LuxairTours -Metropolis 2020

104 lalux Assurances 16. Der TPA organisiert im Falle eines mehr als 48 stündigen Krankenhausaufenthaltes eines Kindes unter 16 Jahren, das zuhause geblieben ist, die Rückreise des Versicherten und der mitgereisten versicherten Familien- mitglieder. Die Kosten dieser Leistung werden bis 2 000 EUR übernommen. Zur Erbringung dieser Leistung genügt ein ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose, in dem bestätigt wird, dass der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich mehr als 48 Stunden dauern wird. 17. Der Versicherte hat im Versicherungsfall Anspruch auf sprachlichen Beistand durch den TPA. 18. MussderVersicherte seineReiseaufgrunddesunvorhersehbarenTodeseinesFamilienangehörigenamWohn- ortodereines fürdie täglicheGeschäftsführung zuständigenunersetzlichenGesellschaftersdesUnternehmens des Versicherten oder der Vertretung des freiberuflichen Versicherten unterbrechen, so organisiert und über- nimmtdieDKVdieRückreisedesVersichertenund seinerFamilienangehörigenbis2000EUR.Dasgleichegilt im Falle eines länger als 5 Tage dauernden Krankenhausaufenthaltes eines Familienangehörigen im Wohn- sitzland oder bei erheblichen materiellen Schäden am verlassenen Wohnsitz des Versicherten dessen Anwe- senheit vor Ort unabdingbar ist. Zur Erbringung dieser Leistung hat der Versicherte eine Sterbeurkunde oder ein ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose, in dem bestätigt wird, dass der Krankenhausaufenthalt voraus- sichtlich mehr als fünf Tage dauern wird vorzulegen. Bei erheblichen materiellen Schäden – hierzu zählen Brand, Wasserschaden, Sturm, Hagel, Explosion, Implosion und Einbruch mit Diebstahl – ist die Schadenmel- dung an die Versicherung mit beizufügen.. 19. DieDKVübernimmt imVersicherungsfalldiemedizinischnotwendigenKostenbis zueinemBetragvon50000EUR pro Versicherten. 20. Die DKV übernimmt die Such- und Bergungskosten bis 5 000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Rettung durch eine zuständige lokaleBehördeoderanerkannteRettungsorganisation indieWegegeleitetwurde.Vorausset- zung ist, dass die DKV umgehend über das Ereignis in Kenntnis gesetzt wird und eine Bescheinigung der ört- lichen Behörden oder Rettungsdienste übermittelt bekommt. 4. Nichtversicherte Risiken Kein Anspruch auf die Assistanceleistungen und Erstattung von Krankheitskosten besteht für a. Leistungen, die im Versicherungsfall nicht bei der DKV gemeldet wurden b. Kosten für Essen und Getränke c. axikosten, soweit diese nicht explizit in den Leistungen aufgeführt sind d. Folgen, die durch eine Handlung oder Unterlassung an der der Versicherte schuldig ist und die normalerweise vorhersehbar waren e. auf Vorsatz beruhende Krankheiten oder Unfälle (z. B. Selbstmord, Selbstmordversuch) f. Garantierte Leistungen, die die DKV nicht erfüllen kann wegen höherer Gewalt oder wegen eines Aktes von hoher Hand g. Alle nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnten Kosten h. Leistungen, die ohne das Einverständnis der DKV erfolgen i. Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; j. Kosten fürÄrzte sowieArzneikosten,dievon zuHauseverordnetwurden, selbstwenn siedieFolgeneinesUnfalls oder einer Krankheit sind, die sich im Ausland ereignet hat. k. Zahnersatz und Zahnkronen; l. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen; m. fürambulanteHeilbehandlung ineinemHeilbadoderKurort.DieEinschränkungentfällt,wennwährendeines vorübergehenden Aufenthaltes durch eine vom Aufenthaltszweck unabhängige Erkrankung oder einen dort eingetretenen Unfall Heilbehandlung notwendig wird. n. Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; o. kosmetische und ästhetische Behandlungen jeder Art und deren Folgen; p.für Gutachten und Atteste soweit diese vom Versicherungsnehmer vorzulegen sind. q. den Kauf und die Reparatur von Prothesen im Allgemeinen sowie die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, usw. III. OBLIEGENHEITEN IM SCHADENFALL Bei Eintritt eines Schadenfalls muss der Versicherte: 1. Für jede Versicherungsleistung des vorliegenden Vertrags: a. den Luxair-Tours Reiseführer informieren b. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes unverzüglich die NOTRUFZENTRALE LuxairTours anrufen unter der Tele- fonnummer: +352 253636346 c. die Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE schnellstmöglich über den Schadenfall in Kenntnis setzen, dies unter Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Ortes und der Umstände des Unfalls, sowie dessen voraussichtliche Konsequenzen. Ist dies durch ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt nicht möglich, muss die Gesellschaft so schnell wie dies vernünftigerweise erfolgen kann, benachrichtigt werden. d. dem Versicherer unverzüglich alle sachdienlichen und wahrheitsgetreuen Informationen geben und die ihm gestellten Fragen zur Ermittlung der Umstände und Festlegung des Schadensumfangs beantworten; e. alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen um Schäden vorzubeugen oder die