ULT Busreesen - Wanter 2022/23

145 233 4.3.5. Die Annullierung muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. 4.3.6. Die in diesem Artikel vorgesehenen Annullierungsgebühren werden jedoch nicht berechnet, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, die am Bestimmungsort oder in dessen Nähe eintreten, die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisekunde Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der für die Reise geleisteten Zahlungen, jedoch nicht auf eine zusätzliche Entschädigung. 4.4. Geringfügige Änderung des Reiseprogramms durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen am Reiseprogramm vorzunehmen. In diesem Fall wird der Reisekunde so schnell wie möglich vor Antritt der Reise darüber informiert. 4.5. Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Reisevertrags durch den Reiseveranstalter 4.5.1. Ist der Reiseveranstalter vor Reisebeginn gezwungen, eine oder mehrere Hauptmerkmale des Reisevertrags erheblich zu ändern oder den Reisepreis um mehr als 8 Prozent zu erhöhen, muss der Reiseveranstalter den Kunden innerhalb von 3 (drei) Tagen darüber informieren. Innerhalb derselben Frist teilt der Reiseveranstalter dem Reisekunden schriftlich mit, dass er unter Einhaltung einer Frist von 7 (sieben) Tagen das Recht hat, die vorgeschlagene Änderung anzunehmen oder ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reiseveranstalter von seiner Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Rücktritts vom Reisevertrag kann der Reiseveranstalter dem Reisekunden auch eine Ersatzleistung von gleicher oder höherer Qualität anbieten. Erteilt der Reisekunde innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort, so gilt dies als stillschweigende Annahme der vom Reiseveranstalter vorgeschlagenen Änderung. 4.5.2. Führen die Änderungen des Reisevertrags oder der Ersatzleistung zu einem Qualitätsverlust und zu niedrigeren Kosten, hat der Reisekunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. 4.5.3. Wird der Reisevertrag vom Reiseteilnehmer gemäß den vorstehenden Bestimmungen gekündigt und wird eine Ersatzleistung nicht von ihm angenommen, wird der Reiseveranstalter die Rückerstattung aller vom Reiseteilnehmer geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kündigung des Reisevertrags veranlassen. 4.6. Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reiseveranstalter 4.6.1. Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten und dem Reisekunden die für die Reise geleisteten Zahlungen ohne zusätzliche Entschädigung vollständig zurückerstatten, wenn a) die Zahl der für die Reise angemeldeten Personen unter der im Reisevertrag angegebenen Mindestanzahl liegt und der Reiseveranstalter dem Reiseteilnehmer die Kündigung des Vertrags innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: 20 (zwanzig) Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen; 7 (sieben) Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen; 2 (zwei) Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von bis zu zwei Tagen; oder wenn b) der Reiseveranstalter aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und dem Reisekunden den Rücktritt vom Vertrag ohne unangemessene Verzögerung vor Reisebeginn mitteilt. 4.6.2. In diesem Fall veranlasst der Reiseveranstalter die Rückerstattung aller Zahlungen, die der Reisekunde für die Reise geleistet hat, und zwar innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kündigung des Reisevertrags. 4.6.3. Der Reisekunde muss schriftlich über die Annullierung informiert werden. Darüber hinaus steht dem Reisekunden die Option offen, eine andere Pauschalreise von gleicher oder höherer Qualität ohne Aufpreis anzunehmen, anstatt den Reisepreis zurückerstattet zu bekommen, wenn der Reiseveranstalter dies anbietet. 4.6.4. Die Begleitung durch einen Reiseführer und/oder Reisebegleiter wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen während mehrtägiger und eintägiger Reisen garantiert, Besichtigungen mit einem lokalen Reiseführer entsprechend den Angaben in der Broschüre. 4.6.5. Bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 20 Personen behält sich BUS-Tours Luxembourg s.à r.l. das Recht vor, den Fahrzeugtyp an die Anzahl der Passagiere anzupassen. 5. Verpflichtungen des Reiseveranstalters und Nichtkonformität der Reisedienstleistung 5.1. Der Reiseveranstalter ist für die Erbringung der im Reisevertrag enthaltenen Reisedienstleistungen verantwortlich, und zwar unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen von ihm selbst oder von anderen Reisedienstleistern erbracht werden müssen. 5.2. Der Reisekunde informiert den Reiseveranstalter unverzüglich über jede Vertragswidrigkeit (Nichtkonformität), die bei der Erbringung einer im Reisevertrag enthaltenen Reiseleistung festgestellt wird. 5.3. Wird eine der Reisedienstleistungen nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht, so hat der Reiseveranstalter die Vertragswidrigkeit zu beheben, außer wenn dies unmöglich ist oder unter Berücksichtigung der Erheblichkeit der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betreffenden Reisedienstleistungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. 5.4. Schafft der Reiseveranstalter keine Abhilfe, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises und eine angemessene Entschädigung, wie sie in den vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen vorgesehen sind. 5.5. Schafft der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Reisekunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisekunde trotz der in Punkt 5.3. genannten Ausnahmen selbst Abhilfe schaffen und vom Reiseveranstalter die Erstattung dieser Kosten verlangen. 