7. Tag vor der Abreise: 75 EUR pro Person; weniger als 7 Tage vor der Abreise: die Abtretung gilt als Stornierung und es sind die Stornierungskosten an- wendbar. 3. Bei einer Abtretung an eine andere Person hat der neue Reisende nach Ablauf der Frist für First Minute oder Early Booking Ermäßigung keinen Anspruch mehr darauf. V. Änderung des Pauschalreisevertrags durch den Reisenden 1. Der Pauschalreisevertrag kann innerhalb der folgenden Fristen kostenfrei geändert werden: - mehr als 33 Tage vor der Abreise: 3 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehr als 32 Tage vor der Abreise: 2 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehr als 31 Tage vor der Abreise: 1 Tag ab Reservie- rungsdatum - ab 30 Tagen oder weniger vor der Abreise: keine Option, der Pauschalreisevertrag gilt als definitiv und kann nicht mehr ohne Gebühren geändert werden. In diesem Fall finden die Stornierungsgebühren gemäß untenstehendem Artikel VI ihre Anwendung. 2. Der Pauschalreisevertrag kann wie folgt gegen Gebüh- ren geändert werden: - mehr als 30 Tage vor der Abreise und nach Ablauf der oben genannten Optionsfrist: 50 € pro Person (außer wenn der Gesamtbetrag der Buchung sich dadurch erhöht). - weniger als 30 Tage vor der Abreise: In diesem Fall finden die Stornierungsgebühren gemäß untenste- hendem Artikel VI ihre Anwendung. 3. Wenn der Kunde bereits im Zielgebiet ist und seinen Rückflug ändern möchte, fällt eine Änderungsgebühr von 25,- EUR pro Person an (dies gilt nicht für alle Reiseziele, ausgenommen sind: Lissabon, Nizza, Ve- nedig und alle anderen Metropolis Ziele). Damit diese Änderung möglich ist, muss der 1. Flugschein benutzt worden sein und die Änderungsanfrage vor Ort beim LuxairTours Reiseleiter gestellt werden. Wenn aus dieser Änderung eine Verkürzung oder eine Verlän- gerung des Aufenthaltes resultiert, entstehen hierbei Stornogebühren oder zusätzliche Kosten. Weitere In- formationen finden sich in den Wichtigen Hinweisen “Pauschalreisen”. 4 . Die Umbuchung berechtigt nicht zu einer Rückerstat- tung von reservierten Sitzplätzen (siehe Wichtige Hin- weise, Sitzplatzreservierungen) 5. Die Änderungen beschränken sich: - Zeitlich: das neue Abreisedatum muss spätestens 6 Monate nach dem ursprünglichen Abreisedatum lie- gen - in der Anzahl: eine einzige Änderung pro Buchung 6 . Wenn Änderungen außerhalb der „First Minute“- und „EarlyBooking“-Fristenvorgenommenwerden,verlie- ren diese Ermäßigungen ihre Gültigkeit. VI. Kündigung (Stornierung) des Pauschal- reisevertrages durch den Reisenden​ Der Reisende hat das Recht, mittels einer schriftlichen Erklärung den Pauschalreisevertrag zu kündigen: (für die Feststellung der Kündigungsfrist gilt das Ein- gangsdatum der Kündigung beim Reiseveranstalter, wobei der Abreisetag nicht gezählt wird): 1. Ohne Gebühren, innerhalb einer Optionsfrist, die wie folgt festgelegt ist: - mehr als 33 Tage vor der Abreise: 3 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehr als 32 Tage vor der Abreise: 2 Tage ab Reservie- rungsdatum - mehr als 31 Tage vor der Abreise: 1 Tag ab Reservie- rungsdatum - ab 30 Tage vor der Abreise und weniger: Keine Opti- on, in diesem Fall finden die Stornierungsgebühren gemäß untenstehendem Artikel VI ihre Anwendung. 2. Gegen Zahlung der folgenden Standard-Stornoge- bühren: - Bis einschließlich zum 30. Tag vor dem Abreisedatum entspricht die Gebühr 25 % des Preises der Pauschal- reise; - zwischen dem 29. und 10. Tag vor dem Abreisedatum entspricht die Gebühr 50 % des Preises der Pauschal- reise; - zwischen dem 9. und 3. Tag vor dem Abreisedatum entspricht die Gebühr 75 % des Preises der Pauschal- reise. - Ab dem 2. Tag vor dem Abreisedatum oder bei Nicht­ erscheinen entspricht die Gebühr 90 % des Preises für die Pauschalreise. 3. Die angegebenen Prozentsätze können nicht erstat- tungsfähige Gebühren enthalten, die auch keine optional vom Kunden abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung übernimmt (bitte beachten Sie die Bedingungen der Rei- serücktrittsversicherung, die Sie abschließen möchten). 4. Die Nichtzahlung des Reisepreises innerhalb der ver- traglichenFristenunddasNichterscheinenbeiderAbreise stellen einen Rücktritt vom Vertrag dar, und es gelten die oben genannten Standard-Stornogebühren. 5. Der Reisende hat das Recht, den Pauschalreisevertrag vor Beginn des Pauschalangebotes ohne Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am oder in der Nähe des Zielortes auftreten und einen erheblichen Einfluss auf die Ausführung der Reise oder die Beförderung von Fahrgäs- ten zum Zielort haben. In diesem Fall hat der Reisende spätestens 14 Tage nach der Stornierung Anspruch auf die volle Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, aber nicht auf eine zusätzliche Entschädigung. VII. Preis​ 1. Zusätzlich anfallende Kosten Im Gesamtpreis der Pauschalreise nicht enthalten sind Steuern, Gebühren und sonstige zusätzliche Kosten, die vor Vertragsschluss nicht angemessen berechnet werden können. Wenn nicht anders in der Beschreibung der Pau- schale vermerkt, sind folgende Leistungen nicht im Preis inbegriffen: - die Parkgebühren am Flughafen - die Reiseversicherung - die Reiserücktrittsversicherung - die Sitzplatzreservierung vor Abreise - die Getränke (je nach Art der gewählten Leistung), die Mahlzeiten (je nach Art der gewählten Leistung), die Trinkgelder, Gepäckträgerservices, Internetzugang und Nutzung des Hotelsafes, früher/später Check-in/Check- out im Hotel, Ausflüge, persönliche Aufwendungen. - bestimmte Steuern: Kurtaxe, Touristensteuer oder sonstige Steuern, die je nach Reiseziel, Hotelkategorie und Region nur vor Ort erhoben werden können. - Bestimmte Gebühren für die Gepäcksicherung müssen vor dem Check-in an einigen Flughäfen bezahlt werden. - Einige Gebühren für den Erhalt eines Visums bei An- kunft an bestimmten Zielen. - Der Flughafentransfer (Hin- und Rückfahrt) 2. Preisspannen Für einige Hotels enthält die vorliegende Broschüre Preisspannen, die je nach Kaufdatum des Produkts und entsprechend der gewünschten Aufenthaltsdauer variie- ren können. Der Endpreis für das gleiche Produkt kann somit variieren: Für die Festlegung des Endpreises sind die Aufenthaltsdauer und der Zeitpunkt der Reservierung maßgebend. Der Kunde wird vor dem endgültigen Abschluss des Ver- trages schriftlich oder durch ein Kommunikationsmittel, das gleichwertige Garantien bietet, über den Preis infor- miert.

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