LuxairTours -Metropolis 2020

99 Wichtige Hinweise 5. ​ 5.1 Tiere Der Transport von Tieren auf dem Luftweg unterliegt ge- setzlichen Regelungen, die sich von Land zu Land stark unterscheiden. Bitte führen Sie alle für den Transport er- forderlichen Originaldokumente mit (Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchreisepapiere sowie Gesundheits- und Impfbe- scheinigungen). Sollte das Tier nicht über die erforderlichen Impfungen verfügen, muss der Tierhalter gegebenenfalls auf eigene Kosten zusammen mit dem Tier den Rückflug antreten. Da die Anzahl der zulässigen Tiere in der Kabine be- schränkt ist, buchen Sie bitte den Transport Ihres Tieres im Voraus für Hin- und Rückflüge (max. 3 Tiere in der Kabine). Bei Luxair dürfen Tiere (Hunde, Katzen) mit einem Ge- wicht von bis zu 8 kg (inkl. Transportbox) in der Kabine mitfliegen. Einzig Hunde und Katzen mit einemMaximal- gewicht von 8 kg (inklusive der Transportbox oder -tasche) sowie Servicehunde sind in der Flugzeugkabine erlaubt. Es wird eine Gebühr pro Strecke berechnet. Wir weisen darauf hin, dass die Größe der Transportbox (ma- ximal zulässige Größe : 45 Länge x 23 Tiefe x 25 Höhe cm oder 45 Länge x 42 Tiefe x 20 Höhe cm ) den Tieren eine aufrechte Position während des Transports ermöglichen muss. Das Tier darf die Transportbox während des gesam- ten Fluges nicht verlassen. Tiere mit einem Gewicht von mehr als 8 kg müssen in ei- ner Transportbox (in aufrechter Position) im Frachtraum befördert werden. Für diesen Transport wird eine Gebühr pro Strecke erhoben. Weiterhin gelten folgende Bedin- gungen sowohl für den Transport von Tieren in der Kabi- ne als auch im Frachtraum: das Tier darf nicht trächtig sein, es muss stubenrein sein, in einer guten gesundheit- lichen Verfassung, nicht aggressiv und sein Geruch darf die anderen Fluggäste nicht beeinträchtigen. Wenn Sie mit einem Tier reisen, raten wir Ihnen, sich frühzeitig am Check-in-Schalter einzufinden. LuxairTours behält sich jederzeit das Recht vor, den Trans- port von Tieren aus Sicherheitsgründen oder rechtlichen Gründen zu verweigern. Transfer Flughafen-Hotel: Einige Busfahrer behalten sich das Recht vor, die Mitnahme von Tieren (auch in einer Transportbox) zu verweigern. In diesem Fall sind die zu- sätzlichen Kosten (z. B. Taxifahrt/Mietwagen) vom Kun- den zu tragen. Für eine dadurch nicht zustande gekom- mene Transferleistung kann kein Anspruch auf Rückerstat- tung erhoben werden. Tiere im Hotel: Vor Buchung der Reise muss das Mitfüh- ren von Tieren beim Hotel angefragt werden. Akzeptiert ein Beherbergungsbetrieb den Aufenthalt von Haustieren im Apartment oder Zimmer, bezieht sich dies nicht auf den Zugang zu den gemeinsamen Einrichtungen des Hauses. Anfragen und Reservierungen sind nur über Ihr Reisebüro oder unser Customer Service Center LuxairTours möglich. 5.2 Elektronische Geräte DieBenutzungvonelektronischenGeräten,wiez.B.Handy, Laptop, Tablet-PCs, Audiogeräte oder Spielkonsolen, ist aus Sicherheitsgründen während der Start- und Lande- phase nicht gestattet. Diese Geräte müssen ausgeschaltet sein. Während des Fluges dürfen die o. g. Geräte nur im „Flugmodus“-Betrieb benutzt werden. 5.3 Sondergepäck Die Beförderung von Sondergepäck, wie z. B. Golf- und Tauchergepäck, Surfbretter, unterliegt den Bedingungen und Gebühren der befördernden Fluggesellschaft (Allge- meine Beförderungsbedingungen und Gebühren können im Internet unter www.luxairtours.lu eingesehen werden). Die Buchung ist nur auf demselben Hin- und Rückflug des Kunden möglich. Bitten Sie Ihr Reisebüro oder das Luxair Tours Customer Service Center, diese Buchung für Sie vor- zunehmen. Im Falle einer Änderung oder Stornierung der Buchung ist in der Regel keine Erstattung durch eine Rei- serücktrittskostenversicherung möglich. Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen, in denen weitere In- formationen enthalten sind. Für die Weiterbeförderung am Boden können Größe und Gewicht des Sondergepäcks sowie der Gesamtumfang von Sonder- und Normalgepäck einen separaten Trans- port erforderlich machen. Ist diese Leistung nicht durch eine spezielle Pauschale vorab gebucht, sind evtl. Mehr- kosten direkt an den Transporteur zu zahlen. 5.4 Gepäckträger In den meisten Hotels, unabhängig von Land und Hotel- kategorie, gibt es keine Gepäckträger mehr. 5.5 Liegen und Sonnenschirme Es ist nicht immer möglich, für jeden Hotelgast eine Liege mit Sonnenschirm am Pool und/oder am Strand bereitzu- stellen. In vielen Destinationen handelt es sich bei den Badestränden um öffentliche Strände, an denen Liegen und Sonnenschirme in der Regel gegen zusätzliche Ge- bühr sind. Wenn ein Strand zum Hotel gehört oder dort kostenlose Liegen angeboten werden, ist dies in der je- weiligen Hotelbeschreibung entsprechend ausgeschrie- ben. 5.6 Flugverschiebungen Im internationalen Flugverkehr lassen sich Flugverlegun- gen oder -verzögerungen insbesondere in der Haupt­ saison nicht immer vermeiden. Die An- und Abreisetage sollten deshalb nicht unbedingt als Erholungstage ange- sehen werden. Daher raten wir Ihnen, für diese Tage keine Termine vorzusehen. 5.7 Bautätigkeiten, Renovierungen, Reparaturen Bautätigkeiten bzw. Renovierungen und Reparaturen können zu Lärmbelästigungen führen. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Durchführung dieser Arbeiten. Ge- legentlich können derartige Maßnahmen von heute auf morgen ergriffen oder Bauarbeiten nach längerer Pause wieder aufgenommen werden. Falls uns dies rechtzeitig mitgeteilt wird, werden wir Sie selbstverständlich noch vor Reiseantritt darüber informieren. Anderenfalls wird unsere Reiseleitung vor Ort bemüht sein, die Beeinträch- tigungen für Sie so niedrig wie möglich zu halten. 5.8 Check-in am Flughafen Zum Einchecken für einen LuxairTours Flug werden alle Fluggäste gebeten, zusammen mit dem Flugticket oder den Reisedokumenten, ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen und sich mindestens 90 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter einzufinden. Nach Erhalt der Bordkarte bitten wir alle Passagiere, sich zur angegebenen Uhrzeit an den jeweiligen Flugsteig zu begeben. Aufgrund der verschärften europäischen Vor- schriften bezüglich der Sicherheitskontrollen an Flughä- fen, bitten wir alle Fluggäste, die angegebenen Zeiten einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf sowie einen pünktlichen Abflug zu gewährleisten. Passagiere, die ihre Reise morgens zwischen 06.00 Uhr und 09.00 Uhr vom Flughafen Luxemburg aus antreten, können ihr Gepäck bereits am Vorabend zwischen 19.30 Uhr und 22.30 Uhr aufgeben. 5.9 Reiseleitung Anschrift, Rufnummer usw. der lokalen Reiseleitung ent- nehmen Sie bitte Ihrem Reisedokument oder dem Luxair- Tours Begrüßungsumschlag,den Sie bei Ankunft vor Ort erhalten und/oder gegebenenfalls der Informationsmap- pe/-tafel im Hotel. 