5.6. Wenn ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht, wie im Reisevertrag vorgesehen, erbracht werden kann, muss der Reiseveranstalter ohne Aufpreis für den Reisekunden angemessene alternative Leistungen, wenn möglich von gleicher oder besserer Qualität als die im Reisevertrag angegebenen, zur Fortsetzung der Reise anbieten, und zwar auch dann, wenn die Rückreise des Reisekunden an den Ort der Abreise nicht wie vereinbart erbracht wird. 5.7. Führen diese anderen angebotenen Leistungen dazu, dass eine Pauschalreise von geringerer Qualität als der im Reisevertrag angegebenen entsteht, muss der Reiseveranstalter dem Reiseteilnehmer eine angemessene Preisminderung gewähren. 5.8. Der Reisekunde kann die vom Reiseveranstalter angebotenen anderen Leistungen nur dann ablehnen, wenn diese nicht mit dem vergleichbar sind, was im Reisevertrag vorgesehen war, oder wenn die gewährte Preisminderung nicht angemessen ist. 5.9. Beeinträchtigt eine Vertragswidrigkeit die Durchführung einer Reise erheblich und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Reisekunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen und gegebenenfalls eine Preisminderung, eine Entschädigung oder beides verlangen. 5.10. Erweist es sich als unmöglich, andere Leistungen anzubieten, oder wenn der Reisekunde die angebotenen anderen Leistungen gemäß Punkt 5.8. ablehnt, hat der Reisekunde gegebenenfalls Anspruch auf eine Preisminderung, eine Entschädigung oder beides, ebenfalls ohne Rücktritt vom Reisevertrag. 5.11. Umfasst die Reise die Beförderung von Passagieren, sorgt der Reiseveranstalter auch für die Rückbeförderung mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel ohne übermäßige Verspätung und ohne zusätzliche Kosten für den Reisekunden. 5.12. Erweist es sich aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände als unmöglich, die Rückreise des Reisekunden wie im Reisevertrag vorgesehen sicherzustellen, trägt der Reiseveranstalter die Kosten für die notwendige Unterbringung, wenn möglich in einer gleichwertigen Kategorie, für eine Dauer von maximal 3 (drei) Übernachtungen pro Reiseteilnehmer. Sind in den für die betreffenden Beförderungsmittel geltenden EU-Rechtsvorschriften über Fahrgastrechte längere Zeitdauern für die Rückreise des Reiseteilnehmers vorgesehen, so gelten diese Zeitdauern. 5.13. Die Kostenbegrenzung nach Absatz 5.12. gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, deren Begleitpersonen, schwangere Frauen und unbegleitete Minderjährige sowie für Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, sofern der Reiseveranstalter mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor Reiseantritt über ihre besonderen Bedürfnisse informiert wurde. 6. Haftung des Reiseveranstalters 6.1. Haftungsumfang des Reiseveranstalters Der Reiseveranstalter ist für die Erbringung der vertraglichen Leistungen gemäß dem Reisevertrag verantwortlich, unabhängig davon, ob diese von ihm oder von anderen Dienstleistungserbringern erbracht werden. Der Reiseveranstalter übernimmt jedoch keine Haftung, wenn er nachweisen kann, dass die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der vertraglichen Leistung auf einem Umstand beruht: a. der im Verantwortungsbereich oder Verschulden des Reisekunden liegt, b. welcher durch eine unvorhergesehene und unvermeidbare Handlung eines Dritten in Bezug auf die Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Leistungen verursacht wurde, oder c. der außergewöhnlich und unvermeidbar bist. Der Reiseveranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Reise oder der Aufenthalt aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Entscheidungen (Schließung der Grenzen, Verhängung einer Ausgangssperre, Impfpflicht usw.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streiks oder ähnlichen Fällen abgesagt werden muss. Die unter solchen Umständen entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom Reisekunden zu tragen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Ausflüge, Touren, Besichtigungen und Unterhaltungsangebote, die nicht Teil des Reiseprogramms sind. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko der Reisekunden. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Dienstleistungen, die vom Reisekunden direkt gebucht wurden. Der Reiseveranstalter wird dem Reisekunden in Schwierigkeiten helfen, indem er ihm nützliche Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularische Unterstützung zur Verfügung stellt oder ihm bei der Durchführung von Ferngesprächen und der Suche nach anderen Reiseleistungen behilflich ist. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine solche Intervention auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Schwierigkeiten des Reisekunden absichtlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurden. 6.2. Haftungsbeschränkungen Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden und Schäden die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. 7. Beschwerden Eventuelle Beschwerden sind direkt an den Hotelbetreiber oder die örtliche Korrespondenzstelle des Reiseveranstalters zu richten. Darüber hinaus muss die Beschwerde innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Rückkehr in schriftlicher Form an den Reiseveranstalter geschickt werden. Andernfalls wird sie möglicherweise nicht berücksichtigt. 8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 8.1. Alle Ansprüche müssen schriftlich und innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjA4OTA=