Konsequenzen eines Schaden- falles abzumildern. Wenn der Versicherte einer unter den obigen Punkten genannten Pflichten nicht nachkommt und wenn daraus ein Schaden fürdieGesellschaftLALUXEMBOURGEOISEentsteht,hatdiesedasRecht,eineReduzierung ihrerLeistunggeltend zu machen. Die Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE kann ihren Schutz ablehnen, wenn der Versicherte eine dieser Pflichten in betrügerischer Absicht nicht erfüllt hat. 2. Für die Gepäckversicherung: a. In jedem Fall: • Schnellstmöglichundspätestens innerhalbvonachtTagennachAuftretendesSchadenfallsdieGesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE hiervon in Kenntnis setzen; dies geschieht durch Ausfüllen des Formulars „Schadenanzeige Gepäck“ (als Download unter www.luxairtours.lu) und durch Beifügen der geforderten Dokumente; b. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes des Gepäcks durch die Fluggesellschaft: • Sofort einen sog. PIR (Property Irregularity Report) bei der „Lost and Found“-Dienststelle des Flughafens ausstellen lassen, • das Flugticket, das Gepäcklabel und den Bordschein aufbewahren, c. Bei Gepäckdiebstahl: • Klage bei den zuständigen Behörden einreichen und eine Bestätigung dieser Einreichung verlangen, mit einerdetailliertenBeschreibungderUmständedesSchadenfallsundeinerAufzählungallerSachverhalte, gestohlenenGegenstände, derEinbruchspurensowiederSpurenkörperlicherGewalt;außerdemmusseine KopiederBestätigungverlangtunddieserdieZeugenaussagen, insofernsolchevorliegen,beigefügtwerden. • die quittierte Kaufrechnung vorweisen. d. Im Falle von Schäden an den Gepäckstücken: • die Schäden sofort von den zuständigen Personen feststellen lassen (Hotel, Gepäckaufbewahrung, Trans- portgesellschaft, etc.) • die kontradiktorische Feststellung zusammen mit dem Unternehmen vornehmen (Hotel, Gepäckaufbe- wahrung, Transportgesellschaft, etc.) • Unverzüglichvonden zuständigenBehördenoderderverantwortlichenPersoneinFeststellungsprotokoll aufstellen lassen, eine Kopie der Feststellungen anfertigen lassen und dieser wenn möglich die Zeugen- berichte beifügen; • den beschädigten Gegenstand behalten um diesen auf Anfrage dem Versicherer vorweisen zu können; • die quittierte Reparaturrechnung behalten. 3. Für die „Reiseunfall“-Versicherung: a. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes unverzüglich die NOTRUFZENTRALE LuxairTours anrufen unter der Tele- fonnummer: +352 253636346 b. Im Todesfall dem beratenden Arzt der Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE ein Zertifikat zukommen lassen, welches die Todesursache festhält. c. Auf eigene Kosten dem beratenden Arzt der Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE ein Zertifikat zukommen zu lassen, das die Art und den Sitz der Verletzungen und Blessuren des Versicherten festhält, sowie deren Ursachen und Folgeschäden auflistet; diesem ersten Zertifikat nach der benötigten Zeit ein weiteres Zertifikat folgen zu lassen, das den Heilungsvorgang protokolliert, die Dauer der ganzen oder teilweisen Invalidität festlegt und außerdem, insofern solche vorhanden sind, die dauerhaften Gebrechen auflistet. Der Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE alle weiteren Auskünfte die den Schadenfall betreffen zu erteilen. 4. Für die Versicherung bei Krankheit während der Reise: a. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes unverzüglich die NOTRUFZENTRALE LuxairTours anrufen unter der Tele- fonnummer: +352 253636346 b. Ein Zertifikat vom Arzt verlangen, welches eine Diagnose betreffend die Verletzungen oder Störungen enthält, sowie eine Einschätzung wo diese herrühren könnten und welche Folgen daraus entstehen könnten. c. DasÜbernehmenderBehandlungskostendurchdieDKVLuxembourgerfolgt zusätzlich zudenEntschädigungen undVersicherungsleistungendiedemBezugsberechtigtenoderdenBerechtigten zustehen,undvondergesetz- lichen Krankenkasse oder jedwedem anderen Unterstützungsorganismus, das dieselben Kosten abdeckt, über- nommenwerden.DementsprechendunternimmtderBezugsberechtigteallenötigenSchritte imAuslandsowie auch im Land des Wohnsitzes um die Behandlungskosten bei diesen Organisationen einzufordern. Der Saldo wird durch DKV Luxembourg erstattet und zwar nach Abgabe des ausgefüllten „Schadenanzeige Krankheit“- Formulars(alsDownloadunterwww.luxairtours.luerhältlich),derAbrechnungderKrankenkassenund/oderder Abrechnungen jeder anderen Unterstützungsorganisation sowie einer Kopie der Rechnungen. 5. Für die Versicherung hinsichtlich Assistanceleistungen: a. Den Reiseführer von Luxair Tours informieren b. UnverzüglichdieNOTRUFZENTRALELuxairToursanrufen;dieserfolgtnochbevorEigeninitiativenunternommen werden damit die Unterstützung bestmöglich gestaltet werden kann. c. NOTRUFZENTRALE LuxairTours: +352 253636346 Die Schadensmeldungen sind an folgende Adresse zu schicken: Adresse: LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances, L-2095 LUXEMBOURG Fax: (00352) 4761 6868 E-mail: luxair@lalux.lu

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