5.10 Rauchverbot In verschiedenen europäischen Ländern, wie z. B. Italien, Malta, Portugal und Spanien, gelten inzwischen strenge Nichtrauchergesetze. Das Rauchen in Hotels, Restaurants, Bars, auf Flughäfen usw. ist hier nur noch in ausgewiese- nen Raucherzonen erlaubt, bzw. komplett untersagt. Es obliegt Ihrer Verantwortung, die jeweils geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten. 5.11 Feiertage GesetzlicheundkirchlicheFeiertage sowie sonstigeEvents können der Grund dafür sein, dass Sehenswürdigkeiten, Museen und Geschäfte geschlossen, öffentliche Verkehrs- mittel andere Fahrpläne haben, und können eine Ände- rung des Reiseablaufs vor Ort notwendig machen, für die wir keine Verantwortung übernehmen. An solchen Tagen läuft das öffentliche Leben langsamer ab als gewohnt. Sollte der Hotelservice an solchen Tagen davon betroffen sein, bitten wir Sie um Verständnis. 5.12 Wertsachen Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wertsachen in den hauseige- nen Safes Ihrer Unterkunft zu hinterlegen. Der Veranstalter kann nicht für die Entwendung und/oder Beschädigung dieser Sachen haftbar gemacht werden. 5.13 Parkplatz Luxair übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schä- den am Fahrzeug, die während der Parkdauer auf dem LuxairTours Parkplatz erfolgen. Kosten, die durch die Nutzung eines anderen Parkplatzes als desjenigen für die LuxairTours Kunden ausgewiesenen entstehen, können nicht erstattet werden. 5.14 Hilfsbedürftige Personen Der Transport von Personen mit einer Behinderung oder hilfsbedürftigen Personen erfordert immer eine spezielle Betreuung. Hinsichtlich einer optimalen Flugvorberei- tung raten wir Ihnen, vor Antritt der Reise Ihren behan- delnden Arzt zu konsultieren. Um eine reibungslose Orga- nisation der Reise von hilfsbedürftigen Personen und deren Betreuung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass Sie uns bereits bei der Buchung (mindestens jedoch 48 Stunden vor Hin- und Rückflug) den genauen Bedarf an besonderen Hilfeleistungen mitteilen. Auch wenn diese Fristen nicht immer eingehalten werden können, ist LuxairTours immer bemüht, die erforderliche Hilfe zu leis- ten. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die den Bustransfer zum Hotel und zurück nicht in Anspruch neh- men können, haben die Möglichkeit, einen gesonderten individuellen Transfer zu reservieren (oftmals kann hier maximal eine Begleitperson mitfahren). Die Reservie- rung eines solchen Transfers muss jedoch bereits bei Bu- chung der Reise vorgenommen werden. In einigen Fällen wird eine spezielle ärztliche Bescheinigung benötigt (INCAD-Formular/Incapacitated Passengers Handling Advice). In Ausnahmefällen kann die Beförderung aus technischen Gründen oder aufgrund von Sicherheitsvor- schriften gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugrei- senden mit eingeschränkter Mobilität für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit besonderen Bedürf- nissen abgelehnt werden. Sollte dies der Fall sein, wird Luxair umgehend die betreffenden Personen informieren und sein Möglichstes tun, um eine akzeptable Alternative zu finden. Weiterhin kann Luxair aus Sicherheitsgründen verlangen, dass eine Person mit Behinderung oder ein- geschränkter Mobilität von einer anderen Person beglei- tet wird. Sollten Sie eine spezielle Betreuung benötigen, raten wir Ihnen in jedem Fall, sich frühestmöglich zum Check-in zu begeben. Hinweis für Reisebüros: Um einen optimalen Service an Bord und im Hotel bieten zu können, muss die Anfrage über das LuxairTours Customer Service Center erfolgen. 5.15 Vorausbuchungen Bitte beachten Sie, dass eine Vorausbuchung nicht auto- matisch eine Buchungsbestätigung ist, da die Verfügbar- keiten sowie die Preise erst nach Buchungsfreigabe be- kannt werden. 