LuxairTours -Metropolis 2020

100 Preisberechnung So ermitteln Sie Ihren Reisepreis Veröffentlicht sind für jedes Hotel die günstigste Mindestpauschale (Flug + 2 Nächte). Diese Preise können sich je nach Abflugdatum erhöhen. Ein Aufenthalt mit Über- nachtung amWochenende (Samstag auf Sonntag) ist nicht zwingend erforderlich. Eine Hotelleistung muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gebucht sein. Freiaufenthalte sind nicht erlaubt. Im Hotelgewerbe ist es üblich, die Dauer des Aufenthalts in Nächten anzugeben. Die Sonderangebote wie 4=3 verstehen sich demnach als 4 Nächte zum Preis von 3, wobei üblicherweise die günstigste Nacht gratis ist. Reiseversicherungen Versicherungen Luxair S. A. bietet Ihnen, in Zusammenarbeit mit LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances, folgende Versicherungsmodelle an, die innerhalb einer Buchung nur für alle Teilnehmer abgeschlossen werden kann. Diese können optional zu Ihrer Reise bis maximal 2 Wochen nach Buchung hinzugebucht werden, vorausgesetzt, dass zwischen Buchung der Versicherung und Reiseantritt mehr als 30 Tage liegen. Bei kurzfristigen Buchungen (Reiseantritt innerhalb von 30 Tagen) kann die Reiseversicherung nur gleichzeitig mit der Buchung abgeschlossen werden. Sie haben die Möglichkeit, unten genannte Versicherungen über Ihr Reisebüro oder telefonisch über das LuxairTours Customer Service Center unter 00352 /2456-1 hinzuzubuchen. Reiserücktrittsversicherung „Pauschalreisen“ & „Hotel only“ Diese Versicherung ist buchbar in Kombination mit LuxairTours „Pauschalreisen“ und „Hotel-Only“-Buchungen. Die Versicherungsprämie beträgt jeweils 5 % des Reisepreises. Reiseversicherung (ohne Rücktritt) Diese Versicherung ist buchbar in Kombination mit LuxairTours „Pauschalreisen“ und „Hotel-Only“-Buchungen sowie für Aufenthalte ohne Bodenleistungen (individuell organisierter Aufenthalt). Versicherungsprämie Prämie: 1,50 € pro Tag (inklusive Anreise- und Abreisetag)/Person für alle Pauschalreisen und „Hotel Only“- Buchungen sowie für Aufenthalte ohne Bodenleistungen (individuell organisierter Aufenthalt) Die Versicherungen sind für alle Buchungen (Pauschalreise, Nur Hotel, Freiaufenthalt) mit einer Maximaldauer von 3 Monaten (92 Tagen) erhältlich. Diese zeitliche Begrenzung gilt für alle angebotenen Versicherungen (Reiserück- trittsversicherung und Reiseversicherung). Die detaillierte Beschreibung sowie eine kurze Zusammenfassung aller Leistungen der von der Versicherungsgesell- schaft LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances angebotenen, optional hinzubuchbaren Versicherun- gen finden Sie auf Seite 101-106 in diesem Katalog. Diese allgemeinen Bedingungen der Versicherungen sind auf unserer Internetseite www.luxairtours.lu veröffentlicht und können dort heruntergeladen oder bei Ihrem Reisebüro angefragt werden. Sie haben ausdrücklich bei Ihrer Buchung im Reisebüro, via Internet oder Customer Service Center erklärt, dass Sie über diese Bedingungen informiert worden sind. Wir bitten Sie, diese Dokumente durchzulesen, um genauere Informationen über das Vorgehen im Schadensfall zu bekommen. Sollte Ihnen der Umfang der Versicherung ungenügend erscheinen, raten wir zum Abschluss einer Zusatzversicherung. Alle Schadensmeldungen sind unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances, L-2095 Luxembourg einzureichen. Zu Ihrer Sicherheit Die EU-Sicherheitsbestimmungen auf Flughäfen gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten. Verbotene Gegenstände an Bord der Flugzeuge Laut EU-Verordnung 68/2004 dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Flugzeuges mitgenommen werden: • Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich Gewehre, Feuerwaffen sowie andere Waffenarten oder Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können • Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Messer, messerähnliche Objekte und Werkzeuge, wenn diese als Waffen verwendet werden können • Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich Sportausrüstungen, Kampfsportausrüstungen und andere ähnliche Gegenstände • Alle aggressiven, flüssigen, gasförmigen oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Sprengstoffe und brennbare Materialien und Erzeugnisse • Alle säurehaltigen, ätzenden und infektiösen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich Substanzen chemischen, bakteriellen und toxischen Ursprungs Ausführlichere Angaben zur Liste der verbotenen Gegenstände finden Sie unter www.luxair.lu oder www.europa.eu Aufzugebendes Gepäck Um Probleme mit dem Gepäck zu vermeiden, sollten Sie: • einen Gepäckanhänger bzw. -aufkleber an jedem aufzugebenden Gepäckstück gut sichtbar - und mit Ihrem Namen oder zumindest Ihrer Telefonnummer (idealerweise Mobiltelefon) sowie Ihrer Flugnummer beschriftet - anbringen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, einen Namensanhänger bzw. -aufkleber in Ihre aufzugebenden Gepäckstücke zu legen. • jedes aufzugebende Gepäckstück mit einem Zahlen- oder Schlüssel-Schloss oder einem Koffergurt mit Zahlenschloss verschließen. • eine Bestandsaufnahme von dem Inhalt jedes aufgegebenen Gepäckstücks machen (mit Wert pro Gegenstand) und diese Liste zusammen mit Ihren Flugtickets aufbewahren. Wir haften nicht für Schäden an Gegenständen, die nicht als Gepäck aufgegeben werden dürfen, einschließlich zerbrechlichen, verderblichen oder besonders wertvollen Gegenständen wie Geld, Schlüssel, Medikamente, Juwelen, Edelmetalle, Computer, elektronische Geräte (Fotoapparate), Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Pässe und andere Identitätsausweise. Vielen Dank für Ihr Verständnis Mitnahmebeschränkung von Flüssigkeiten Laut EU-Verordnung über die Mitnahmebeschränkung von Flüssigkeiten (EU No 1546/ 2006) dürfen im Handgepäck nur noch Flüssigkeiten separat in Behältern von maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese Behälter sind in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel, der maximal 1 Liter Volumen fasst (z. B. einem Gefrierbeutel), aufzubewahren. Ausnahmen von dieser Bestimmung gelten bei Medikamenten und Lebensmitteln, die während des Fluges benötigt werden, einschließlich Babynahrung und Insulin für Diabetiker. Die benötigte Menge an Medikamenten variiert je nach Strecke und Person und kann daher gegebenenfalls auch mehr als 100 ml betragen. Es kann sein, dass ein Nachweis darüber, dass Sie diese benötigen, von Ihnen verlangt wird. Als Flüssigkeiten gemäß dieser Verordnung gelten: Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Gel (einschließlich Haar- und Duschgel), Pasten (einschließlich Zahnpasta), Cremes, Lotionen und Öle, Sprays, Inhalte von unter Druck stehenden Behältern wie Rasierschaum oder Deodorants, halbflüssige Mischungen sowie andere ähnlich zusammengesetzte Konsistenzen. Die neuen Bestimmungen begrenzen jedoch nicht die Menge an Flüssigkeiten, die Sie in den Shops hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer Fluggesellschaft der EU erwerben dürfen. N.B.: Weitere Angaben finden Sie unter www.luxair.lu oder www.europa.eu

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