5.16 Spezialmenüs während des Fluges Sie haben die Möglichkeit, ein spezielles Bordmenü („Spezialmenü”)zubestellen.BittesendenSie IhreAnfrage spätestens 48 Stunden vor Abflug. Nach Ablauf dieser Frist können wir Ihrer Anfrage nicht mehr nachkommen. 5.17 Überbuchung Die Hoteliers haben das Recht, unter bestimmten Voraus- setzungen Überbuchungen vorzunehmen. Wir sind uns bewusst, dass dies nicht im Interesse unserer Kunden ist und können nur unser Missfallen darüber zum Ausdruck bringen. Wir werden meist nur sehr kurzfristig darüber informiert, versuchen jedoch immer, eine mindestens gleichwertige Alternative zu finden, die den Erwartungen unserer Kunden entspricht. Es kann auch vorkommen, dass wir nicht im Vorfeld über eine Überbuchung infor- miert werden und unsere Kunden dies erst vor Ort erfah- ren. In diesem Fall raten wir Ihnen, sich sofort an die LuxairTours Reiseleitung zu wenden, um eine entspre- chende Lösung zu finden. 5.18 Steuern – lokale Aufenthalts- oder Umweltsteuern In verschiedenen Zielgebieten fallen, abhängig von der Hotelkategorie und der Region, verschiedene Steuern an (z. B. Aufenthalts- und Umweltsteuer). Sofern nicht an- ders bei der Buchung angegeben, sind diese Steuern vor Ort zu zahlen. 5.19 Wellness Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Wellness-, Vital-, SPA- und Thalassotherapie-Einrichtungen sowie Fitness- räumen bestimmten Bedingungen unterliegen. So ist der Zutritt für Minderjährige unter 16 Jahren oftmals unter- sagt.VieleZentrenverlangendasAusfülleneinesGesund- heitsfragebogens sowie eine Verzichtserklärung durch den Kunden für evtl. Schäden. Die Zentren behalten sich vor, die Nutzung zu verweigern, wenn der Kunde gewisse Beschwerden und Krankheiten aufweist. Die in diesem Katalog ausgeschriebenen Wellness- und Therapiepakete werden direkt bei uns gebucht und gezahlt. In den meis- ten Fällen erfolgt die Terminabsprache vor Ort mit dem Zentrum. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es nicht immer möglich ist, den Terminwünschen der Kunden zu entsprechen. Die Terminvergabe erfolgt nach Verfügbar- keit des Zentrums vor Ort. 5.20 W-LAN „W-LAN“ bedeutet, dass in einem bestimmten Bereich des Hotels oder im gesamten Hotel eine W-LAN-Verbin- dung zur Verfügung steht. Die Reichweite der Verbindung kann begrenzt sein und hängt von der Größe der Hotelan- lage ab. Technische Probleme vor Ort können die Nutzung gegebenenfalls beeinträchtigen und die gleichzeitige Nutzung zahlreicher Anwender kann die Schnelligkeit der Verbindung gegebenenfalls reduzieren. 6. Einreisebestimmungen nur für Pauschalreisen​ Für alle Länder außerhalb der EU ist ein Reisepass zu emp- fehlen, welcher nach Rückreise noch 6 Monate gültig sein sollte. 6.1 Deutschland EU :FürdieDauerdesAufenthaltsgültigerReisepassoder Personalausweis. 6.2 Belgien EU :FürdieDauerdesAufenthaltsgültigerReisepassoder Personalausweis. 6.3 Frankreich EU :FürdieDauerdesAufenthaltsgültigerReisepassoder Personalausweis. 6.4 Luxemburg EU :FürdieDauerdesAufenthaltsgültigerReisepassoder Personalausweis. 6.5 Warnhinweis Obenstehend finden Sie allgemeine Informationen zu den Einreiseformalitäten (Reisepässe und Visa). Diese In- formationen gelten nur für touristische Reisen mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten. Ihre Richtigkeit wurde bis zum01/06/2019überprüft.Eskommthäufigvor,dass Einreiseformalitäten geändert werden. Daher empfehlen wir Ihnen eindringlich, sich selbst rechtzeitig über die gel- tenden Einreisebestimmungen (Reisepass, Visum und eventuelle gesundheitspolizeiliche Vorschriften) Ihres Ziellandes zu informieren, die auf Ihre persönliche Situati- on (Staatsangehörigkeit, Alter, Status) zutreffen. Dazu empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die amtlichen Stellen IhresWohnsitzlandes zuwenden,aberauchandieBehör- den des Landes, dessen Staatsangehörige/r Sie sind, und des Ziellandes. Alternativ können Sie sich auch direkt auf den Internetseiten dieser Behörden informieren. Die Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen und alle gesundheitspolizeilichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen erfüllen, um in das Hoheitsgebiet des Ziellandes einreisen zu dürfen. Die Reisenden tragen bei Nichteinhaltung der Formalitäten selbst die Folgen, zum Beispiel dass die Beförderung oder die Einreise in das Ho- heitsgebiet im Fall unzureichender Reisedokumente rechtmäßig verweigert werden kann. Bitte überprüfen Sie auch rechtzeitig, dass die Schreibweise Ihrer Vor- und Nachnamen auf den amtlichen Dokumen- ten (Reisepass, Visum, Ausweis) mit der Schreibweise in den Reiseunterlagen übereinstimmt, damit vor der Abreise ggf. noch Änderungen vorgenommen werden können. Die obenstehenden Informationen betreffen ausschließ- lich Staatsangehörige der Länder Luxemburg, Deutsch land, Belgien und Frankreich. Wir bitten Reisende ande- rer Nationalität, mit doppelter Staatsangehörigkeit und Staatenlose, sich an die zuständigen amtlichen Stellen, oder das Außenministerium oder das Konsulat des Reise- landes zu wenden, um diese Informationen zu erhalten. Um Ihnen hierbei zu helfen, haben wir auf unserer Web- site www.luxairtours.lu die Websites zu allen Ländern, die wir anfliegen, erfasst. Wir übernehmen keine Verantwor- tung für die Informationen, die auf diesen Websites ver- öffentlicht werden. Für Minderjährige können ggf. spezielle Einreiseformali- täten gelten. Wir empfehlen Ihnen auch hier, dass Sie bei den zuständigen amtlichen Stellen rechtzeitig sämtliche erforderlichen Auskünfte einholen. Einige nützliche Internet-Links: Deutschland: http://www.auswaertiges-amt.de/ Belgien: http://diplomatie.belgium.be/fr/ Frankreich: http://www.diplomatie.gouv.fr/ Luxemburg: http://www.mae.lu/ 6.6 Kinder Für alle Länder benötigen Kinder einen eigenen Ausweis mit Lichtbild (plastifizierter Ausweis für die luxemburgi- schen Kinder) oder einen eigenen Reisepass. Jeder Min- derjährige, der ins Ausland ohne Begleitung der Eltern verreist, benötigt außer einem gültigen Personalausweis eineentsprechendeEinverständniserklärungderGemeinde des Wohnsitzes. Verreisen Sie nicht ohne Ihre Reisedokumente einschließ- lich des Versicherungsscheins, die europäische Kranken- versicherungskarte (Karte der Krankenkasse) oder eine provisorische Ersatzbescheinigung (die auf Antrag von Ihrer Krankenversicherung ausgestellt wird), das Formu- lar, das Ihnen Ihre Krankenversicherung auf Antrag aus- stellt, falls sich Ihr Reiseziel außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bzw. der Schweiz befindet sowie die Mitgliedskarte Ihrer Zusatzversicherung. 6.7 Sicherheit – unser Tipp zur Aufbewahrung der Ausweisdokumente Kopieren Sie zur Sicherheit Ihre Ausweispapiere (Perso- nalausweis, Reisepass und Reisedokumente) bevor Sie verreisen. Bewahren Sie die Kopien getrennt von den Originalen während Ihrer Reise auf. Bei Diebstahl der Rei- sedokumente haben Sie die Möglichkeit, sich mit diesen Kopien bei Botschaften oder Generalkonsulaten auszu- weisen.

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